Nester dürfen nicht zerstört werden
Den Schwalben im Kreis Stade ein Zuhause bieten
Weitere gefiederte Sommergäste sind aus ihren Winterquartieren in den Landkreis Stade zurückgekehrt: Seit Anfang April sind wieder die Rauchschwalben da. Dabei bevorzugen sie - wie so mancher zweibeinige Urlaubsgast - ihr Stammquartier. Die Vögel sind sehr standorttreu. Daher suchen sie als Erstes ihre alten Nester auf.
„Das hat auch der Gesetzgeber im Blick gehabt“, erklärt Dr. Uwe Andreas, Leiter des Amtes für Naturschutz beim Landkreis Stade. "Die besonders geschützten Tiere dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz nicht gefangen, verletzt oder getötet werden. Ihre Nester dürfen außerdem nicht verschlossen oder zerstört werden." So müssen die Rauchschwalben beim Ausbessern eines alten Nestes weniger Energie als bei einem "Neubau" aufwenden.
Gebäude sind für viele Tierarten ein wichtiger Lebensraum. Allerdings gehen durch energetische Sanierung, Umbau oder Abriss viele Niststandorte verloren, oft ungewollt oder unwissentlich. Um- und Neubauten bieten jedoch eine gute Gelegenheit, Klimaschutz und biologische Vielfalt mit einfachen Mitteln zu verbinden. „Ist ein Bauvorhaben geplant und sind Vogelnester vorhanden, ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Naturschutzbehörde sinnvoll“, sagt Dr. Andreas. „Damit ist die Rechtssicherheit gewährleistet.“
Weitere Informationen zum Thema Artenschutz an Gebäuden mit Brutzeitenkalender für verschiedenen Arten finden Interessierte auf der Internetseite des Landkreises Stade.
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