Handlungskonzept des Landes Niedersachsen soll Behörden vor Ort helfen
Die Corona-Krise spitzt sich wieder zu: Stehen die Landkreise bald an der "Pandemie-Front"?
(jd). Ministerpräsident Stephan Weil gab am Mittwoch eine Regierungserklärung zum weiteren Weg Niedersachsens durch die Pandemie-bedingte Krise ab, in der er die Strategie des Landes für die kommenden Wintermonate umriss. Eine wichtige Rolle wird dabei das "Handlungskonzept zur Bekämpfung des Infektionsgeschehens in der COVID-19-Pandemie" spielen.
Künftig gelten vier Szenarien, die farblich unterlegt sind (Grün, Gelb, Orange und Rot). Diese beinhalten wiederum fünf Warnstufen, die je nach Stärke des Infektionsgeschehens in Kraft treten sollen. In den Kreishäusern schaut man sich das Konzept jetzt genau an und prüft, welche neuen Erkenntnisse daraus zu ziehen sind. "Das Konzept begreifen wir als verbindliche Vorgabe des Landes, welche Maßnahmen vor Ort bei einer bestimmten Infektionslage zu ergreifen sind", sagt Andres Wulfes, Pressesprecher des Landkreises Harburg.
In dem 14-seitigen Papier sind die Maßnahmen zu den fünf Warnstufen in Bezug auf die Entwicklung der Corona-Werte der vergangenen sieben Tage stichpunktartig in Tabellen aufgeführt (siehe unten). Diese reichen von "laufender Analyse des Infektionsgeschehens" in der niedrigsten Stufe 1 bis hin zur "erneuten Schließung von Bildungseinrichtungen" mit "ausschließlichem Online-Betrieb" in Stufe 5.
Nach ihrer ersten Einschätzung bestätige das Konzept aber das bisherige Handeln der Landkreise bei der Eindämmung der Pandemie, meint die für den Katastrophenschutz im Kreis Stade zuständige Dezernentin Nicole Streitz. Viele der jetzt schriftlich fixierten Handlungsvorgaben für die kommunale Ebene seien bereits umgesetzt worden.
Streitz vergleicht das Handlungskonzept mit einem Werkzeugkasten: "Hier werden die Maßnahmen genannt, die von den Behörden als passendes Werkzeug eingesetzt werden können, wenn beim Infektionsgeschehen eine bestimmte Stufe erreicht ist." Auf einen Corona-Ausbruch, der sich auf ein Pflegeheim beschränke, müsse anders reagiert werden als auf eine unkontrollierte Verbreitung des Virus bei einer öffentlichen Großveranstaltung.
Stabiles oder dynamisches Infektionsgeschehen
Die vom Land vorgenommene Unterscheidung zwischen stabilem und dynamischem Infektionsgeschehen hält Streitz für richtig. Ein stabile Lage liege beispielsweise auch dann vor, wenn sich die Corona-Zahlen selbst auf erhöhtem Niveau konstant entwickeln. Streitz zieht den Vergleich zum Katastrophenschutz: "Das wäre vergleichbar mit dem Elbhochwasser aus dem Osten, dessen Flutwelle man bereits Tage vorher voraussagen kann."
Ganz anders verhalte sich das bei einem dynamischen Geschehen. Das wäre in Analogie zum Katastrophenschutz dann die Sturmflut, die mit voller Wucht über die Küste hereinbreche. Bezogen auf Corona sei ein solch dynamisches Geschehen beispielsweise vorstellbar nach einer illegalen Party, bei der die Teilnehmer aus der ganzen Region kommen und eine Nachverfolgbarkeit kaum möglich ist. Ein derart dynamischer Infektionsverlauf wäre kaum beherrschbar und wahrscheinlich mit erheblichen Einschränkungen für die Bevölkerung verbunden, um die Lage wieder in den Griff zu bekommen.
Während im Landkreis Stade die Arbeit des Corona-Krisenstabes derzeit ruht, ist dieses Gremium im Landkreis Harburg weiter aktiv - allerdings in "abgespeckter" Form, so Wulfes. Sollten die Corona-Zahlen in den kommenden Wochen noch stärker ansteigen, werden die Krisenstäbe wieder reaktiviert bzw. deutlich aufgestockt. Derzeit gibt es im Landkreis Harburg 70 aktive Corona-Fälle, im Landkreis Stade sind es 16.
In seiner Regierungserklärung appellierte Ministerpräsident Weil an die Vernunft der Bürger: Wenn zu viele unvernünftig seien und sich nicht an die Regeln hielten, werde sich das Coronavirus weiter ausbreiten. Er mahnte an, noch stärker die sogenannte AHA-Regel zu befolgen: Abstand, Hygiene und die Alltagsmaske würden das Fundament beim Infektionsschutz darstellen. In Innenräumen müsse das Tragen der Maske Standard sein. Könne im Freien kein Mindestabstand eingehalten werden, müsse auch dort eine Maske aufgesetzt werden. Zum AHA komme in der kühleren Jahreszeit noch das L für Lüften hinzu.
Die neue Corona-Verordnung sieht Einschränkungen im privaten Bereich vor: Für Feiern und Zusammenkünfte gilt in Privaträumen künftig eine Obergrenze von 25 Personen, wird draußen gefeiert, sind bis zu 50 Personen zulässig. Als Grund für diese Verschärfung der Corona-Regelungen nennt Weil die zahlreichen negativen Erfahrungen bei privaten Zusammenkünften. Scheunenpartys oder auch Treffen von Großfamilien hätten vielerorts zum Anstieg der Infektionszahlen geführt, weil Abstandsregeln und Hygienebestimmungen nicht eingehalten worden seien.
Es gelten jetzt fünf Warnstufen
Im Gegenzug ist es aber künftig möglich, private Feiern in Restaurants und Gaststätten mit bis zu 100 Personen durchzuführen. Das finde dann unter "professionellen Bedingungen" statt, was mehr Sicherheit gewährleiste, so Weil. Eine Beschränkung auf besondere Anlässe wie etwa eine Hochzeit gibt es nicht mehr. In Niedersachsen wird jetzt zwischen fünf Warnstufen unterschieden. Doch wann gilt welche Warnstufe? Orientiert wird sich am Infektionsgeschehen. Maßstab ist dabei die Zahl der Infektionen innerhalb der vergangenen Woche, bezogen auf jeweils 100.000 Einwohner (sogenannte "Sieben-Tage-Inzidenz").
Folgende Stufen gelten:
Warnstufe 1: normales Infektionsgeschehen (Inzidenz unter 20): Routinebetrieb, Befolgung der Corona-Grundregeln
Warnstufe 2: erhöhtes Infektionsgeschehen (Inzidenz über 20): intensive Beobachtung, Planung von Maßnahmen für zweite Welle, alles in örtlicher Verantwortung
Warnstufe 3: starkes Infektionsgeschehen (Inzidenz über 35): engmaschiges Meldewesen, Verschärfung der Regeln u.a. zum Social Distancing, evtl. lokale Shut- bzw. Lockdown-Maßnahmen
Warnstufe 4: sehr starkes Infektionsgeschehen (Inzidenz über 50): landesweite Maßnahmen mit teilweisem Shutdown, Ausgangssperren, Gruppenquarantäne, hohe Klinikkapazitäten
Warnstufe 5: eskalierendes Infektionsgeschehen (Inzidenz weit über 50): das Land greift ein, landesweiter Shut- bzw. Lockdown möglich, Mobilitätbeschränkungen
Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Harburg liegt derzeit bei einem Wert von 11,8 und im Landkreis Stade bei 12,7.
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