Stader Stiftungen dienen gutem Zweck
Etwas Gutes bewirken statt nur vererben

Immer öfter werden Vermögen zugunsten einer Stiftung hinterlassen | Foto: Adobe Stock/nmann77
  • Immer öfter werden Vermögen zugunsten einer Stiftung hinterlassen
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Viele soziale Projekte sind auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Hier kann eine gemeinnützige Stiftung wie die Bürgerstiftung der Kreissparkasse Stade hilfreich sein. Die 1998 gegründete Stiftung schüttet regelmäßig Geld aus, um Vereinen, Organisationen und Gruppen zu helfen. Das Stiftungskapital ist von einst umgerechnet 90.000 Euro auf aktuell rund zehn Millionen Euro angewachsen - u.a. durch Nachlässe, bei denen der Erblasser testamentarisch verfügt hat, dass sein Vermögen einer Stiftung zufällt. Ein Beispiel dafür ist die Ulrich-Nellen-Stiftung, die unter dem Dach der Bürgerstiftung eingerichtet wurde.

Im vergangenen Jahr schüttete die Bürgerstiftung aus Kapitalerträgen und Spenden mehr als 330.000 Euro aus. 167 Projekte wurden mit dem Geld gefördert. Seit Gründung der Stiftung wurden fast 2,8 Millionen Euro vergeben. Mit seiner Erbschaft trägt der 2019 verstorbene Ulrich Nellen dazu bei, dass diese Summe weiter ansteigt. Der gebürtige Stader, der ledig war und keine Kinder hatte, zog nach seiner Pensionierung zurück nach Stade. Der Literaturfreund und Musikliebhaber kam zwei Jahre vor seinem Tode auf die Sparkasse zu, weil er mit seinem Vermögen etwas Gutes tun wollte.

Nellen setzte die Bürgerstiftung in seinem Testament als Alleinerbin ein - mit der Auflage, die Erbschaft in einen zu gründenden Ulrich-Nellen-Stiftungsfonds einfließen zu lassen, nachdem der Nachlass abgewickelt war. Nachdem alle Formalitäten erledigt waren, wurde der Stiftungsfonds mit einem Kapital von mehr als 930.000 Euro eingerichtet. Nach Schätzung von Maria Siebert vom Vorstand der Bürgerstiftung können von den Erträgen rund 13.000 Euro pro Jahr ausgeschüttet werden, ohne dass dabei das Stiftungskapital angetastet wird.

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Nellen hat es dem Stiftungsbeirat übertragen, über die Verwendung der Erträge zu entscheiden. Das heißt, alle Vereine oder Institutionen, die ihren Sitz in Stade haben oder dort tätig sind, können einen Antrag stellen (siehe unten).

Ein anderes Stiftungsmodell ist die Dr.-Jens-Peter-Seidensticker-Stiftung. Sie hat der Stifter bereits zu Lebzeiten unter dem Dach der Bürgerstiftung begründet. Bei dieser Form der Stiftung wird von der gestifteten Summe jedes Jahr ein fester Betrag entnommen, bis das Geld am Ende aufgebraucht ist. Siebert geht nach ihren Berechnungen von einer Laufzeit von 34 Jahren aus.

Seidensticker möchte mit seiner Stiftung u.a. kulturelle Dinge mit historischem Bezug, die Denkmalpflege, den Naturschutz und die Heimatkunde fördern. Dabei kommt ein fester Teilbetrag dem Horst-Friedhof zugute. Auch hier entscheidet der Stiftungsbeirat über die Vergabe der Mittel.

Laut Siebert entscheiden sich immer häufiger wohlhabende Personen ohne Angehörige, ihr Vermögen für mildtätige Zwecke einzusetzen. Wer selbst eine eigene Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung gründen möchte, kann sich an das Stiftungs-Team wenden: Tel. 04141 - 109123 oder per E-Mail: stiftung@ksk-stade.de.

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So werden Anträge gestellt

Wer als Verein oder Institution eine finanzielle Zuwendung seitens der Bürgerstiftung erhalten möchte, kann sich an folgende E-Mail-Adresse wenden: #+marcel.lehr@ksk-stade.de.

Die Anträge sollten folgendes enthalten:

  • eine kurze Beschreibung des Projekts
  • einen groben Kosten- und Finanzierungsplan
  • die beantragte Summe.
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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