Falschparkern auf der Fährte
bc. Stade. Mehr als 3.000 reguläre Parkplätze stehen in der Stader Innenstadt zur Verfügung - und trotzdem werden die Leute bei der Suche manchmal erfinderisch. Kassieren sie dann ein Knöllchen, sind sie um originelle Ausreden nicht verlegen. Dass einige Autofahrer dabei den Straßenverkehr behindern, gar Rettungsfahrzeuge blockieren, ist ihnen oft nicht bewusst.
Die Hansestadt Stade beschäftigt sechs Verkehrsüberwacher, die montags bis samstags schichtweise auf den Beinen sind, um für Ordnung zu sorgen. Das WOCHENBLATT begleitete Jens Hartlef auf seiner Tour: Falschparkern auf der Fährte!
Los geht es am Fischmarkt: Drei Pkw stehen im eingeschränkten Halteverbot. Drei Minuten erlaubt der Gesetzgeber zum Be- und Entladen. Mehr nicht. Hartlef knipst ein Foto - zur Archivierung, falls es zu Widersprüchen kommt - tippt danach in sein mobiles Datenerfassungsgerät: Standort, Fahrzeugtyp, Kennzeichen, Ventilstände. Warum Ventilstände? „Ich merke die Fahrzeuge vor. Wenn ich später wiederkomme und die Wagen nicht bewegt wurden, gibt es eine Verwarnung“, erklärt Hartlef. Kostenpunkt: 10 Euro, da es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) handelt.
Nach drei Stunden käme dann der Abschleppdienst, bei akuter Gefährdung auch früher. Wichtig in Spielstraßen: „Man darf nur in markierten, sprich extra gepflasterten Bereichen seinen Wagen abstellen“, erläutert Jens Hartlef.
An der „Kehdinger Straße“ ist Parken erlaubt, allerdings nur mit Parkschein. Pech für den Golf-Fahrer. Er kassiert sofort eine Verwarnung. Das Zettelchen klemmt Hartlef hinter den Scheibenwischer. 10 Euro muss der Fahrer zahlen. Normal kosten 20 Minuten Parken in Stade 50 Cent.
Im „Kaufland“-Parkhaus kontrolliert der Verkehrsüberwacher die von der Stadt extra ausgewiesenen Stellflächen für behinderte Verkehrsteilnehmer. 35 Euro müssten Parksünder berappen, falls sie hier ohne entsprechenden Ausweis stehen. Sind alle Behinderten-Plätze zugeparkt und wäre darunter ein Falschparker, würde Hartlef sofort einen Abschlepper ordern.
„Am Backeltrog“ erlebt Jens Hartlef dann den Klassiker. „Ich muss nur kurz zum Arzt, darf ich solange hier parken?“, fragt der junge Mann hinterm Steuer. Hartlef schüttelt mit dem Kopf und weist ihn freundlich daraufhin, dass er im absoluten Halteverbot steht. „Wir sprechen mit den Leuten, wenn wir sie antreffen. Wir verwarnen nicht sofort“, unterstreicht der Stadtbedienstete.
Was war denn die originellste Ausrede? „Drei junge Frauen standen vor einem Kindergarten im Halteverbot. Ich habe gefragt, ob sie nur kurz ihre Kinder abholen wollen. Nachdem sie erzählten, dass sie gar keine haben, meinten sie aber, dass man das ja schnell nachholen könnte“, grinst Jens Hartlef.
In anderen Fällen braucht er schon mal ein dickeres Fell. Nicht alle Leute reagieren so entspannt. Ab und an muss sich Hartlef auch Beleidigendes anhören. Gerne genommen: Ihr wollt doch nur abzocken!
Dass andererseits Falschparker zu echten Gefährdungen werden können, zeigt das Beispiel an der Grundschule am Burggraben: Gerade wenn Wochenmarkt ist, ist hier die Straße mit Autos dichtgestellt. Hartlef mahnt: „Rettungsfahrzeuge könnten im Ernstfall nicht mehr zur Schule vordringen.“
An der „Stockhausstraße“ merkt Hartlef aus gegebenem Anlass an, dass es nicht erlaubt ist, die Parkscheibe immer um eine Stunden weiterzudrehen. Was dagegen legal ist: Fahrzeug-Halter mit Schwerbehinderten-Ausweis dürfen bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot stehen. Hartlef: „Aber nur, wenn der Halter eine Parkscheibe ins Fenster legt.“
Am Ende der gemeinsamen Tour hat Jens Hartlef in einer Stunde fünf schriftliche Verwarnungen und zwei mündliche ausgesprochen. „Glauben Sie mir, da kommt heute noch einiges dazu“, sagt er dem WOCHENBLATT-Reporter.
Auf jeden Fall lohnt sich seine Arbeit und die seiner Kollegen: So hat die Stadt im Jahr 2013 rund 218.000 Euro durch Verwarnungen eingenommen.
• Mehr Informationen zum Bußgeldkatalog unter https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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