Vogelgrippe-Kontrollbereich bis nach Drochtersen ausgedehnt
Geflügelpest: Landkreis ordnet größere Überwachungszone an
jd. Stade. Nach einem ersten Fall in Brunsbüttel ist das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N1 (Vogelgrippe) erneut am schleswig-holsteinischen Elbufer nachgewiesen worden. Diesmal ist ein Kleinbetrieb in Borsfleth bei Glückstadt (Kreis Steinburg) betroffen. Der Ort liegt rund acht Kilometer Luftlinie von der Grenze des Landkreises Stade entfernt. Das Veterinäramt in Stade hat deshalb die so genannte Überwachungszone, die bisher von Otterndorf (Landkreis Cuxhaven) bis Freiburg/Elbe reichte, elbaufwärts in Richtung Wischhafen und Drochtersen-Krautsand ausgedehnt.
"Die angeordneten Maßnahmen, insbesondere die Stallpflicht, gelten in der gesamten Überwachungszone“, sagt Veterinäramtsleiterin Sibylle Witthöft. Nach ihrer Auskunft sind jetzt mindestens 152 Geflügelhaltungen im nödlichen Landkreis betroffen. Gehaltene Vögel sind mit Ausnahme von Tauben in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Diese Vorrichtung muss aus einer überstehenden, nach oben dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.
Außerdem darf aus den betroffenen Haltungen weder lebendes Geflügel noch Geflügelfleisch in den Verkehr gebracht werden. Dieses Verbot gilt auch für andere Geflügelerzeugnisse oder Futtermittel. Das Veterinäramt empfiehlt den Geflügelhaltern im gesamten Landkreis Stade, besonders aufmerksam zu sein und sorgfältig auf die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen zu achten.
Der Landkreis Stade gilt als Geflügelpest-Risikogebiet, weil die Region Durchzugsgebiet für Wildvögel aus ganz Europa ist. Derzeit halten sich Zehntausende Zugvögel an der Unterelbe auf. Das Risiko, dass das Vogelgrippe-Virus eingeschleppt wird, ist deshalb als hoch einzustufen. Auch wenn eine Ansteckung des Menschen mit der zurzeit in Europa beobachteten Vogelgrippe als unwahrscheinlich gilt, sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden.
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