Radfahren auf dem Fußweg gefährlicher als auf der Straße
Gehweg-Radler in Stade aufgepasst: Nur Schritttempo erlaubt

Eine Einmündung wie hier an der Schölischer Straße gehört zu den typischen Gefahrenquellen für Radfahrer    | Foto: Chr. Ückert
  • Eine Einmündung wie hier an der Schölischer Straße gehört zu den typischen Gefahrenquellen für Radfahrer
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jd. Stade. Darauf haben viele Anwohner in der Schölischer Straße gewartet: Seit rund drei Wochen dürfen sie auf dem Gehweg radeln und müssen nicht mehr die aus ihrer Sicht gefährliche Fahrbahn benutzen. Möglich machen dies neue Schilder, die die Stadt zu Jahresbeginn montieren ließ. Unter dem runden blauen Schild mit dem Fußgängersymbol ist jetzt ein weißes Schildchen angebracht, das die Bedeutung hat: Radfahrer frei. Doch das bedeutet nicht, dass auf dem Fußweg jetzt nach Herzenslust geradelt werden darf. Laut Straßenverkehrsordnung haben Radfahrer auf die Fußgänger Rücksicht zu nehmen. Und vor allem: Es ist nur Schrittgeschwindigkeit zulässig. Wer als Radler schneller unterwegs ist, muss damit rechnen, im Schadensfall belangt zu werden.

"Dass in solchen Fällen nur Schritttempo erlaubt ist, wissen wohl die wenigsten", sagt Christian Ückert. Der passionierte Radler setzt sich seit Jahren für die Belange der Radfahrer in Stade ein und drängt auch die Politik immer wieder, die Hansestadt fahrradfreundlicher zu machen. Er findet es prinzipiell nicht richtig, wenn sich Radfahrer von der Straße "verdrängen" lassen und auf den Gehweg ausweichen.
Entgegen der landläufigen Meinung sei nämlich das Radeln auf einem Fußweg alles andere als sicher, meint Ückert.

Gedehnter Begriff: Was die Stader Verwaltung unter "zeitnah" versteht

Der Radfahr-Aktivist verweist darauf, dass sich laut Statistik auch in Stade die mit Abstand meisten Unfälle mit Radfahrerbeteiligung im Zusammenhang mit Fahrzeugen ereignen, die aus Seitenstraßen oder aus Einfahrten kommen oder dorthin einbiegen wollen oder auf andere Weise den Weg der Radler kreuzen. Im Vergleich mit diesen "Abbiegeunfällen" seien sogenannte Unfälle im Längsverkehr vergleichsweise selten. In diese Kategorie gehören die Unfälle, die sich auf der Fahrbahn ereignen. Meist ist in diesen Fällen neben dem Radfahrer ein Pkw involviert.

Diese Fakten sprächen für sich, so Ückert: "Es ist statistisch belegt, dass das Radeln auf der Fahrbahn sicherer ist als auf einem Geh- oder Radweg." Gerade am Beispiel der Schölischer Straße werde das deutlich: "Dort gibt es viele Einfahrten und auch ein paar unübersichtliche Einmündungen." Autos müssten den Gehweg kreuzen, um auf die Grundstücke zu gelangen oder von dort auf die Straße zu fahren. Das stelle für Radfahrer, die selbst mit ganz normalem Tempo unterwegs seien, eine erhebliche Gefahr dar.

Derart brenzlige Situation gebe es für Radfahrer auf der Fahrbahn nicht, so Ückert. In der Schölischer Straße sei das Verkehrsaufkommen so gering, dass es auch keinen Grund gebe, dort eine Radwegebenutzungspflicht anzuordnen. Es bestehe auch keine außergewöhnliche Gefahrenlage. Wenn die Stadt dennoch meine, das Radeln dort sicherer zu machen, dann sollte sie in der Schölischer Straße Tempo 30 anordnen. Das Radeln auf dem Gehweg zu erlauben, sei jedenfalls keine Lösung.

Ückert hebt in diesem Zusammenhang noch einmal den rechtlichen Aspekt hervor: "Auf freigegebenen Gehwegen gilt generell Schrittgeschwindigkeit und jeder Radfahrer, der dort schneller unterwegs ist, muss im Falle eines Unfalles damit rechnen, dass ihm das zum Nachteil ausgelegt wird. Das gilt bei einem Zusammenstoß mit Fußgängern auf dem Gehweg sowieso, aber auch bei Unfällen mit dem Autoverkehr."

Schölischer Straße in Stade: Radeln auf dem Gehweg wird in Kürze erlaubt sein
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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