Beratung durch die Heimaufsicht
Heimbewohner stehen in allen Aufgabengebieten stets im Mittelpunkt
Die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen stehen stets im Mittelpunkt der Heimaufsicht des Landkreises Stade. Die Aufgaben der gesetzlich beauftragten Behörde sind vielfältig: 28 Heime gibt es derzeit im Landkreis Stade mit mehr als 2.400 Plätzen, bald kommt ein weiteres hinzu. Außerdem überprüfen Simone Detjen und Katja Glintenkamp von der Heimaufsicht die 19 Tagespflegeeinrichtungen im Kreisgebiet. So sieht es das Landesgesetz vor.
Alles genau Dokumentiert
Mindestens einmal pro Jahr suchen die beiden Kolleginnen unangekündigt jedes Pflegeheim auf – hinzu kommen Nachtbegehungen sowie anlassbezogene Besuche. Jede Begehung wird intensiv vor- und nachbereitet, alles wird dokumentiert. Außerdem wenden sich täglich Angehörige oder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie deren Leitungen an die Heimaufsicht, um auf Probleme aufmerksam zu machen oder Fragen zu klären. „Wir sehen uns als Beratung, unterstützen beispielsweise bei Schwierigkeiten in den Heimen und helfen Lösungsansätze zu finden“, so die Verwaltungswirtin Simone Detjen, die bei Beschwerden stets alle Seiten beleuchtet. „Zu den größten Herausforderungen gehört gewiss der Fachkräftemangel", sagt Verwaltungswirtin Simone Detjen. "Personal können wir allerdings nicht gewinnen.“
Dennoch muss stets gewährleistet sein, dass der gesetzlich vorgeschriebene Personalschlüssel mit examinierten Mitarbeitenden erfüllt wird. Deswegen werden die Dienstpläne stets durchgesehen, erklärt die Pflegewirtin Katja Glintenkamp: „Außerdem gehen wir durch die gesamte Pflegeeinrichtung und lassen uns jedes Zimmer zeigen. So soll sichergestellt werden, dass die Räume auch ihren vorgesehenen Zweck erfüllen – und nicht etwa das Pflegebad zur Abstellkammer umfunktioniert wurde.“
Die Heimaufsicht arbeitet immer wieder mit anderen Ämtern zusammen, so etwa mit dem Amt Gesundheit, dem Amt Bauen und Wohnen und dem Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz oder auch dem Gewerbeaufsichtsamt. Mit dem Medizinischen Dienst und den Amtsgerichten besteht ebenso ein enger Austausch.
Heimaufsicht muss Eröffnung zustimmen
Die rechtlichen Vorgaben und Gesetze in der Heimaufsicht sind offensichtlich vielschichtig. Denn wie eine Pflegeeinrichtung aufgeteilt werden muss, und was für Räume vorgehalten werden müssen, schreibt die niedersächsische Heimmindestbauverordnung vor, die für bestehende Heime gilt. Neubauten richten sich wiederum nach der Verordnung über bauliche Anforderungen für unterstützende Einrichtungen. Daher steht vor jeder Eröffnung eine Begehung an. Erst wenn die Heimaufsicht zustimmt, kann eröffnet werden. „Ob wiederum eine neue Einrichtung gebaut wird, entscheiden wir nicht. Wir greifen nicht in den Markt ein“, betont Simone Detjen. Außerdem gibt das Niedersächsische Gesetz über unterstützende Wohnformen (NuWG) die Rahmenbedingungen vor. Es ist beispielsweise fest geregelt, welche Anforderungen die Dienstplangestaltung, die Pflegedokumentation oder auch die Heimverträge erfüllen müssen. „Die Heimleitungen müssen uns zahlreiche Daten und Informationen weitergeben, wie etwa personelle Wechsel in der Führungsebene oder bauliche Veränderungen. Diese Anzeigepflicht funktioniert sehr gut, wie arbeiten vertrauensvoll mit den Einrichtungen zusammen“, sagt Katja Glintenkamp.
Die Devise der Heimaufsicht ist stets: Gemeinsam und lösungsorientiert können Herausforderungen und Probleme konstruktiv gemeistert werden. Denn auch bei den Einrichtungen steht das Wohl ihrer Bewohnerinnen und Bewohner im Mittelpunkt.
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