Anwohner fragt sich: Ist das wirklich erlaubt?
In Stades Straßen werden auch nach dem 1. März noch Bäume beschnitten
jd. Stade. In der Fritz-Reuter-Straße in Stade wurde vor Kurzem reichlich ausgelichtet. Mitarbeiter der Kommunalen Betriebe Stade (KBS) kappten an den Straßenbäumen jede Menge Äste. Allerdings wurden die Bäume zu einer Zeit beschnitten, in der ein Rückschnitt von Sträuchern und Gehölz eigentlich nicht erlaubt ist. Daher stößt diese Maßnahme bei Anwohnern auch auf Kritik. Das WOCHENBLATT bat die Stadt um eine Erklärung, warum noch ein Baumschnitt vorgenommen wird, wenn bereits alles sprießt und grünt und die Vögel ihre Nester bauen.
"Es ist verboten, Bäume, ... die außerhalb des Waldes stehen, ... in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen", heißt es in Paragraph 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. "Warum lässt die Stadt gerade jetzt im großen Stil die Bäume beschneiden, wo diese ausschlagen?", fragt sich deshalb ein Leser. Er könne die Aktion nicht nachvollziehen, zumal die Bäume einen gesunden Eindruck machen. Gelte für die Stadt das Naturschutzgesetz nicht?
Die Stadt weist darauf hin, dass der Paragraph 39 Ausnahmen zulässt, sofern es sich um schonende Form- und Pflegeschnitte handelt oder der Rückschnitt der Gesunderhaltung der Bäume dient. Ganzjährig seien zudem Maßnahmen erlaubt, die für die Verkehrssicherheit erforderlich sind. Dazu zählen das Entfernen von Totholz oder die Beseitigung maroder Äste, die sonst womöglich abzubrechen drohen.
Die Arbeiten in der Fritz-Reuter-Straße erfolgten nach Angaben von Pressesprecherin Myriam Kappelhoff sowohl aus Gründen der Verkehrssicherheit als auch zum Zwecke der Gesunderhaltung. "Da die tiefhängenden Zweige in den Verkehrsraum, sowohl die Straße als auch den Fußweg, ragten, mussten diese entfernt und das Totholz herausgeschnitten werden", erläutert Kappelhoff. Dabei sei zugleich ein Pflegeschnitt vorgenommen worden.
• Laut der Baumexperten der Stadt ist es bei vielen Baumarten oftmals sogar besser, einen Rückschnitt in der Vegetationsperiode durchzuführen. Warum das so ist, lesen Sie in der nächsten Mittwochs-Ausgabe des WOCHENBLATT.
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