Kein Abschuss im Landkreis Stade erlaubt
Juristische Tauziehen um Wolfsabschuss geht weiter

Der Altländer Wolf muss nach wie vor nicht um sein Leben fürchten (Symbolfoto) | Foto: AdobeStock / Juan Carlos Munoz
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Eine Schlappe nicht nur für den Landkreis Stade, sondern auch für viele Halter von Schafen und anderen Weidetieren im Alten Land sowie für den Deichschutz: Für den auffälligen Wolf im Alten Land gibt es nach wie vor keine Abschussgenehmigung. Das teilt das Verwaltungsgericht Stade mit. "Die aufschiebende Wirkung wird wieder hergestellt", heißt es etwas sperrig im Beschluss, der jedoch noch nicht rechtskräftig ist und vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden kann. Zunächst ist jedoch bei dem Eilverfahren um die Abschussgenehmigung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederhergestellt. Das heißt: Weiterhin ist der Abschuss nicht erlaubt.

Altländer Problemwolf darf abgeschossen werden

Rückblick: Am 6. Juni verhängte das Verwaltungsgericht Stade einen vorläufigen Abschuss-Stopp. Auf Antrag des "Freundeskreises freilebender Wölfe", einem in der niedersächsischen Stadt Wolfsburg ansässigen Verein, darf die von Stades Landrat Kai Seefried (CDU) Ende Mai erteilte Abschussgenehmigung nicht vollzogen werden.

Die Wölfin mit der offiziellen Kennung GW-4032f streift seit Monaten durch das Alte Land und reißt Schafe. Per DNA-Analyse konnte nachgewiesen werden, dass es sich um ein- und dasselbe Exemplar handelt, das im März und April im Abstand von wenigen Wochen zweimal eine Schafherde auf der Elbinsel Hahnöfersand attackiert und dabei insgesamt zwölf Tiere getötet hat.

Die Ausnahmegenehmigung betrifft das Bundesnaturschutzgesetz, wonach die Tierart Wolf streng geschützt ist. Die Richter am Stader Verwaltungsgericht zweifeln jedoch an, ob die Voraussetzungen für eine solche Ausnahme vorliegen. Laut Gericht hat der Landkreis Stade nicht hinreichend nachgewiesen, dass zukünftig mögliche Schafsrisse des betreffenden Wolfes die Sicherheit der für den Hochwasserschutz wichtigen Deiche gefährden. Vielmehr müssten zunächst zumutbare Alternativen für den Nutztier- und Deichschutz geprüft werden, bevor ein streng geschütztes Tier wie der Wolf getötet wird. Dass GW-4032f sich auf Obsthöfen und einem Ponyhof Menschen genähert habe, lasse nicht den Umkehrschluss zu, dass eine Gefahr für Menschenleben drohe.

"Empfehlungen gehen an der Realität vorbei"

In der Begründung bezieht sich das Gericht u.a. auf den Bericht „Herdenschutz am Deich in der Praxis – Betriebe im Porträt: Erfahrungen und Empfehlungen für den Herdenschutz auf Sonderstandorten“, aus den BfN-Schriften 680/2024.

„Die dort erläuterten Empfehlungen gehen an der Realität des Küstenschutzes und an der Schafhaltung auf den Deichen völlig vorbei“, sagt Landrat Kai Seefried. Ein wie in den BfN-Schriften geforderter Herdenschutz sei im Bereich der mobilen Schafhaltung auf den Deichen schlicht nicht umsetzbar.

Der Landkreis Stade wird im Rahmen des laufenden Eilverfahrens gegen diesen heute zugestellten Beschluss des Verwaltungsgerichts Stade Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegen, weil aus Sicht der Kreisverwaltung einige Punkte ihrer ausführlichen Stellungnahme durch das Verwaltungsgericht nicht hinreichend gewürdigt worden sind.

Rund 2.000 Zuhörer bei Podiumsdiskussion zum Thema Wolf

Parallel strebt der Landkreis Stade an, das Hauptsacheverfahren zu betreiben, da das bisherige Eilverfahren keine endgültige Entscheidung in der Sache darstellt. Dazu wird die Kreisverwaltung einen sogenannten Widerspruchsbescheid erlassen, gegen den dann ebenfalls der Gerichtsweg offensteht. Ein gerichtliches Hauptsacheverfahren in dieser Angelegenheit wurde bisher noch nicht eröffnet. Das heißt: Es gibt noch kein Klageverfahren.

„Mit den jüngsten Gerichtsentscheidungen sehe ich leider meine bisherige Argumentation bestätigt“, sagt Landrat Kai Seefried. „Die geltende Rechtslage bietet den Unteren Naturschutzbehörden keine probate Möglichkeit, einen Abschuss eines Problemwolfes auf den Weg zu bringen.“ Das juristische Tauziehen könne sich im Fall Jork jetzt womöglich über Monate hinziehen, fürchtet der Landrat.

Treffen mit Minister zum Thema Wolf: Frust beim Stader Landrat
Redakteur:

Stephanie Bargmann aus Stade

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