Prävention vor sexualisierter Gewalt
Kirchenkreise Stade und Buxtehude erarbeiten Schutzkonzept
Die Kirchenkreise Stade und Buxtehude wollen Schutzkonzepte zur Prävention vor sexualisierter Gewalt und Kindeswohlgefährdung einführen. Die Superintendenten Marc Wischnowsky (Kirchenkreis Stade) und Martin Krarup (Kirchenkreis Buxtehude) rufen zu einem breiten Beteiligungsprozess innerhalb der Kirchengemeinden auf, bevor die Konzepte beschlossen werden.
„Wir haben ein Jahr in einer Steuerungsgruppe einen Entwurf erarbeitet“, sagt Krarup. Der Gruppe gehörten Vertreter und Vertreterinnen der Kirchenkreise, der Kirchenkreisjugendarbeit, der Kita-Verbände, des Diakonieverbandes und der Mitarbeitervertretung an. "Am nun beginnenden Prozess können sich alle ehrenamtlich und hauptamtlich Mitarbeitenden beider Kirchenkreise beteiligen", so der Buxtehuder Superintendent. "Uns ist wichtig, dass Präventionskonzepte nicht nur auf dem Papier bestehen. Sie sollen in den Gemeinden und Einrichtungen umgesetzt werden, damit sie wirklich zu einem besseren Schutz aller Menschen in der kirchlichen Arbeit führen", sagt Krarups Stader Amtskollege Wischnowsky.
Bereits in den vergangenen Jahren habe sich in der kirchlichen Präventionsarbeit durch das bereits bestehende Konzept zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung viel getan, so Wischnowsky. Aber auch jugendliche und erwachsene Menschen seien sexualisierter Gewalt ausgesetzt. "Das wollen wir so weit wie möglich verhindern und gleichzeitig genau festlegen, wie vorzugehen ist, wenn es zu Verstößen kommt", erläutert der Stader Superintendent. Das im Jahr 2019 eingeführte Konzept zur Kindeswohlgefährdung wird im Rahmen der neuen Schutzkonzepte angepasst und überarbeitet.
Sexuelle Selbstbestimmung anderer achten
In der Präambel der jetzt im Entwurf vorliegenden Konzepte heißt es: "Nach biblischem Verständnis ist jeder Mensch zum Ebenbild Gottes geschaffen. Diese Einsicht verpflichtet uns, die Freiheit, die Würde, das Wohl und damit auch die sexuelle Selbstbestimmung anderer zu achten und zu schützen. Wir tun dies im Bewusstsein der Erkenntnis, dass der Schutzraum, den wir als evangelische Kirche bieten wollen, durch Mitarbeitende ebendieser Kirche missbraucht und verletzt worden ist und wird."
Wer sich mit Ideen, Vorschlägen und Anregungen an der Erstellung des Konzeptes beteiligen möchte, meldet sich bei seinem Pfarramt, seiner Einrichtungsleitung oder in der jeweiligen Superintendentur.
Kontaktdaten und Adressen finden sich auf den Internetseiten der beiden Kirchenkreise:
Kindeswohlgefährdung verhindern
Beim bestehenden Schutzkonzept gegen Kindeswohlgefährdung steht das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Das Vertrauen der jungen Menschen in die Gruppenleitungen darf niemals missbraucht werden, um den Kindern und Jugendlichen Schaden zuzufügen. Kinder- und Jugendleiter und andere in der kirchlichen Jugendarbeit tätige Personen unterzeichnen einen Teamvertrag, in dem explizit darauf hingewiesen wird, dass das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen nicht zu deren Nachteil ausgenutzt werden darf. Dieser Vertrag dient als Grundlage, um das Bewusstsein für die Sensibilität dieses Themas zu schärfen. Er stellt sicher, dass alle Beteiligten die Wichtigkeit des Kinderschutzes verstehen.
Jede Veranstaltung wird sich vorher von den Verantwortlichen genau angeschaut und anhand folgender Fragen geprüft:
- Wer leitet die Veranstaltung?
- Wie groß ist das Team?
- Sind die Räumlichkeiten allen bekannt?
- Gibt es verletzliche Stellen?
- Worauf muss besonders geachtet werden?
Diese detaillierten Überprüfungen helfen dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Vor jeder Freizeitaktivität wird das Schutzkonzept gemeinsam mit dem Team erarbeitet und besprochen.
Regelmäßige Schulungen sind ein weiterer wichtiger Bestandteil des Schutzkonzepts. Diakone und Pastoren nehmen kontinuierlich an Fortbildungen teil, um stets sensibel für das Thema Kindeswohlgefährdung zu bleiben und neue Impulse zu erhalten. Dieses Wissen wird in jährlichen Schulungen an die ehrenamtlichen Teamer weitergegeben, die alle drei Jahre verpflichtend an Modulen zum Thema Kindeswohl teilnehmen müssen. Dies stellt sicher, dass alle Beteiligten die notwendigen Kenntnisse und Sensibilität besitzen, um die Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu schützen.
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