Nicht erlaubt: Dauerhaftes Wohnen im Wochenendhaus
Landkreis hat Ferienhaussiedlung in Ahlerstedt-Ahrensmoor im Visier

Wochenendhäuser sind schon von der Größe nicht für dauerhaftes Wohnen geeignet (Symbolbild). Daher werden nicht selten illegale Anbauten vorgenommen   | Foto: Adobe Stock/Bernd
  • Wochenendhäuser sind schon von der Größe nicht für dauerhaftes Wohnen geeignet (Symbolbild). Daher werden nicht selten illegale Anbauten vorgenommen
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jd. Ahlerstedt-Ahrensmoor. Aus dem benachbarten Wald ertönt der Ruf des Kuckucks, über das Feld nebenan hoppelt ein Hase und nur ab und an ist in der Ferne leise das Tuckern eines Treckers zu vernehmen: So wie in dieser kleinen Siedlung am Waldrand im Osten des Geestdörfchens Ahrensmoor lässt sich das Landleben genießen. Doch die ländliche Wohn-idylle ist getrübt: Der Landkreis hat das rund 3,2 Hektar große Areal ins Visier genommen. Das Problem aus Sicht der Kreisbehörden: Die mit knapp 30 Häusern bebaute Fläche ist offiziell als Wochenendhausgebiet ausgewiesen. Laut Landkreis sollen aber viele Bewohner dort dauerhaft mit Erstwohnsitz leben. Das ist nicht zulässig.

Ein fester Wohnsitz in einem Ferienhaus ist nach deutschem Recht prinzipiell verboten. Diese Erfahrung haben in der Region auch schon andere Eigentümer von Wochenendhäusern gemacht, die dort mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Mächtig Ärger gab es beispielsweise vor ein paar Jahren im Feriendorf "Altes Land" in Hollern-Twielenfleth, als sich herausstellte, dass rund 40 Prozent der 135 Häuschen dauerhaft bewohnt waren. Vor allem in der Nordheide, wo es besonders viele Wochenendgebiete gibt, kommt es immer wieder zu Konflikten, so jetzt zuletzt in Kakenstorf. Dort bemüht sich die Gemeinde erneut um die nachträgliche Legalisierung eines Ferien-hausgebietes als Wohngebiet, nachdem ein Gericht dieses Vorhaben vor zwei Jahren gekippt hat.

Ahrensmoor ist daher keineswegs ein Einzelfall: Im Hamburger Umland sind in den sechziger und siebziger Jahren zahlreiche Ferienhaussiedlungen entstanden. Wer es sich leisten konnte, fuhr an den Wochenenden raus aufs platte Land und verbrachte zwei schöne Tage an der Elbe, inmitten der Heidelandschaft oder eben auf der Stader Geest in Ahrensmoor-Ost. Aus dem Aufenthalt am Wochenende ist für viele ein Gewohnheitsrecht geworden. Sie haben die Wohnung in der Großstadt aufgegeben, um sich auf Dauer im Wochenendhaus einzurichten. Damit Platz für die ganze Familie war, wurde angebaut - oftmals schwarz.

Gerade bei diesem Punkt schaut der Landkreis jetzt in Ahrensmoor-Ost genau hin: "Es besteht der Verdacht, dass Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet oder erweitert worden sind", heißt es auf WOCHENBLATT-Nachfrage. Und wenn Baugenehmigungen erteilt worden seien, dann immer mit der Zweckbestimmung "Wochenendhaus". Darüber haben sich laut Landkreis aber Bewohner hinweggesetzt: "Durch Anzeigen ist dem Bauordnungsamt bekannt geworden, dass dort Wochenendhäuser für dauerhaftes Wohnen genutzt werden, was nicht erlaubt ist."

Im Stader Kreishaus bezieht man hier klar Position: "Entsprechend der Baunutzungsverordnung sind Wochenendhäuser in Abgrenzung zum Dauerwohnen dazu bestimmt, dass es sich um vorübergehende Freizeitnutzung am Wochenende, in den Ferien und in der sonstigen Freizeit handelt." Folglich seien die Bewohner dazu aufgefordert worden, einen ersten Wohnsitz außerhalb dieses Wochenendhausgebietes anzumelden.

Das bedeutet für die Ferienhaus-Dauernutzer in bitterer Konsequenz: Sie müssen eine Wohnung oder ein Haus anmieten bzw. kaufen, um sich dort mit Hauptwohnsitz anzumelden. Ob tatsächlich ein Umzug mit Kind und Kegel erforderlich ist, hängt vom eigenen Portmonee ab - und letztlich auch davon, inwieweit der Landkreis Kontrollen vornimmt.

Aktuell haben Bauordnungsamt und Planungsamt die kleine Siedlung in Ahrensmoor jedenfalls im Blick. Derzeit führe man dort eine Bestandserhebung durch, heißt es aus dem Kreishaus. "Erst danach wird über das weitere Vorgehen entschieden."

Ein neuer B-Plan als Ausweg?

Verkaufen und wegziehen: Wäre das der letzte Ausweg für Wochenendgebiet-Bewohner in Ahrensmoor, die sich keinen zusätzlichen "Alibi-Hauptwohnsitz" leisten können? Der Landkreis verweist auf WOCHENBLATT-Anfrage auf eine mögliche Option: Die Gemeinde könnte eine Lösung herbeiführen, indem sie das Wochenendhausgebiet mittels Aufstellung eines Bebauungsplans in ein allgemeines Wohngebiet umwandelt. Damit wäre im Prinzip alles geregelt.

Doch die Einschränkung folgt auf dem Fuße: Ein solcher B-Plan dürfe nicht gegen sogenannte "raumordnerische Ziele" verstoßen. Hier sieht Ahlerstedts Bürgermeister Uwe Arndt das Dilemma: "Wie soll ich denn ein Wohngebiet so dicht am Wald genehmigt bekommen?" Mit ein wenig Verwunderung nimmt er die Ankündigung der Landkreis zur Kenntnis, gemeinsam mit der Gemeinde eine Infoveranstaltung auszurichten.

"Bevor man die Bewohner zu einem Infoabend zusammentrommelt, müsste man wissen, worüber sie informiert werden sollen." Zunächst sollten sich die Gemeinde und der Landkreis an einen Tisch setzen, um darüber zu sprechen, was möglich ist und was nicht. Erst wenn die Behörden in der Lage seien, den Anwohnern Lösungsansätze aufzuzeigen, sei eine Versammlung sinnvoll. "Sonst würden bei einem solchen Termin mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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