Bürger müssen deutlich mehr zahlen
20 Prozent mehr: Landkreis Stade erhöht Müllgebühren

Der Landkreis Stade will die Müllgebühren im kommenden Jahr anheben. Für die Restabfalltonne (inklusive Grundgebühr) liegt die Erhöhung durchschnittlich bei 20 Prozent, bei der Biotonne sind es 14 Prozent | Foto: Adobe Stock/ Hermann
  • Der Landkreis Stade will die Müllgebühren im kommenden Jahr anheben. Für die Restabfalltonne (inklusive Grundgebühr) liegt die Erhöhung durchschnittlich bei 20 Prozent, bei der Biotonne sind es 14 Prozent
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Lebensmittel, Energie, Kleidung: Alles ist teurer geworden. Jetzt kommt auf die Bürger im Landkreis Stade eine weitere Kostensteigerung zu: Die Müllgebühren sollen ab Januar 2025 erhöht werden. Für die normale Mülltonne (Restabfallbehälter) steigen die Gebühren um 16 Prozent. Der feste Satz für die monatliche Grundgebühr wird sogar um 29 Prozent angehoben. Rechnet man beide Gebühren zusammen, liegt das Gebührenplus je nach Behältergröße zwischen 17 und 23 Prozent. Im Prinzip gilt: Je größer der Abfallbehälter, umso geringer fällt die Erhöhung aus. Auch für die Biotonne (braune Tonne) müssen die Bürger tiefer in die Tasche greifen. Hier steigt der Gebührensatz um 14 Prozent. Einige Berechnungsbeispiele finden sich weiter unten. 

Kleinere Tonne für Single-Haushalte möglich

Aber es gibt auch gute Nachrichten aus dem Stader Kreishaus: Die Anlieferung von Grün- und Gehölzabfällen auf den Kompostierplätzen und Grüngutsammelstellen des Landkreises ist künftig gratis. Bisher müssen für Baum-, Strauch- und Rasenschnitt 9 Euro pro Kubikmeter bezahlt werden. Außerdem kommt der Landkreis Single-Haushalten entgegen. Diese dürfen auf kleinere Tonnen umsteigen. Für eine Person war bisher eine Mindestgröße von 60 Litern bei monatlicher Abfuhr vorgeschrieben. Künftig ist eine 40-Liter-Tonne ausreichend. Aufgrund der Gebührenerhöhung muss man für den 40-Liter-Behälter zwar künftig mehr bezahlen als für die Tonne mit 60 Litern Volumen. Durch den Umstieg auf die kleinere Tonne sind es aber nur zehn Prozent mehr.

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Gebühren müssen alle zwei Jahre neu kalkuliert werden

Die Erhöhung der Abfallgebühren erfolgt nicht willkürlich. Der Landkreis muss die Sätze jeweils für zwei Jahre neu kalkulieren - auf Basis des vorletzten Kalkulationszeitraumes. Für die neue Kalkulationsperiode 2025/26 ist demnach die Abrechnung aus den Jahren 2021/22 maßgebend. Außerdem müssen zu erwartende Kostensteigerungen einbezogen werden. Zwar fließt ein Gebührenüberschuss von knapp 950.000 Euro in die Neuberechnung ein. Doch dieser Betrag kann die steigenden Kosten bei Weitem nicht ausgleichen. Insgesamt hat der Landkreis für die Jahre 2025/26 einen Gebührenbedarf von 49,3 Millionen Euro ermittelt.

Zehn Millionen Euro für die Müllverbrennung

Hauptkostentreiber sind neben höheren Entgelten für externe Dienstleister (u.a. Durchführung der Müllabfuhr durch die Firma Karl Meyer) vor allem gestiegene Löhne und die Gebühren, die Hamburg für das Verbrennen des Restabfalls verlangt. So werden allein für die Müllverbrennung rund zehn Millionen Euro veranschlagt. Der Kostenanstieg von etwa 20 Prozent ist nicht zuletzt auf die Einbeziehung der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel zurückzuführen. Die Emissionszertifikate werden dabei immer teurer. Für die Abholung der Mülltonnen muss der Landkreis laut Kalkulation sogar fast 14 Millionen Euro berappen.

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Rückstellung für die "Altlasten"

Sechs Millionen Euro müssen für Personalkosten aufgewendet werden und weitere drei Millionen Euro fließen in die Rückstellung. Die Summe wird "angespart", um die Folgekosten bei bestehenden und stillgelegten Mülldeponien zu finanzieren. In Wischhafen ist beispielsweise eine Abdichtung der Oberfläche erforderlich. Auch "Altlasten" gehen ins Geld: Dafür hat der Landkreis bisher mehr als 26 Millionen Euro zurückgestellt. Dieser Betrag muss nun aufgestockt werden. Ehemalige Müllhalden gibt es im Kreisgebiet u.a. in Hammah, Ketzendorf, Oldendorf, Riensförde und Wedel. 

Über geplante Erhöhung der Abfallgebühren berät der Ausschuss für Abfall und Kreislaufwirtschaft auf seiner Sitzung am Donnerstag, 29. August, um 8.30 Uhr im Stader Kreishaus.

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Drei Beispielrechnungen zur Erhöhung der Müllgebühren:

Zwei-Personen-Haushalt bei Nutzung einer 60-Liter-Tonne mit 14-täglicher Leerung:
Bisherige Gebühr: 135,36 Euro; neue Gebühr: 162,48 Euro (plus 20 Prozent)

Vier-Personen-Haushalt bei Nutzung einer 80-Liter-Tonne mit 14-täglicher Leerung:
Bisherige Gebühr: 166,44 Euro; neue Gebühr: 198,60 Euro (plus 19 Prozent)

Vier-Personen-Haushalt bei Nutzung einer 60-Liter-Tonne sowie einer 60-Liter-Biotonne
(jeweils mit 14-täglicher Leerung):

Bisherige Gebühr: 190,08 Euro; neue Gebühr: 225 Euro (plus 18 Prozent)

Hier stehen weitere Gebührenerhöhungen an (Gebühr pro Kubikmeter):

  • Anlieferung von Bauschutt: bisher 61,50 Euro; künftig 75 Euro (plus 22 Prozent)
  • Anlieferung von Altholz (stärker belastet): bisher 66 Euro, künftig 100 Euro (plus 52 Prozent)
  • Anlieferung von asbesthaltigen Abfällen: bisher 231 Euro; künftig 300 Euro (plus 30 Prozent)
  • Anlieferung von Styropor und ähnlichen Abfällen: bisher 45 Euro; künftig 48 Euro (plus sieben Prozent)
  • Anlieferung von Altreifen: bisher 2,50 Euro; künftig 5 Euro (plus 100 Prozent)
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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