In einem Stader Wohnviertel sind zahlreiche Katzen verschwunden
Lebendfalle aufgestellt: Stader Katzenfreunde hegen schlimmen Verdacht
jd. Stade. Treibt in Stade ein Katzenhasser sein Unwesen? Diese bange Frage stellen sich die Halter von Mieze und Co. in einem bestimmten Wohnviertel der Hansestadt seit Jahren schon. Im sogenannten Sachsenviertel sind in der Vergangenheit mehr als ein Dutzend Samtpfoten spurlos verschwunden. Nun lässt die Entdeckung einer Lebendfalle auf einem Privatgrundstück darauf schließen, dass sich die schlimmsten Befürchtungen womöglich bewahrheiten.
Die letzte Katze, die im Sachsenviertel verschwand, ist der Kater Tommy. Er wird seit dem 26. Juni vermisst. Seine Besitzerin Elena F.* hat Zettel aufgehängt, Tommys Foto in Facebookgruppen gepostet und sich jeden Abend auf die Suche gemacht. Bisher vergeblich. Die letzte Hoffnung setzte sie auf den Einsatz von Mantrailer-Spürhunden. Diese erschnüffelten Tommys Geruch am Katzenklo und folgten seiner Fährte quer durch die Gärten.
Das erschreckende Ergebnis: Die Suchhunde liefen bis zum besagten Grundstück. "Dabei schlägt einer unserer Hund an einer Lebendfalle an, die inaktiv an der Wand lehnt", heißt es im Einsatzbericht. Der Eigentümer der Falle war bereits in der Woche zuvor ins Visier des Landkreises geraten, weil dort jemand die aktivierte Falle entdeckt hatte.
Laut Mitteilung von Kreissprecher Christian Schmidt erfolgte aufgrund einer Anzeige eine "amtstierärztliche Kontrolle" auf dem Grundstück. Der Eigentümer sei u.a. aufgefordert worden, die aufgestellte Lebendfalle zu entfernen. "Gegen den Fallensteller wurde ein entsprechendes Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz eingeleitet", so Schmidt weiter. Es drohe ein Bußgeld. Der Beschuldigte könne sich im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zu den Vorwürfen äußern.
Auch Patricia Z.* hatte die Suchhundestaffel beauftragt. "Vor zwei Wochen kam meine Katze Minnie entgegen ihrer Gewohnheit abends nicht mehr nach Hause", berichtet die junge Frau. Nachdem sie von der aufgestellten Falle erfahren hatte, befürchtete auch sie das Schlimmste. Auch in ihrem Fall liefen zwei andere Suchhunde wieder zum besagten Grundstück. Doch der Verdacht bewahrheitete sich hier nicht: Minnie ist vor ein paar Tagen wieder aufgetaucht, völlig abgemagert und entkräftet. Ein mulmiges Gefühl bleibt bei Patricia Z. aber: Sie fragt sich, warum alle fünf Hunde unabhängig voneinander zum Grundstück mit der Falle liefen.
Sie hofft, dass es bei ihrer Freundin Elena auch zu einem Happy End kommt und diese ihren Tommy wieder in die Arme schließen kann. Doch so richtig mögen die beiden Frauen nicht mehr daran glauben. Sie sind inzwischen zur Polizei gegangen und haben dort ihre Erkenntnisse zu Protokoll gegeben und den Suchbericht vorgelegt. Eine Anzeige ist laut Polizeisprecher Rainer Bohmbach aber nicht aufgenommen worden: "Die Angelegenheit haben wir an das Kreis-Veterinäramt weitergeleitet."
Patricia Z. und Elena F. hoffen, dass der Landkreis künftig strenger kontrolliert. Sie halten es für ein Unding, dass die Falle - wenn auch nicht mehr "scharfgeschaltet" - nach der Kontrolle durch den Amtstierarzt noch immer draußen auf dem Grundstück lagerte.
Lebendfallen sind in Wohngebieten verboten
(bim). Auch im Landkreis Harburg befürchteten Katzenhalter vor eineinhalb Jahren, dass ein irrer Katzenhasser sein Unwesen treibt. In Heidenau (Samtgemeinde Tostedt) waren mehrere Katzen verschwunden. Eine Halterin entdeckte wenig später das blutige Halsband ihres Katers und im Naturschutzgebiet mehrere Lebendfallen (Foto). Diese waren vermutlich von einem Jäger aufgestellt worden.
Lebendfallen seien gängige Fanggeräte, die ermöglichten, sogenannten Fehlfang schadlos entlassen zu können, erklärte damals Horst Günter Jagau, Vorsitzender der Jägerschaft Landkreis Harburg.
So könnten z.B. Fischotter, die in Fallen zum Fang der Deiche schädigendenden Nutria tappen, wieder laufen gelassen werden. Allerdings dürfen Lebendfallen nicht in befriedeten Bereichen, also in Wohngebieten, aufgestellt werden. Außerdem muss ein Fallensteller mittels einer von der obersten Jagdbehörde anerkannten Bescheinigung die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachweisen.
* Namen der Red. bekannt
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