Aktion des Landkreises Stade
Lilo Wanders findet Einwegverpackungen einfach uncool
Nicht wegwerfen, sondern wiederverwenden: Seit Anfang vergangenen Jahres besteht die sogenannte Mehrwegangebotspflicht für Anbieter von verzehrfertigen Speisen und Getränken im To-Go-Bereich. Dazu zählen Restaurants, Cafés, Bistros, aber auch Kantinen, Tankstellen, Supermärkte oder Lieferdienste. Ziel des reformierten Verpackungsgesetzes ist es, weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und Getränke zum Mitnehmen zu nutzen. So sollen Umwelt und Klima geschont werden.
Sichtbare Hinweise für die Kunden
Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkauft, muss zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff eine Mehrwegverpackung anbieten. Bei Einwegbechern gilt grundsätzlich die Pflicht, zusätzlich wiederverwendbare Becher anzubieten. Ausnahmen gibt es für kleinere Betriebe mit einer Verkaufsfläche bis zu 80 Quadratmetern inklusive Sitz- und Aufenthaltsbereichen und maximal fünf Beschäftigten. Diese Betriebe müssen lediglich auf Wunsch der Kundschaft Speisen und Getränke in mitgebrachte Behältnisse füllen. Alle Betriebe müssen mit gut sichtbaren und lesbaren Plakaten oder Schildern Kunden auf die Möglichkeit hinweisen, dass sie Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen bekommen können.
Produkte in Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein
Dabei dürfen Produkte in der Mehrwegverpackung nicht teurer angeboten werden als in der Einwegverpackung. Der Becher Kaffee darf also nicht mehr kosten, nur weil er im Mehrwegbecher verkauft wird. Es ist aber erlaubt, die Mehrwegverpackungen gegen Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe zurückgezahlt wird. „Die Kundinnen und Kunden können also selbst entscheiden, ob Mehrweg zum neuen Standard wird und somit Abfälle vermieden und Ressourcen geschont werden“, sagt Abfallberaterin Gaby Mahr.
Die Abfallberatung des Landkreises macht jetzt mit Großplakaten im gesamten Kreisgebiet auf das Thema aufmerksam. Kampagnengesicht ist die Entertainerin Lilo Wanders. Da für Lilo Wanders Themen wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle spielen, ist für sie die Nutzung von Mehrwegangeboten selbstverständlich.
Landkreis führt Kontrollen durch
Der Landkreis Stade kontrolliert die Einhaltung der neuen gesetzlichen Regeln stichprobenartig. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis 10.000 Euro bestraft werden. Beratungsangebote und Informationsmaterialien in Form von Plakaten, Aufklebern und Aufstellern für den Thekenbereich mit dem Kampagnenmotiv können telefonisch bei der Abfallberatung unter der Rufnummer 04141 - 128016 sowie per E-Mail an die Adresse abfallwirtschaft@landkreis-stade angefordert werden.
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