Innere Sperrwerkstore klemmten
Lühe-Sperrwerk: Doppelter Schutz gegen Hochwasser
"Sperrwerk bekommt das Tor nicht zu", hieß es kürzlich in einer Alarmdepesche der Feuerwehr. Es ging um das Lühe-Sperrwerk, das wegen der sogenannten Lühe-Flut wiederholt in den Schlagzeilen stand. Die Sperrwerkstore sollten geschlossen werden, weil erneut ein Extrem-Hochwasser erwartet wurde. Das WOCHENBLATT hakte beim für den Sperrwerksbetrieb zuständigen Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), worin das Problem bestand.
Altes Kirschennetz hatte sich verheddert
Der Sperrwerkswärter wollte wegen des angekündigten Hochwassers die sogenannten Stemmtore schließen. Doch das innere Tor klemmte. Daher wurde die Feuerwehr Grünendeich alarmiert. Mit Überlebensanzügen ausgerüstet, stiegen zwei Feuerwehrleute in ein Schlauchboot und paddelten zu den offenen Innentoren. Sie fanden schnell heraus, warum sich die Tore nicht schließen ließen: Ausgerechnet ein altes Kirschennetz, wie es im Obstbau zum Schutz der Kirschbäume Verwendung findet, wurde als Übeltäter ausgemacht. Die Feuerwehrleute fischten große Teile des Netzes aus dem Wasser und zogen die Reste mithilfe von Seilen aus dem Torbereich.
Tor wurde nicht beschädigt
Nach Auskunft von Carsten Lippe, Pressesprecher des für den Sperrwerksbetrieb zuständigen Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), hat das Sperrwerkstor keinen Schaden genommen: "Bei weiteren, seither durchgeführten Schließungen konnte das Tor wieder problemlos vollständig geschlossen werden." Laut Lippe hätte es auch keine Folgen gehabt, wenn das innere Tor trotz Hochwasser geöffnet gewesen wäre. "Sperrwerke werden vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für den Küstenschutz und im Sinne des doppelten Sturmflutschutz-Gedankens grundsätzlich mit zwei Torreihen ausgestattet, die dafür sorgen, dass bei einer Fehlfunktion oder Störung eines Tores die Schutzfunktion des Bauwerks insgesamt erhalten bleibt", erläutert der NLWKN-Spreche
Appell an die Anwohner
Dass sich ein Netz in den Sperrwerkstoren verheddert, ist wahrscheinlich auf Fahrlässigkeit von Anwohnern zurückzuführen. Laut NLWKN ist immer wieder festzustellen, dass in einigen der im Überschwemmungsgebiet der Lühe liegenden Gärten jede Menge schwimmfähiges Material wie Gartenmöbel, Hölzer etc. lagert. "Wir bitten daher Anrainer im Interesse des eigenen Schutzes, die privaten Flächen im Überschwemmungsgebiet frei von potenziell schwimmfähigem Material und Störkörpern zu halten", sagt NLWKN-Sprecher Carsten Lippe. Dies sei auch gesetzliche Verpflichtung in Überschwemmungsgebieten. Lippe verweist auf das Wasserhaushaltsgesetz (WHG, § 78a Abs.1, Satz 1, Nr. 4 und Abs. 3).
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