Vorwurf: Herbeiführens einer Überschwemmung
Lüheflut: Staatsanwaltschaft Stade ermittelt
Die Wasserschutzpolizei hat ihre Ermittlungen zur Lüheflut Ende Mai beendet und die Akten an die Staatsanwaltschaft Stade weitergegeben. Das teilt die Wasserschutzpolizei Stade auf WOCHENBLATT-Nachfrage mit.
Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Justizbehörde in Stade, bestätigt, dass der Fall mittlerweile bei der Ermittlungsbehörde gelandet ist. "Es gibt einen Beschuldigten in einem Ermittlungsverfahren", sagt der Jurist. Die Ermittlungen werden - so die juristische Formulierung - wegen des Herbeiführens einer Überschwemmung geführt. Ob die Staatsanwaltschaft am Ende der Ermittlungen überhaupt einen Straftatbestand sieht, ist derzeit völlig offen.
Die Herbeiführung einer Überschwemmung steht in Paragraph 313 im Strafgesetzbuch. Oberstaatsanwalt Breas erklärt, dass es dabei um ein mögliches Strafmaß zwischen einem und zehn Jahren Haft gehe.
Für das Lühe-Sperrwerk ist der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) verantwortlich. Ein Sprecher hatte auf WOCHENBLATT-Nachfrage in der vergangenen Woche erklärt, dass es zu den Gründen der Lühe-Flut noch keine neuen Erkenntnisse seitens des NLWKN gebe. Erst werden die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen abgewartet.
Am Dienstag wurde der Landesbetrieb durch die erneute WOCHENBLATT-Nachfrage erst darauf aufmerksam, dass die Wasserschutzpolizei ihre Ermittlungen beendet hatte.
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