Rohre werden in die Erde verlegt
Neue Gasleitung verläuft quer durch den Landkreis Stade
Stade wird in den kommenden Jahren zu einer Drehscheibe für die Gasversorgung in Deutschland. Das schwimmende Terminal für verflüssigtes Erdgas (LNG) hat im März im neuen Stader Energiehafen angedockt und wird demnächst in Betrieb gehen. In ein paar Jahren wird es abgelöst durch ein landseitiges LNG-Terminal, dessen Kapazität ausreicht, um 13 Millionen Haushalte mit Erdgas zu versorgen. Damit das Gas zu den Abnehmern gelangt, muss das Leitungsnetz ausgebaut werden. Eine neue Gasleitung soll quer durch den Landkreis Stade verlaufen. Die sogenannte Energietransportleitung (ETL) 182 hat ihren Ausgangspunkt an der Elbe bei Sandhörn (Altes Land) und endet bei Achim (Landkreis Verden). Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) hat jetzt das Raumordnungsverfahren für die neue Gasleitung abgeschlossen.
Trasse ist rund 86 Kilometer lang
Bei dem Verfahren ist der vom Gasnetzbetreiber Gasunie Deutschland vorgesehene Trassenverlauf für die unterirdische Leitung weitgehend übernommen worden. Verlegt in mindestens einen Meter Tiefe wird eine Stahlrohrleitung mit einem Durchmesser von 1,40 Meter. Das Erdgas wird in dieser Leitung mit einem Betriebsdruck von bis zu 84 bar transportiert. Die Leitung ist darauf ausgelegt, später anstelle von Erdgas auch Wasserstoff zu transportieren. Die Trasse hat eine Länge von rund 86 Kilometern. Im Landkreis Stade werden von Nord nach Süd die Samtgemeinde Lühe, die Samtgemeinde Horneburg, die Hansestadt Stade, sowie die Samtgemeinden Fredenbeck und Harsefeld gequert.
Naturschutzbelange berücksichtigen
An vier Stellen führt die Trasse durch Bereiche mit besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung (FFH-Gebiete). Dort wurde jeweils eine geschlossene Bauweise als Maßgabe zur Einhaltung der Raum- und Umweltverträglichkeit festgelegt. An einer Stelle im Landkreis Stade, nämlich südwestlich von Lühnenspecken, wird in der landesplanerischen Feststellung des Verfahrens eine kleinräumige Verschwenkung der Trasse als Prüfauftrag an die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH vorgegeben. Darüber hinaus wurden für mehrere Abschnitte der Trasse Maßnahmen als Vorgaben gemacht, die bei der weiteren Umsetzung des Bauvorhabens zu berücksichtigen sind.
An das Raumordnungsverfahren schließt sich nun das Zulassungsverfahren für die Erdgasleitung an. Dafür wird das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ein Planfeststellungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz durchführen. Das Amt ist in Niedersachsen für die Genehmigung neuer Ferngasleitungen zuständig.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens, die sogenannte „Landesplanerische Feststellung“, bestehend aus einem Textteil und zwei Karten, findet sich auf der Website des ArL Lüneburg unter www.arl-lg.niedersachsen.de.
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