Ermittlungen haben drei Jahre gedauert
Schlachthof Düdenbüttel: Die Anklage ist jetzt fertig

Bilder wie diese sorgten im September 2019 für einen Aufschrei des Entsetzens | Foto: Soko Tierschutz
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Im September 2019 sorgten die Fotos und Videos, die die "Soko Tierschutz" undercover im Schlachthof in Düdenbüttel (Landkreis Stade) gemacht hatte, für einen bundesweiten Aufschrei des Entsetzens. Verletzte Rinder werden mit Seilwinden auf Viehtransporter gezogen, halbtoten Tieren ist die Panik in ihrem Blick anzusehen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage erhoben. Zwei Männern, den Betreibern des Schlachthofs, werden Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sowie gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen.
Für Delikte aus dem Bereich der Landwirtschaft ist in Niedersachsen Oldenburg als Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zuständig. Staatsanwalt Thorsten Stein, Sprecher der Ermittlungsbehörde, erklärt auf WOCHENBLATT-Nachfrage die Inhalte der Anklageschrift. Das Verfahren wird vor dem Amtsgericht Stade stattfinden.

"Soko Tierschutz": Düdenbüttel endet wie Bad Iburg

Aus dem gesamten Material, das die "Soko Tierschutz" dem Landkreis Stade und in Folge auch der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt hatte, sind 24 Einzelfälle herausgefiltert worden. Gegen weitere 31 Landwirte oder Fahrer von Viehtransportern sind Strafbefehle erlassen worden.

"Soko Tierschutz" deckt brutale Tierquälereien auf Düdenbütteler Schlachthof auf

Im Hauptsacheverfahren gegen die beiden Beschuldigten sind die Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch die brutalen Transporte begründet. Der gewerbsmäßige Betrug steht in der Anklageschrift, weil Tiere - darunter auch tote Rinder - ohne die vorgeschriebenen Kontrollen durch das Stader Veterinäramt von Düdenbüttel in den Handel gebracht wurden.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Oldenburg sind die 24 Taten keine zufälligen Ausrutscher. Die Ermittler sprechen von einem "System". Es sei davon auszugehen, dass Gewinnstreben das ausschlaggebende Motiv gewesen sei.

"Soko Tierschutz" zeigt Staatsanwaltschaft Oldenburg an

Verstöße gegen das Tierschutzrecht werden mit einer Geld- oder einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Bei gewerbsmäßigem Betrug beträgt das Strafmaß sechs Monate bis zu zehn Jahren.
Es ist in Deutschland in ähnlich gelagerten Fällen aber kaum vorgekommen, dass Schlachthof-Betreiber tatsächlich ins Gefängnis mussten. Aktuelles Beispiel: Der Schlachthof-Skandal von Bad Iburg mit ähnlichen Vorwürfen wie in Düdenbüttel. Vor wenigen Tagen wurde das Urteil gegen drei Beschuldigte vom Amtsgericht Bad Iburg gefällt: Am Ende standen Bewährungsstrafen von zwei Jahren und in zwei Fällen von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe von 6.500 Euro, die an den Tierschutzverein Osnabrück geht.
Der Schlachthof in Düdenbüttel ist seit Bekanntwerden der Vorfälle dicht. Das Veterinäramt des Landkreises Stade, dem die "Soko Tierschutz" systematisches Versagen vorgeworfen hatte, spielt in der Anklageschrift der Oldenburger Staatsanwaltschaft keine Rolle.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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