Einführung der offenen Sprechstunde ist im Landkreis Stade umstritten
Schneller beim Facharzt drankommen?
(jd). Beim Optiker erhielt WOCHENBLATT-Leserin Heidrun F. * den Hinweis, zeitnah einen Augenarzt aufzusuchen. Doch die Sprechstundenhilfe bei einem Stader Augenarzt erteilt ihr eine Abfuhr. Wenn sie keine kostenpflichtige Zusatzuntersuchung buche, bekomme sie als Kassenpatientin frühestens in anderthalb Jahren einen Termin, erklärte die Dame am Telefon. Dabei sollte doch mit dem von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf den Weg gebrachten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) alles besser werden. Ziel war es, die Ungleichbehandlung von Privat- und Kassenpatienten bei der Terminvergabe künftig zu beseitigen. Allerdings muss Heidrun F. einige Spielregeln beachten.
Zentrale Terminvergabe
"Gesetzlich Versicherte warten zu oft zu lange auf Arzttermine. Das wollen wir ändern." - Diese Devise gab Spahn mit dem Inkrafttreten seiner Gesundheitsreform Anfang Mai aus. Damit ein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse möglichst schnell bei einem Facharzt vorstellig werden kann, wurde im TSVG festgelegt, dass in einem ersten Schritt sogenannte Termin-Servicestellen (TSS) eingerichtet werden. Wer wie Heidrun F. mit einem direkten Anruf in der Facharztpraxis abblitzt, kann sich an die Servicestelle wenden.
Gemäß dem TSVG, das von einigen mit einer Portion ironischem Unterton als "Schneller-drankommen-Gesetz" bezeichnet wird, können sich gesetzlich Versicherte in Niedersachsen an eine zentrale Rufnummer (siehe Kasten) wenden, wenn sie einen Termin bei einem Facharzt benötigen. Die Servicestelle ist verpflichtet, binnen einer Woche einen verbindlichen Termin anzubieten. Dieser muss innerhalb eines Zeitfensters von vier Wochen liegen.
Allerdings ist diese Terminvergabe kein "Wunschkonzert". "Es gibt keine Termine bei Wunschärzten, zu Wunschzeiten und in Wunschregionen", stellt die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), die die Servicestelle betreibt, unmissverständlich klar.
Heidrun F. könnte also wesentlich schneller drankommen, müsste sich aber mit einem Termin bei einem zugewiesenen Augenarzt zufriedengeben, den sie innerhalb einer halben Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen kann. Bei spezialisierten Medizinern wie Fach-Internisten oder Radiologen gilt eine Stunde Anfahrt als zumutbar. Wer sich an die Servicestelle wenden will, muss eine Überweisung seines Hausarztes haben. Darauf findet sich ein Code, der als Berechtigungsnachweis für die telefonische Terminvermittlung gilt. Es gibt wenige Ausnahmen: Wird ein Termin bei einem Frauenarzt oder - wie im Fall von Heidrun F. - bei einem Augenarzt benötigt, ist keine Überweisung erforderlich.
Ärzte sind skeptisch
Aus ärztlicher Sicht ist dieses Verfahren höchst umstritten. Mit der TSS werde ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand betrieben, der völlig unnötig sei, meint Dr. Stephan Brune, Vorsitzender des Stader KVN-Bezirksstelle. Es sei schon immer üblich gewesen, dass der Hausarzt bei wirklich dringenden Fällen telefonisch Kontakt mit der Facharztpraxis aufnehme, um einen Patienten zwecks Abklärung der Diagnose bzw. zur Weiterbehandlung zu vermitteln. Dieser direkte Draht habe sich bewährt. Die Einrichtung der Termin-Servicestelle verkompliziere nun die Abläufe. Statt "kurzer Dienstweg" mehr Bürokratie.
Mit Sorge blicken die Fachärzte jetzt dem 1. September entgegen. Ab dann muss nach dem Gesetz die offene Sprechstunde eingeführt werden. Laut TSVG sind niedergelassene Ärzte verpflichtet, fünf Stunden in der Woche für Patienten vorzuhalten, die keinen Termin vereinbart haben. Diese Bestimmungen sind für Brune ein Eingriff in die ärztliche Selbstverwaltung und in die Praxisorganisation.
"Wenn bei dieser offenen Sprechstunde plötzlich 50 Patienten vor der Tür stehen, reichen fünf Stunden doch gar nicht aus, alle zu behandeln." Eine solche Regelung stelle die Praxen zudem vor logistische Probleme. "Sollte es einen großen Andrang geben, gibt es nicht genügend Platz in den Wartezimmern." Zudem müsse man an die Mitarbeiter denken. "In den Praxen arbeiten oft junge Mütter in Teilzeit, die auf Kinderbetreuung angewiesen sind. Die kann ich doch nicht bis abends 22 Uhr weiterarbeiten lassen, bis auch der letzte Patient versorgt ist." Einfach nach fünf Stunden zu sagen, die Sprechstunde sei beendet, und die Patienten wieder wegzuschicken, könne er als Arzt auch nicht einfach machen.
Aber eine Richtlinie, unter welchen Voraussetzungen Patienten in der offenen Sprechstunde abgewiesen werden dürfen - etwa wenn absehbar ist, dass es zeitlich nicht machbar ist, alle zu behandeln -, gibt es laut Brune nicht. "Die Politik stürzt Facharztpraxen wissentlich in ein Chaos, das zu Lasten aller Beteiligten geht - der Ärzte, der Patienten und auch des Personals."
Appell an die Patienten
Brune richtet einen eindringlichen Appell an alle Patienten: "Bitte kommen Sie nur in die offene Sprechstunde, wenn Sie an einer akuten Erkrankung leiden, die umgehend von einem Facharzt behandelt werden muss. Ansonsten werden die Wartezimmer überquellen und die Ärzte hoffnungslos überfordert sein. Damit wäre wohl keinem geholfen."
* Name der Redaktion bekannt
Anrufen bei der Termin-Servicestelle
Die zentrale Terminvermittlung für Patienten erfolgt in Niedersachsen unter ( 0511-56999793. Am Apparat ist ein Mitarbeiter der Termin-Ser-vicestelle (TSS), der sich darum bemüht, an einen Patienten zeitnah einen Termin für die Behandlung beim Facharzt zu benennen. Wer einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen kann, sollte ihn umgehend absagen. Die TSS ist nicht verpflichtet, einen neuen Termin anzubieten - es sei denn, man sagt den vorgeschlagenen Termin noch am selben Tag ab.
Derzeit ist die TSS montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Oftmals kommt es wegen der hohen Nachfrage zu längeren Wartezeiten. Ab 2020 sollen die TSS in den ärztlichen Bereitschaftsdienst eingegliedert und dann unter der bundeseinheitlichen Rufnummer 116117 rund um die Uhr erreichbar sein.
Wer dann diese Nummer wählt, wird nach einem Standardverfahren zur medizinischen Ersteinschätzung an die richtige Stelle vermittelt. Man erhält entweder einen Arzttermin oder wird zum ärztlichen Bereitschaftsdienst bzw. in die Notaufnahme einer Klinik geschickt. Im Notfall wird der Rettungsdienst alarmiert.
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