"Steinwüsten" sind landesweit verboten
So geht die Hansestadt Stade jetzt gegen Schottergärten vor
Massenhaft Kieselsteine statt Blumen, Gras und Sträuchern: Schottergärten bieten nicht nur einen tristen Anblick, sie sind in Niedersachsen laut Bauordnung sogar verboten. Vor einem Jahr hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg noch einmal bestätigt: Die Städte und Gemeinden dürfen die Beseitigung von mit Kies und anderen Steinen versiegelten Bereichen anordnen. Nach dem Lüneburger Urteil hat auch die Hansestadt Stade Schritte in die Wege geleitet, um die Steinwüsten aus dem Stadtbild zu verbannen. Das geschieht allerdings nicht in einer "Hauruck-Aktion", sondern in mehreren Schritten. Bevor die privaten Grundeigentümer Post aus dem Rathaus erhalten, soll das tote "Steingrau" auf den öffentlichen Flächen in ein lebendiges Grün umgewandelt werden.
Vier Schritte zur Beseitigung von Schottergärten
Der Rat der Hansestadt Stade hatte im März 2023 ein vierstufiges Verfahren zur Beseitigung von Schottergärten beschlossen. Im ersten Schritt ging es darum, auf den städtischen Flächen und den Grundstücken der stadteigenen Betriebe "rechtskonforme Verhältnisse" zu schaffen - sprich geschotterte Flächen in Rasenflächen und Beete umzugestalten. Im zweiten Schritt wird jetzt eine Aufklärungskampagne starten.
Dabei sollen auch Gartenbaubetriebe über die umweltschädlichen Auswirkungen von Schottergärten und den Nutzen von natürliche gestalteter Gärten informiert werden. Man werde "in Abstimmung mit dem Landkreis Stade einen dort bereits entworfenen Aufklärungs-Flyer nutzen", so die Verwaltung. Der Flyer sowie weitere Infos zur Beseitigung von Schottergärten finden sich auf der Landkreis-Internetseite: Bitte hier klicken. Nachdem die Stadt auf ihren Flächen mit gutem Beispiel vorangeht, wurde der dritte Schritt bereits in Angriff genommen. Die Verwaltung hat öffentliche Stellen und auch Firmen aufgefordert, ihre Schottergärten zu beseitigen. "Rückmeldungen werden nunmehr abgewartet", heißt es von der Stadt.
Kataster erfasst sämtliche Flächen
Erst im vierten und letzten Schritt wird Kontakt zu den Privateigentümern aufgenommen. Zuvor werden die versiegelten Flächen und Schottergärten über das Entsiegelungskataster des Landes erfasst. Dabei wird das Stadtgebiet in Zonen aufgeteilt, um die Fälle nach und nach abarbeiten zu können. Das geschieht nicht nur aus praktischen Überlegungen, sondern auch aus rechtlichen Gründen. Die Gerichte verlangen eine systematische Vorgehensweise bei der Beseitigung von Schottergärten. So soll der Eindruck verhindert werden, dass Betroffene willkürlich ausgewählt werden. Als Verdachtsfälle werden zunächst diejenigen Flächen erfasst, bei denen es offensichtlich ist, dass gegen das Schottergarten-Verbot verstoßen wurde. Zweifelsfälle sollen nur vorgemerkt werden.
Die betroffenen Hauseigentümer werden auf die Rechtslage hingewiesen und ihnen wird eine angemessene Frist gesetzt, den Schottergarten zu beseitigen. Sollten sich Grundeigentümer weigern, können Zwangsmaßnahmen angedroht und Zwangsgelder erhoben werden. Die Stadt rechnet damit, dass einzelne Eigentümer Widerspruch einlegen werden oder auch Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
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