Toter Adler und verendete Rinder im Landkreis Stade: Justiz ermittelt noch
Galloway-Kadaver auf falschem Biohof: Fall liegt in Oldenburg
tp. Balje/Hammah. Zwei spektakuläre Fälle des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erschütterten die Öffentlichkeit Anfang des Jahres im Landkreis Stade: der in seinem Horst in Balje erschossene Seeadler und die Herde verendeter Galloway-Rinder auf einem als Bioland-Hof falsch deklarierten landwirtschaftlichen Unternehmen in dem Hammaher Ortsteil Groß Sterneberg. Angesichts der verstrichenen Zeit fragt nun ein Tierfreund von der Stader Geest ungehalten, warum in beiden Fällen noch keine Anklage erhoben wurde. Das WOCHENBLATT hakt bei Staatsanwalt Kai-Thomas Breas in Stade nach.
Im Fall des sogenannten "Seeadler-Mordes" im Januar dauern die Ermittlungen der Justizbehörden an. In der Angelegenheit müsse noch ein Zeuge angehört werden. In Kürze werde entschieden, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebe. Breas sieht dies als wahrscheinlich an.
Im Fall der tote Galloway-Rinderbullen, die im März nach einem anonymen Hinweis vom Stader Kreis-Veterinäramt beschlagnahmt und von der Tierkörperbeseitigung abtransportiert wurden, verweist Breas auf die Abteilung für landwirtschaftliche Straftaten bei der Staatsanwaltschaft in Oldenburg. Dort reagiert man mit nur knappen Informationen auf zwei Anfragen der Redaktion: "Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen", heißt es von der Ersten Staatsanwältin Dr. Carolin Castagna. Derzeit werde dem Beschuldigten über seinen Verteidiger rechtliches Gehör gewährt. "Weitere Details werden zur Zeit nicht bekannt gegeben."
Es gehe um Paragraph 17 des Tierschutzgesetzes. Demnach wird derjenige mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet, ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Redakteur:Thorsten Penz aus Stade |
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