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Landkreis-Mitarbeiter und Polizei befreien 75 Hunde aus verwahrloster Tierhaltung.

Geflügelhalter müssen ihre Tiere jetzt in den Stall sperren
Vogelgrippe: Jetzt gilt eine Stallpflicht für den gesamten Landkreis Stade

Wegen der vielen Zugvögel wie diesen Wildgänsen gilt der Landkreis Stade als Vogelgrippe-Risikogebiet  | Foto: Archiv/mum
  • Wegen der vielen Zugvögel wie diesen Wildgänsen gilt der Landkreis Stade als Vogelgrippe-Risikogebiet
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jd. Stade. Der Landkreis Stade ergreift jetzt Maßnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe, die auch unter dem Namen Geflügelpest bekannt ist: Seit Donnerstag müssen alle Geflügelhalter - egal, ob gewerblich oder privat - ihre Tiere in den Stall sperren. Betroffen von der Stallpflicht sind kreisweit mehr als 1.500 Geflügelhalter mit rund 1,9 Millionen Tieren. Die Stallpflicht haben alle Geflügelhalter einzuhalten, ob sie nur ein Huhn im Garten laufen haben oder über Tausende Stück Federvieh verfügen.

In der Allgemeinverfügung heißt es u.a., dass sämtliches im Landkreis Stade gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder entsprechend abgesicherten Unterständen unterzubringen sei.

"Bei der Aufstallungspflicht handelt es sich um eine rein vorsorgliche Maßnahme. Es ist im Landkreis Stade bis Donnerstag kein Fall von Geflügelpest nachgewiesen worden", betonte Amtsveterinärin Dr. Sibylle Witthöft. Allerdings seien zwei tote Wildgänse, die in Drochtersen und Stade gefunden worden waren, zur Untersuchung ins Labor geschickt worden.

Das Kreis-Veterinäramt reagiert mit der Stallpflicht auf den starken Anstieg von Vogelgrippe-Fällen in den Küstenregionen. Besonders in Schleswig-Holstein hat sich die hochansteckende Tierseuche flächendeckend ausgebreitet. Während Schleswig-Holstein eine landesweite Stallpflicht verhängt hat, will Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) diesen Schritt vorerst nicht gehen. Sie begründet dies damit, dass viele Regionen kaum betroffen seien. Die Landkreise an der Küste, die wegen der Zugvögel besonders stark gefährdet sind, können selbst entscheiden, ob sie Maßnahmen ergreifen.

Der Landkreis Stade gilt als Geflügelpest-Risikogebiet, weil die Region Durchzugsgebiet für Wildvögel aus ganz Europa ist. Im gesamten Kreisgebiet, nicht nur am Elbufer, halten sich derzeit rund 150.000 rastende Wildgänse und -enten auf, die aus Sibirien und dem Baltikum an die Unterelbe gekommen sind. Die Unterelbe-Region gilt als eines der größten Vogelzuggebiete Europas. Durch die Abertausenden Zugvögel könnte sich die Vogelgrippe zwischen Oste und Este ausbreiten.

Bei Verdacht auf Vogelgrippe (z.B. wenn gleich mehrere Tiere plötzlich verenden) sollte das Veterinäramt Stade unter Tel. 04141 - 123931 oder per E-Mail (veterinaeramt@landkreis-stade.de) benachrichtigt werden. Wer tote Vögel im Garten oder in der freien Landschaft findet, sollte die Tiere auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen. Verendete Singvögel oder Tauben sollten eingegraben, tote Wasservögel und Greifvögel dem Veterinäramt gemeldet werden.

Bestimmte Virentypen auch für Menschen gefährlich

Bestimmte Mutationen des Vogelgrippe-Virus können laut Friedrich-Löffler-Institut auch auf den Menschen überspringen. Ernsthafte Sorgen muss sich die Bevölkerung aktuell aber nicht machen: Es soll bisher kein Fall bekannt sein, dass der hierzulande meist auftretende Virustyp H5N8 von Vögeln auf Menschen übertragen wurde.

Dennoch ist Vorsicht geboten: Ein aggressiverer Typ der Vogelgrippe-Viren (H5N1), die zunächst nur von Geflügel auf Menschen übertragen wurden, führte in Südostasien vor Jahren zu Todesfällen. Bei dieser Form der Vogelgrippe treten wie bei Corona grippeähnliche Symptome auf, wenn ein Mensch daran erkrankt. Bei den Erkrankten rief das Virus oft eine schwere Lungenentzündung hervor, was in vielen Fällen zum Tode führte.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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