Rund 70 Straßen sind betroffen
Warum in Stade die Straßenreinigung nicht mehr kommt

Ein Fahrzeug der Kommunalen Betriebe Stade (KBS) ist unterwegs, um eine Straße zu reinigen | Foto: Hansestadt Stade
  • Ein Fahrzeug der Kommunalen Betriebe Stade (KBS) ist unterwegs, um eine Straße zu reinigen
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Diese Liste ist 17 DIN-A4-Seiten lang: Mehr 600 Straßen umfasst das Verzeichnis der Stader Straßenreinigungssatzung. In der Hansestadt werden die allermeisten Straßen durch die Kommunalen Betriebe Stade gereinigt. Die Stadt erhebt dafür Gebühren. Doch mehr als ein Zehntel der aufgelisteten Straßen werden derzeit nicht gereinigt. Der Grund: Die Reinigungsfahrzeuge könnten eine Gefahr für die KBS-Mitarbeiter darstellen.

Straßen sind zu eng, um zu wenden 

Es ist Herbstanfang. Allmählich beginnen die Blätter von den Bäumen zu rieseln. Laub kann Fahrbahnen und Gehwege zu Rutschbahnen machen. Gut, dass es die städtische Straßenreinigung gibt. Doch in rund 70 Stader Straßen werden die Kehrfahrzeuge jetzt im Herbst wohl nicht unterwegs sein. Bereits vor Wochen wurde dort die öffentliche Reinigung eingestellt. Es geht dabei um Straßen, in denen die Fahrer mit ihren Kehrmaschinen nicht wenden können. Meist handelt es sich um Sackgassen. Diese Stichstraßen sind selbst für die kleinen Fahrzeuge zu eng, um damit ein Wendemanöver hinzubekommen.  

Also müsste rückwärts gefahren werden. Das sei aber aus Arbeitsschutzgründen unzulässig, so Stades Pressesprecher Stephan Voigt. Nach Überprüfung der Rechtslage seitens der Stadt wurde ein Straßenkehr-Stopp verhängt. Die Maßnahme der Stadt erinnert an das Rückwärts-Fahrverbot für Müllwagen, mit dem sich der Landkreis schon seit Jahren herumschlägt. Aufgrund von Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung darf die Müllabfuhr keine Stichstraßen ohne Wendemöglichkeit mehr ansteuern. Anwohner solcher Straßen müssen ihre Abfalltonnen am Abfuhrtag zu Sammelplätzen rollen. Das hat für viel Unmut in der Bevölkerung und auch in der Politik gesorgt.

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Stadt prüft mögliche Lösungen

Müssen die Bewohner der rund 70 betroffenen Straßen in Stade nun analog dazu selbst Laubrechen und Besen schwingen? Dazu gibt es von der Stadt noch keine Aussage. "Derzeit wird geprüft, wie in den betroffenen Bereichen die Straßenreinigung künftig gestaltet werden kann", erklärt Voigt. Er spricht von "Einzelfallprüfungen", um eine Lösung zu finden, wie die betroffenen Straßen künftig gereinigt werden. Dafür nehmen KBS-Mitarbeiter fast jede Straße bei Ortsbegehungen persönlich in Augenschein. "Dies erfordert Zeit", erklärt Voigt. Sobald die Prüfungen abgeschlossen seien, informiere die KBS die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner schriftlich über eine mögliche Neuregelung. Dann dürfte auch die Höhe der Gebühren ein Thema sein. 

Zuordnung zu drei Reinigungsklassen

Die Straßenreinigungsgebühren in Stade müssen alle zwei an die tatsächlichen Kosten angepasst werden. Die letzte Anpassung gab es Anfang des Jahres. In Stader Hansestadt gibt es drei sogenannte Reinigungsklassen, von den der jeweilige Gebührensatz abhängig ist. Sämtliche Stader Straßen sind eine der drei Reinigungsklassen zugeordnet - bis auf wenige Ausnahmen. Dabei handelt es sich um Straßen, die einfach zu schmal für eine Kehrmaschine sind (z.B. die Baumhausstraße) oder bei denen wegen ihrer Beschaffenheit oder (nicht vorhandenen) Pflasterung kein automatisches Kehren möglich ist (z.B. Hinterm Teich oder Fredenbecker Weg). 

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Die Zuordnung zu den Reinigungsklassen erfolgt nach dem Grad der Nutzung der Straßen. In Straßen der Klasse I wird einmal in zwei Wochen maschinell gereinigt, bei der Klasse II erfolgt einmal wöchentlich eine maschinelle Reinigung und bei Klasse III - hierbei geht es vor allem um die Fußgängerzone - ist das Kehrfahrzeuge an fünf Tagen in der Woche unterwegs. Zusätzlich wird dort täglich per Hand gekehrt. Dazu ein Preisvergleich: Der Eigentümer eines 400-Quadratmeter-Grundstücks muss etwas mehr als 17 Euro pro Jahr zahlen, wenn seine Straße der Reinigungsklasse I zugeordnet ist, bei Klasse II sind es knapp 35 Euro. Kräftig zur Kasse gebeten werden diejenigen, die Grundbesitz in der Stader Altstadt haben. Denn in Klasse III schlägt die Reinigungsgebühr mit 580 Euro zu Buche.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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