Seefried: Aktuelle Rechtslage ist Irrsinn
Weniger Schutz für den Wolf: Stades Landrat begrüßt EU-Beschluss

Stades Landrat Kai Seefried richtet einen Appell an Bundes-Umweltministerin Steffi Lemke. Sie soll dafür sorgen, dass der Schutzstatus des Wolfes herabgesenkt wird | Foto: DJV/Rolfes; jd
  • Stades Landrat Kai Seefried richtet einen Appell an Bundes-Umweltministerin Steffi Lemke. Sie soll dafür sorgen, dass der Schutzstatus des Wolfes herabgesenkt wird
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Beim Thema Wolf schließt sich ein wichtiges Zeitfenster in Bezug auf die Chance, dass sein Schatzstatus auf EU-Ebene herabgesetzt und damit der Abschuss von auffälligen Tieren erleichtert wird. Anfang Dezember tagt in Straßburg das entscheidende Gremium: der Ständige Ausschuss des Europarates für die Berner Konvention. In dieser Konvention wird der Schutzstatus von freilebenden Wildtieren festgelegt. Diese Regeln sind für alle Staaten verbindlich. In einem Schreiben an Bundes-Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) setzt sich Stades Landrat Kai Seefried (CDU) dafür ein, dass der Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgesetzt wird. Jetzt sieht es ganz danach aus, dass Seefried bei der Ministerin offene Türen einrennt. Auf einer Sitzung der EU-Botschafter hat Deutschland in dieser Woche für eine Herabsenkung des Schutzstatus für den Wolf gestimmt.

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Jetziger Schutzstatus verhindert Bestandsmanagement

Nachdem fast ein Jahr lang nicht klar war, wie sich Lemke zu diesem Thema positioniert, kommen jetzt Signale aus Berlin, dass der Bund eine Kursänderung bei der Wolfspolitik vollzieht. Seefried begrüßt diesen Sinneswandel: "Das ist ein erstes, ermutigendes und sehr wichtiges Signal." Denn eine Herabstufung des Status in die Kategorie „geschützt“ sei zwingende Voraussetzung, damit ein

Regulieren des Wolfsbestandes durch Entnahmen möglich wird, so der Landrat. Er schließt sich mit seinem Schreiben einer von Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume gestarteten Initiative an, mit der die von Wolfsrissen besonders betroffenen Landkreise ihre Position gegenüber dem Bundesumweltministerium deutlich machen. „Der aktuelle strenge Schutz des Wolfes macht ein Bestandsmanagement unmöglich“, sagt Seefried. „Außerdem zeigen die vergangenen Jahre, dass selbst die vorgesehene Entnahme sogenannter Problemwölfe fast immer an den strengen Voraussetzungen scheitert“, betont der Landrat.

Ministerrat muss Beschluss fassen

Seefried hat den Brief an Lemke geschrieben, weil der Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention ein weiterer Beschluss auf EU-Ebene vorausgehen muss: Der Rat der europäischen Umweltminister muss für die Änderung des Schutzstatus stimmen. Denn das jetzige Votum des Ausschusses der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten (die sogenannten EU-Botschafter), das in einigen Medien bereits als finale Entscheidung in Brüssel verkündet wurde, ist nur ein erster Schritt.

Das deutsche Abstimmungsverhalten in diesen Gremien zum Thema Wolf wird von Ministerin Lemke bestimmt. Sie müsse jetzt dafür sorgen, dass Deutschland bei seiner Position bleibt, so Seefried. Er spricht Klartext gegenüber der Ministerin: „Die Politikverdrossenheit mit ihren Auswirkungen auch an der Wahlurne speist sich auch aus der bisherigen Haltung Ihres Hauses in dieser Frage.“ Sollte der Schutzstatus des Wolfes - wie erhofft - in der Berner Konvention herabgesenkt werden, sieht der Landrat Bund und Land in der Pflicht, danach geeignete rechtliche Rahmenbedingungen für "ein echtes Bestandsmanagement" zu entwickeln.

Behörden scheitern vor Gericht

Seefried hatte bereits beim juristischen Tauziehen um den "Altländer Problemwolf" auf die unzureichende Rechtslage hingewiesen. Rein rechtlich ist es zwar zulässig, dass die Landkreise als Untere Naturschutzbehörden in eigener Zuständigkeit den Abschuss von Problemwölfen genehmigen können. De facto hat diese rechtliche Handhabe aber keinen praktischen Wert: Wie kürzlich der Landkreis Stade scheitern Behörden regelmäßig vor Gericht, weil dem vermeintlichen Schutzbedürfnis der Wolfspopulation eine übergroße Bedeutung beigemessen wird.

Wolfsabschuss: OVG Lüneburg erteilt Landkreis Stade eine Abfuhr

Sogenannte Wolfsfreunde klagten

„Bei uns im Landkreis Stade war es zuletzt ein Problemwolf, der wiederholt Deichschafe gerissen hatte und seelenruhig durch die Dörfer im Alten Land spazierte und damit für Schlagzeilen sorgte“, schreibt Seefried an Lemke. „Eine von mir erlassene Entnahmegenehmigung konnte aufgrund von Eilverfahren, angestrengt von sogenannten ‚Wolfsfreunden‘, nicht vollstreckt werden.“ Kürzlich hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg letzt-#+instanzlich entschieden, dass der Abschuss des Wolfes nicht genehmigt werde. „Dieser Beschluss zeigt einmal mehr den Irrsinn der derzeitigen Rechtslage auf“, sagt Seefried. Er verweist auf die Bedeutung des Küstenschutzes, der für die Menschen im Landkreis Stade existenziell sei. Der Wolfsschutz dürfe doch nicht über dem Küstenschutz stehen.

Ministerrat muss Beschluss fassen

Seefried hat den Brief an Lemke geschrieben, weil der Entscheidung des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention ein Beschluss des EU-Umweltministerrates vorausgehen muss. Das deutsche Abstimmungsverhalten in diesem Rat wird von Ministerin Lemke bestimmt. Sie müsse jetzt dafür sorgen, dass einem Antrag auf Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes seitens der Bundesrepublik Deutschland zugestimmt wird, so Seefried. Er spricht Klartext gegenüber der Ministerin: „Die Politikverdrossenheit mit ihren Auswirkungen auch an der Wahlurne speist sich auch aus der bisherigen Haltung Ihres Hauses in dieser Frage.“

In dem Appell des Landrates an Lemke heißt es abschließend: „Lassen Sie mich betonen, dass die Bevölkerung im Landkreis Stade – wie in zahlreichen anderen ländlichen Regionen insbesondere Nord- und Ostdeutschlands – seit Jahren auf praktische Schritte hin zu einem Bestandsmanagement der Wolfsbestände wartet. Ich appelliere eindringlich an Sie, hier umzusteuern und sich jetzt aktiv für eine Herabsetzung des Schutzstatus einzusetzen.“

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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