Corona-Hilfen für Sportvereine
Wie umgehen mit der Krise: Kreissportbund Stade gibt Tipps für Vereinsvorstände

Aktivitäten wie hier das Kinderturnen sind vorerst verboten | Foto: DTJ
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jd. Stade. Von der Corona-Krise sind auch die Sportvereine betroffen. Der Vereinsbetrieb ruht, Veranstaltungen und Versammlungen sind abgesagt. Doch es gibt weiter laufende Kosten, wie etwa die Honorare für Trainer und Übungsleiter. Wichtige Beschlüsse können womöglich nicht gefasst werden, weil die Mitgliederversammlung nicht tagen darf.
Außerdem werden Vereinsvorstände mit dem Problem konfrontiert, dass Mitglieder aufgrund der abgesetzten Übungstermine ihre Beiträge nicht zahlen wollen. Wie Vereine am besten mit den Auswirkungen von Corona umgehen können und welche finanzielle Hilfen es gibt - dazu hat der Kreissportbund (KSB) Stade jetzt einige Tipps herausgebracht.

„Corona-Soforthilfe“
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sportvereine die Hilfsprogramme des Landes Niedersachsen bei der NBank („Corona-Soforthilfe“) in Anspruch nehmen. Laut Mitteilung des Wirtschaftsministeriums ist eine Förderung möglich, wenn Vereine wirtschaftlich tätig sind. Das bezieht sich aber nicht auf den normalen Übungsbetrieb, sondern betrifft beispielsweise den Betrieb von Vereinsheimen mit vereinseigenen Gaststätten. Das Ministerium weist explizit darauf hin, dass die Personalkosten (z.B. Aufwandsentschädigungen für Trainer) nicht förderfähig sind. Das Gleiche gilt für die Turnhallenmiete.

Lotto-Notfallfonds
Mit dem Notfallfonds der Lotto-Sport-Stiftung soll Vereinen und Organisationen geholfen werden, die in den Bereichen Sport Integrationsarbeit tätig sind und denen durch Corona Kosten entstanden sind. Die Stiftung wird jeden Fall einzeln prüfen und entscheiden. Vorgesehen ist eine einmalige Förderung in Höhe von maximal 500 Euro.

Mitgliedsbeiträge

Viele Sportvereine sehen sich mit Anfragen ihrer Mitglieder konfrontiert, die sich aufgrund des derzeit eingestellten Sport- und Trainingsbetriebs über Stundungen oder Beitragsminderungen informieren. Nach Auskunft des Landessportbundes dürfen Sportvereine weiterhin Mitgliedsbeiträge in bisheriger Höhe einziehen. Eine einseitige Minderung durch ein Mitglied muss nicht hingenommen werden.
Der festgelegte Beitrag sei grundsätzlich auch dann zu zahlen, wenn aktuell der Spiel-, Sport- und Trainingsbetrieb eingestellt ist, so der LSB. Im Übrigen decke der Beitrag laufende Kosten ab, die der Verein weiterhin zahlen müsse.

Beiträge an Dachverbände
Eine Zahlungspflicht gilt aber auch für die Sportvereine hinsichtlich der Beiträge, die an die Dachverbände zu entrichten sind. Auch diese Beiträge unterliegen nicht dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung, wie es beispielsweise bei kommerziellen Sportanbietern der Fall ist. Sie dienen vielmehr der Verwirklichung des Verbandszwecks und der Aufrechterhaltung des Verbandsbetriebs. Aus diesem Grund wird der KSB Stade den für Anfang April geplanten Beitragseinzug bei seinen Mitgliedsvereinen wie üblich durchführen. Einzelfallprüfungen von Härtefällen sind auf Antrag jedoch möglich.

Virtuelle Versammlungen

Zahlreiche Vereine im Landkreis haben ihre bevorstehenden Mitgliedsversammlungen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Mit dem Gesetz zur Abmilderung der Corona-Folgen ist die Durchführung virtueller Mitgliederversammlungen vereinfacht und die rechtliche Grundlage für Abstimmungen und Wahlen geschaffen worden.

• Weitere Infos: www.ksb-stade.de

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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