Landkreis Stade
Wo sind die Flüchtlinge hin?
bc. Stade. Dieses Phänomen scheint es in allen 20 Landkreisen und kreisfreien Städten Niedersachsens zu geben. Flüchtlinge, die aus Notunterkünften verschwinden oder gar nicht erst in diese einziehen. Wo bleiben die Menschen?
CDU-Landtagsabgeordneter Kai Seefried aus Drochtersen macht keinen Hehl aus seiner Gefühlslage: „Ich kann nachvollziehen, dass Flüchtlinge Familienangehörige suchen oder nicht in Deutschland bleiben wollen. Es bereitet mir aber schon Sorgen, dass wir nicht wirklich wissen, wer sich wo aufhält.“
Bis vergangenen Montag waren es 922 Flüchtlinge, die dem Landkreis Stade kurzfristig zugewiesen wurden. Amtshilfe des Landes nennt man das. In den drei als Notunterkünfte eingerichteten Turnhallen in Stade waren am Montag aber nur 449 Plätze belegt. Ähnlich sieht es im Landkreis Harburg aus. Von 600 zugeteilten Flüchtlinge sind lediglich 423 geblieben.
Aus Gesprächen mit Flüchtlingen weiß Stades Kreis-Ordnungsdezernentin Nicole Streitz, dass viele zu Verwandten weitergereist sind oder Deutschland wieder verlassen haben: die meisten Richtung Schweden und Norwegen, einige nach Belgien, England wird ebenfalls als Reiseziel angegeben.
In manchen Fällen hätten Familienangehörige die Menschen direkt an den Unterkünften abgeholt. „Die meisten Flüchtlinge haben nach ihrer Vertreibung ein Ziel vor Augen und lassen sich nicht aufhalten, solange sie dieses Ziel erreicht haben“, erläutert Streitz.
Einige davon lassen sich registrieren, erhalten dann eine provisorisch erstellte „Bescheinigung über die Meldung als Asylbewerber“ und ziehen für eine oder mehrere Nächte in die Massenunterkunft ein.
Einige umgehen diese Erfassung aber komplett und reisen sofort weiter. „Wir haben keine Berechtigung, die Menschen festzuhalten. Das ist klar vom Land so vorgegeben“, sagt Streitz. Im Rahmen der Amtshilfe sei der Kreis nur für Unterkunft, Verpflegung und Kleidung zuständig. „Wir machen aber zusätzlich bei jedem Flüchtling, der aus dem Bus steigt, einen Gesundheitscheck“, betont Streitz.
Ein Asylantrag könne ohnehin nur in einer Erstaufnahmeeinrichtung gestellt werden. Ursprünglich lautete die Ansage des Landes, dass die Flüchtlinge, die per Amtshilfe weiterverteilt werden, maximal vier Wochen nach Anreise in einer Notunterkunft bleiben müssen und dann in Aufnahmestellen des Landes gebracht werden. Ob das klappt, ist mehr als fraglich.
Zu den verschwundenen Flüchtlingen heißt es auf
WOCHENBLATT-Anfrage aus dem Innenministerium in Hannover: „Flüchtlinge, die in Niedersachsen oder bundesweit Asyl ersuchen, sind formal dazu verpflichtet, ihren „Wohnsitz“ in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu haben.“ Wenn sie diese – aus welchen Gründen auch immer – mit unbekanntem Ziel dauerhaft verlassen, könnten sie daran schon aus tatsächlichen Gründen nicht gehindert werden.
Weiter schreibt das Ministerium: „Allerdings wirkt sich das negativ auf ihr weiteres Asylverfahren aus. Gleiches gilt für eventuelle strafrechtliche Konsequenzen, da Flüchtlingen der Aufenthalt rein rechtlich ausschließlich für dieses Asylverfahren an diesem Ort gestattet ist.“ Damit die Flüchtlinge nicht dauerhaft ziellos herumreisen, so das Ministerium, werden an den Standorten der Landesaufnahmebehörden entsprechende Informationen an die Flüchtlinge ausgehändigt: „Diese beinhalten u.a. Angaben zum weiteren Prozedere der Registrierung, dem Inhalt der Erstuntersuchung und dem Zeitpunkt der Vorstellung beim Sozialamt, d.h. der Taschengeldauszahlung.“ Seit Jahresanfang sind 87.000 Flüchtlinge in Niedersachsen angekommen.
CDU-Politiker Seefried macht sich Gedanken, ob es wirklich richtig ist, die Menschen aus den Notunterkünften wieder in die Erstaufnahmeeinrichtungen zurückzuschicken: „Wir lassen sie ankommen und schicken sie dann wieder weg.“ Hier müsste an einer anderen Lösung gearbeitet werden.
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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