Kommt jetzt die Abschussgenehmigung?
Wolf von Gräpel hat auch die Rinder in Stade-Wiepenkathen getötet
Der Wolf von Gräpel ist ein "Wiederholungstäter": Der Wolfsrüde GW1582m, der für die Attacke auf eine Schafherde mit 55 toten Tieren von Ende August verantwortlich war, hat in der Nacht zum 19. September auch die beiden Rinder in der Stader Ortschaft Wiepenkathen gerissen. Das belegt die DNA-Analyse, dessen Ergebnis jetzt auf der Nutztier-Schadenskarte des niedersächsischen Umweltministeriums veröffentlicht wurde (zur Karte hier klicken).
Rüde GW1582m ist für Risse verantwortlich
Sowohl die nach den Wolfsrissen Gräpel entnommenen Proben als auch das bei den toten Rindern entnommene DNA-Material weisen ein- und denselben Wolf als Angreifer aus. Der Rüde GW1582m stammt ursprünglich aus dem Wolfsrudel vom Ostenholzer Moor nordwestlich von Winsen an der Aller, rund 100 Kilometer von Wiepenkathen entfernt. Das Tier wurde höchstwahrscheinlich im Jahr 2019 geboren und dürfte daher etwa viereinhalb Jahre alt sein.
Ob der Wolfsrüde dem ersten vom Wolfsmonitoring des Landes registrierten Rudel im Landkreis Stade, dem sogenannten Oldendorfer Rudel, zuzuordnen ist, muss weiter geprüft werden. Amtlich ist dieses Wolfsterritorium erst seit einer Woche. Die örtlichen Jäger sollen schon länger gewusst haben, dass Wölfe durch die Feldmark rund um das Hohe Moor streichen. Das Umweltministerium warf in diesem Zusammenhang der Jägerschaft vor, Meldungen über die Sichtung von Wölfen unterlassen zu haben. Das führe jetzt zu zeitlichen Verzögerungen bei einer möglichen Zuordnung des Wolfes GW1592m zum Oldendorfer Rudel.
Kameras wurden aufgestellt und Losungsproben genommen
In dem Gebiet wurden jetzt Wildtierkameras angebracht und Losungsproben eingesammelt. Anhand der DNA aus den mit der Losung ausgeschiedenen Darmzellen könnte der Rüde GW1582m vielleicht noch an anderen Stellen verortet werden. Sowohl Gräpel und als auch Wiepenkathen liegen innerhalb eines Zehn-Kilometer-Radius rund um das Hohe Moor. Die Zugehörigkeit eines Wolfes zu einem Territorium gehört zu den Voraussetzungen für dessen Abschuss, sofern dieses Tier auffällig geworden ist.
Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis von zwei Rissen bei Nutztieren an unterschiedlichen Standorten. Dieser Nachweis ist durch die beiden DNA-Analysen jetzt erbracht. Allerdings gibt es auch hier einen Haken: Im Gegensatz zu Rissen bei Rindern oder Pferden muss bei Schafen ein ausreichender Herdenschutz vorhanden sein. Das war in Gräpel nicht ganz der Fall. Der Herdenschutzzaun soll an einer Stelle überwindbar gewesen sein. Bei seinem Besuch in Stade vor zehn Tagen erklärte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne), dass der Zaun in Gräpel sein als "beeinträchtigt" eingestuft worden. Stades Landrat Kai Seefried (CDU) hatte Meyer bereits um dessen Freigabe für eine Abschussgenehmigung gebeten. Dies lehnte der Minister unter Hinweis auf rechtliche Bedenken ab.
"Beeinträchtigter" Herdenschutz als Knackpunkt?
Allerdings erklärte Meyer auch, dass die Landwirte und Schäfer keine Nachteile erleiden sollen, "wenn ein Zaun nicht ganz in Ordnung" sei. Diese Äußerung bezog sich aber in erster Linie auf die Erstattung der Schäden durch Wolfsrisse. Ob Meyer bei der Frage nach der Abschussgenehmigung für den Wolf GW1582m, die sich jetzt wieder brandaktuell stellen dürfte, womöglich unter Bezug auf den "beeinträchtigten" Schutzzaun eine ablehnende Haltung begründet, bleibt abzuwarten. Womöglich könnte dies jetzt der Knackpunkt werden.
Ebenfalls abzuwarten bleibt, ob am Montag Stellungnahmen offizieller Stellen zur Identifikation des Wolfes GW1582m als Verursacher der Risse von Wiepenkathen zu bekommen sind. In vielen Behörden dürfte der Brückentag für die meisten Mitarbeiter dienstfrei sein.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.