Mitarbeiter sind überlastet
Zu viele Corona-Fälle: Stader Gesundheitsamt kommt nicht hinterher

Wer einen Genesenennachweis haben möchte, muss das Ergebnis seines PCR-Tests vorlegen | Foto: Adobe Stock / salomonus_
  • Wer einen Genesenennachweis haben möchte, muss das Ergebnis seines PCR-Tests vorlegen
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jd. Stade. Durchschnittlich fast 4.000 neue Corona-Infektionen binnen einer Woche. An manchen Tagen kommen bis zu 1.000 Neuinfizierte hinzu. Der Landkreis Stade kommt längst nicht mehr bei der Erfassung von Corona-Fällen und der Kontaktnachverfolgung hinterher. Das Kreis-Gesundheitsamt ist völlig überlastet und stellt aus diesem Grund den automatischen Versand von Genesenennachweisen ein.

Wer positiv auf das Coronavirus getestet war und nach Ende der häuslichen Isolation einen entsprechenden Nachweis benötigt, soll sich laut Kreis-Sozialdezernentin Susanne Brahmst ab sofort an eine Apotheke oder an seinen Hausarzt wenden, um die Bescheinigung ausgestellt zu bekommen. "Dazu benötigt man den Laborbericht des PCR-Tests oder die Benachrichtigung über das positive PCR-Testergebnis", erklärt Brahmst. Die Apotheken sollen nach Mitteilung ihres Verbandes auf das Prozedere vorbereitet sein. Seitens der Ärzteschaft wird allerdings darauf hingewiesen, sich nur dann an den eigenen Hausarzt zu wenden, wenn über diesen auch der PCR-Test erfolgt ist. Sonst sei dieser Service nicht zu leisten. 

Das Kreisgesundheitsamt versendet zwar weiterhin Genesenennachweise - aber nur noch auf Anforderung. Wer einen Nachweis erhalten möchte, muss eine E-Mail senden an: corona@landkreis-stade.de. In der E-Mail neben dem Namen auch die Anschrift und das Geburtsdatum genannt werden. 

Kontaktnachverfolgung wird weiter eingeschränkt

Auch die Kontaktnachverfolgung passt das Gesundheitsamt an die besondere Situation an, die sich aus der aktuellen Corona-Welle aufgrund der besonders infektiösen Omikron-Variante ergibt. Man werde nur noch in besonderen Fällen Kontakten nachgehen, um Infektionsketten zu unterbrechen, so Brahmst. „Wir priorisieren die Meldungen noch stringenter. Die Kontaktnachverfolgung beispielsweise in Kindertagesstätten und Schulen oder in Pflegeinrichtungen ist weiterhin wichtig, um vulnerable Gruppe zu schützen oder hohe Ansteckungszahlen zu verhindern.“

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Personen mit einem positiven PCR-Test werden jetzt gebeten, ein Online-Formular auszufüllen. Dieses steht auf der Homepage des Landkreises Stade zur Verfügung. Darin werden unter anderem der Impfstatus, Symptome und das Datum des PCR-Abstiches abgefragt. Mit diesen Angaben berechnet das Gesundheitsamt dann unter anderem den Zeitraum der Isolation. 

Trotz dieser Änderungen in den Arbeitsabläufen ist vieles im Gesundheitsamt nicht mehr zu schaffen. Brahmst verweist darauf, dass täglich hunderte Neuinfektionen hinzukämen. Eine gründliche Nachverfolgung der Kontakte, wie dies noch im vergangenen Sommer geschehen sei, könne nicht mehr geleistet werden. 

Zusätzliche Arbeit ist dem Gesundheitsamt durch die Mitte März eingeführte einrichtungsbezogene Impfpflicht beschert worden. Diese Regelung binde weitere personelle Ressourcen, so Brahmst. Nach Schätzungen des Landkreises geht es um rund 500 bis 600 Beschäftigte, die kreisweit in Kliniken,  Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen arbeiten und bisher nicht ausreichend bzw. gar nicht geimpft sind.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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