Stader Landrat: Ermutigendes Signal
Abschuss bald möglich? - Schutzstatus des Wolfes herabgestuft
Ein erster Schritt, um den Abschuss von "Problemwölfen" zu ermöglichen, ist getan: Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention hat am heutigen Dienstag (3. Dezember) den Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" herabgestuft. Damit keimt auch in der Region zwischen Elbe und Heide wieder Hoffnung auf. Landwirte und andere private Weidetierhalter waren in der Vergangenheit immer wieder von Nutztierrissen betroffen. Nach WOCHENBLATT-Informationen werden Wolfsattacken Fälle oft gar nicht mehr gemeldet, weil die betroffenen Tierhalter verstärkt Anfeindungen von selbsternannten Wolfsfreunden und radikalen Tierschützern ausgesetzt sind. Ein sogenannter "Freundeskreis freilebender Wölfe" hat in diesem Jahr auch per Klage vereitelt, dass die vom Landkreis Stade erteilte Abschussgenehmigung für die Altländer Wölfin trotz nachgewiesener Risse von Deichschafen umgesetzt werden darf. Angesichts dieser Hürden begrüßt Stades Landrat Kai Seefried (CDU) die Herabstufung des Schutzstatus.
Jetzt keine Ausreden mehr
Seefried spricht von einem ermutigenden und sehr wichtigen Signal. "Jetzt kommt es darauf, dass diesem Beschluss auch Rechnung getragen wird", so der Landrat in einer ersten Reaktion. „Auf dieser Grundlage sind Land und Bund nun auch wirklich gefordert, zu handeln und die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein echtes Bestandsmanagement zu entwickeln. Jetzt darf es keine Ausreden mehr geben.“ Einzelfallgenehmigungen seien keine Lösung, das hätten die aufwendigen Gerichtsverfahren in den vergangenen Monaten gezeigt. „Die Landes- und die Bundespolitik müssen jetzt unverzüglich auf gesetzlichem Wege Abschüsse ermöglichen“, sagt Seefried. Es gehe bei dieser Frage auch um das Vertrauen der Menschen auf dem Land in den Rechtsstaat.
Günstiger Erhaltungszustand
Die Entscheidung der Berner Konvention fiel mit einer Zweidrittelmehrheit der 50 vertretenen Staaten, wie der zuständige Europarat in Straßburg mitteilte. Allerdings bedarf es noch weiterer Schritte, um den Beschluss zur Herabsetzung des Wolfs-Schutzstatus in geltendes Recht innerhalb der EU und in Deutschland umzusetzen. So muss die Bundesregierung zunächst den „günstigen Erhaltungszustand“ der Wolfspopulation an die EU-Kommission melden. Ein solcher Zustand wird als gegeben angesehen, wenn der Bestand stabil ist und die Art langfristig nicht gefährdet ist. Das dürfte längst der Fall sein.
EU-Recht muss angepasst werden
Auf EU-Ebene ist jetzt die Anpassung der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) erforderlich. Der Wolf muss in der Europäischen Union künftig als "geschützte" und nicht mehr als "streng geschützte" Tierart gelten, damit im nationalen Recht ein aktives Wolfsmanagement verankert werden kann, das auch die "Entnahme" (also den Abschuss) von auffälligen Tieren ermöglicht. Darüber muss jetzt die neu gewählte EU-Kommission beraten. Ein entsprechender Beschluss ist auch vom Europarlament zu fassen. Bis eine Änderung des Schutzstatus alle EU-Gremien passiert hat, dürften allerdings Monate ins Land gehen. Doch die Chancen stehen nicht schlecht: Die Unterstützung für eine Anpassung des EU-Rechts in Sachen Wolf wächst innerhalb der 27 Mitgliedsstaaten.
Aktionsbündnis fordert schnelle Umsetzung
Die Entscheidung der Berner Konvention sei der notwendige Schritt, um im Anschluss daran auch die FFH-Richtlinie der EU ändern und ein aktives und rechtssicheres Wolfsmanagement etablieren zu können, erklärt der Sprecher des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement (AAW), der niedersächsische Landvolk-Vorsitzende Jörn Ehlers. Er fordert laut Landvolk-Pressedienst, dass die Politik so schnell wie möglich die nötigen rechtlichen Schritte für Deutschland und die Bundesländer vorbereitet. Niedersachsens Weidetierhalter müssen endlich eine Perspektive erhalten, anstatt bislang leerer Versprechen.
Änderung des Naturschutzgesetzes
"Es ist schon zu viel Zeit verloren gegangen", meint Ehlers. Der Wolf habe sich auf Kosten der Weidetiere munter reproduzieren können. "Niedersachsens verantwortliche Politiker täten gut daran, die Zeit jetzt zu nutzen, um die erforderlichen Entnahmeregelungen für ein rechtssicheres und artenschutzgerechtes Wolfsmanagement vorzubereiten, damit unsere Weidetierhalter nicht noch länger hingehalten werden", erklärt der Landvolk-Vorsitzende. Sowohl hinsichtlich der Entnahme problematischer Einzeltiere als auch in Bezug auf ein grundsätzliches Bestandsmanagement, müsse von der Politik schon jetzt eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorbereitet werden, fordert Ehlers gemeinsam mit Peter Zanini vom Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN). Die notwendigen Neuregelungen könnten dann nach Änderung der europäischen FFH-Richtlinie zum Schutzstatus des Wolfs unmittelbar in Kraft treten.
SPD-Politikerin begrüßt Entscheidung
Auch die SPD-Landtagsabgeordnete Corinna Lange aus Fredenbeck begrüßt den Beschluss zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfes. Sie spricht von einem Wendepunkt für die ländlichen Regionen und Küstengebiete wie den Landkreis Stade. Besonders die Schafhaltung auf Deichen, die für den Küstenschutz unverzichtbar ist, könnte durch diesen Schritt wieder gestärkt werden. „Für unsere Region ist das eine überfällige Entscheidung, die den Weg für ein regional differenziertes Bestandsmanagement öffnet“, sagt Lange. Die Weidetierhaltung und insbesondere die Schafhaltung seien in der Region nicht nur wirtschaftlich bedeutend, sondern entscheidend für die Stabilität der Deiche und den Schutz vor Sturmfluten.
„Wir können es uns nicht leisten, dass Deichschäfer ihre Existenz aufgeben, weil sie ihre Tiere nicht mehr ausreichend schützen können“, betont Lange. „Die Entscheidung des Europarats ist ein wichtiger Schritt, doch jetzt müssen die Bundesregierung und die EU-Kommission schnell handeln, um die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.“
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