Stades Landrat erteilt Abschussgenehmigung
Altländer Problemwolf darf abgeschossen werden

Der "Problemwolf" im Alten Land darf abgeschossen werden. Stades Landrat Kai Seefried hat eine entsprechende Genehmigung erteilt | Foto: Adobe Stock/agrarmotive
  • Der "Problemwolf" im Alten Land darf abgeschossen werden. Stades Landrat Kai Seefried hat eine entsprechende Genehmigung erteilt
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Stades Landrat Kai Seefried (CDU) macht Ernst: Er hat den entscheidenden Schritt zum Abschuss eines Wolfes im Alten Land vollzogen. Seefried erteilte am heutigen Donnerstag (30. Mai) eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zur Tötung des Tieres. Der betreffende Wolf streift bereits seit Monaten durch das Alte Land. Per DNA-Analyse konnte nachgewiesen werden, dass es sich um ein- und dasselbe Exemplar handelt, das im März und April im Abstand von wenigen Wochen zweimal eine Schafherde auf der Elbinsel Hahnöfersand attackiert und dabei insgesamt zwölf Tiere getötet hat. Dieser zweifache Nachweis war Voraussetzung für die jetzt erteilte Abschussgenehmigung. Seefried hatte nach dem Vorliegen der DNA-Testergebnisse bereits angekündigt, dass der Landkreis als Untere Naturschutzbehörde eine Genehmigung vorbereitet.

Stader Landrat will Altländer Wolf abschießen lassen

Genehmigung gilt bis Mitte September

Diese Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz hat der Landkreis jetzt auf seiner Homepage unter den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. "Hiermit erteile ich (...) eine Ausnahme von dem Verbot [des Bundesnaturschutzgesetzes] für die zielgerichtete letale Entnahme des Individuums GW-4023f der streng geschützten Tierart Wolf (...) innerhalb der Gemeinde Jork", heißt es im von Seefried unterschriebenen Genehmigungstext. Der Abschuss es anderen Wolfes sei nicht zulässig. Die Kennung GW-4023f bezieht sich auf die Fähe (weiblicher Wolf), die für die Risse bei den Deichschafen verantwortlich ist. Die Genehmigung, die bis zum 15. September gilt, tritt eine Woche nach Veröffentlichung in Kraft.

Wolf zeigt keine Menschenscheu

Aufgrund der Auswertungen von Wildkameras sowie der Aussagen des zuständigen Wolfsberaters geht der Landkreis davon aus, dass es sich um ein mindestens drei Jahre alte Jungtier handelt. Es sei vermehrt zwischen den Obsthöfen und den Deichen gesichtet worden. "Bei diesem Tier wurde ein auffälliges Verhalten festgestellt", steht in der Begründung zur Abschussgenehmigung. Der betreffende Wolf zeige "keine Scheu, einen Ponyhof sowie verschiedenen Obsthöfe aufzusuchen, um Äpfel zu fressen", und nähere sich auch Menschen. "Dieser Wolf hat seine natürliche Menschenscheu verloren", so das Fazit.

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Bedrohung für Deichschafe

Die Notwendigkeit der Entnahme des Wolfes wird in erster Linie mit der Bedrohung der Deichschafe durch das umherstreifende Tier begründet. Die Bedeutung der Deichschafe für den Küstenschutz sei elementar. Wenn aber die Sicherheit der Schafe nicht gewährleistet sei, würden Deichschäfer womöglich die Deichbeweidung aufgeben - mit fatalen Folgen für die Region. Der Genehmigungstext geht auf mögliche Alternativen wie eine Vergrämung des Wolfes oder weitergehende Maßnahmen des Herdenschutzes ein. Diese werden entlang der Deich und am Elbufer aber als nicht praktikabel angesehen. Der Landkreis hat es sich bei der Genehmigung nicht einfach gemacht: Auf 13 Seiten werden ausführlich die rechtlichen Aspekte erörtert.

Sieben Schafe getötet, drei schwer verletzt

Unterstützung durch Umweltminister Meyer

Die Abschussgenehmigung für die Fähe ist mit dem niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt. Am Tage der amtlichen Bekanntmachung erklärte Umweltminister Christian Meyer (Grüne): "Ich begrüße diesen Schritt des Landkreises Stade sehr. Wölfe, die wiederholt geschützte Nutztiere reißen, sich Menschen auffällig nähern oder wie hier den Deich- und Hochwasserschutz gefährden, müssen entnommen werden". Der Minister verweist darauf, dass der Landkreis auch die jüngste Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg berücksichtige. Das Gericht habe Abschüsse nicht generell verworfen, sondern eine "stärkere Begründungstiefe" gefordert. 

In dem Fall des Altländer Wolfes gehe es um die Gefährdung der für den Hochwasser- und Küstenschutz notwendigen Deichpflege, so Meyer. Somit seien nicht nur weitere erhebliche Schäden an Nutztieren zu befürchten. Auch die hinter den Deichen lebenden Menschen müssten um ihr Hab und Gut fürchten, wenn die Deichpflege ausbleibe. "Ich habe immer gesagt: Der Hochwasser- und Küstenschutz durch Schafe am Deich hat für mich höchste Priorität", betont Meyer. Sein Ministerium habe den Landkreis Stade entsprechend fachlich unterstützt und auch die Nichtgefährdung der wachsenden Wolfspopulation durch die geplante Einzelentnahme festgestellt. Auch das ist eine Voraussetzung für eine Abschussgenehmigung. 

"Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Gerichte auf mögliche Klagen reagieren", meint Meyer.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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