Schallwerte gleichmäßig aufteilen
Bauleitplanung für Stades Industriegebiet soll überarbeitet werden
jab. Stade. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschäftigte sich kürzlich mit der planungsrechtlichen Weiterentwicklung des elbseitigen Industriegebiets. Hier gab es bei der Erstellung neuer und Änderung alter Bebauungspläne immer wieder Probleme mit dem Schall. Daher empfahlen die Mitglieder einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die Emissionskontingentierung für das Industriegebiet zu aktualisieren und fortzuschreiben. Zudem soll sie die B-Pläne entsprechend erarbeiten.
Das Industriegebiet liegt zwischen der Elbe, dem Obstmarschenweg, Abbenfleth und den an der Schwinge gelegenen ehemaligen Eigentumsflächen der Preußen-Elektra. Die Gesamtfläche umfasst ca. 1.100 Hektar. Die Bebauungspläne, die überwiegend in den 1970er Jahren aufgestellt wurden, enthalten Festsetzungen zum Schallschutz, die inzwischen unwirksam sind. Das habe regelmäßig zu Problemen geführt. Neue B-Pläne seien vom Verwaltungsgericht abgelehnt worden, so Stadtbaurat Lars Kolk. Da es sich aber um einen wichtigen Wirtschaftsstandort handelt, müsse die Bauleitplanung geändert werden.
Nils Jacobs, Fachbereichsleiter Bauen und Stadtentwicklung spricht von einem "Burgfrieden" zwischen Anwohnern und Industrie. Die vor 50 Jahren angesetzten Richtwerte gelten heute aber nicht mehr. Die Stadt stehe nun vor einem Dilemma, da das Bundesverwaltungsgericht sagt, ein Bereich im Industriegebiet "müsse richtig laut sein dürfen", so Jacobs. Aufgrund des Emissionskontingents wären dann für andere Bereiche Schallgrenzen festzusetzen. Für neue Vorhaben gelte dann das "Windhundprinzip": Derjenige, der seinen Antrag als "letzter" stellt, müsse nehmen, was übrig ist. Bedeutet: Sind seine Pläne mit mehr Lärm verbunden, als im Kontingent vorhanden, könnten sie hier nicht mehr umgesetzt werden. "Wir wollen das Lärmrecht fair und gleichmäßig verteilen, dann ist die Siedlung ebenfalls hinreichend geschützt", so Jacobs.
Dafür muss das gesamte Gebiet überplant werden. Dabei soll eine Erweiterung des Industriehafens sowie die kommende Anschlussstelle der Autobahn eingeplant werden. Der erste Schritt ist nun die Fortschreibung des Rahmenplans Schallschutz und die Anpassung an die gültige Rechtsprechung.
Bis die Überarbeitung durchgeführt worden ist, sollen eingehende Anträge zurückgestellt werden. "Es geht nicht darum, Vorhaben zu verhindern, sondern sie auf die künftigen B-Pläne einzustimmen", so Jacobs.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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