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Umstrittene Klinikreform auch im Bundesrat bestätigt - ländliche Kliniken nun in Sorge

Bützfleth: Stader Politik winkt Windpark durch

Der bestehende Windpark am Landernweg soll um drei weitere Anlagen erweitert werden | Foto: archiv
  • Der bestehende Windpark am Landernweg soll um drei weitere Anlagen erweitert werden
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bc. Stade. Dieses Vorhaben sollte wohl unbedingt noch der alte Stadtrat beschließen - immerhin haben sich die Ratsfrauen- und herren mit den Plänen für die Erweiterung des Windparks in Bützfleth schon einige Jahre herumgeschlagen. In seiner letzten Versammlung vor der konstituierenden Sitzung am 7. November winkte der Rat am Montag die Änderung des Flächennutzungsplans durch, damit nordwestlich des bestehenden Windparks mit fünf Anlagen am Landernweg drei weitere Windkraftanlagen mit einer Höhe von maximal 150 Metern in Bützflethermoor entstehen dürfen. Der Beschluss im Rat war einstimmig. Zuvor stellte das Büro „Plankontor Stadt und Land“ den Stand der Dinge nach dem Beteiligungsverfahren in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt sowie des Bützflether Ortsrates vor.
Wesentlicher Punkt für die Gegner der Erweiterung: In einem städtebaulichen Vertrag zwischen Stadt und dem Investor „Energiekontor AG“ aus Bremen ist ein Beweissicherungsverfahren vereinbart - sowohl für die Straßen als auch für die Gebäude. Das Verfahren, das von einem unabhängigen Büro durchgeführt wird, erscheint wichtig, weil besonders in der Bauphase immer wieder Schäden an öffentlichen Zuwegungen aber auch an privaten Häusern vorkommen können. Hauptzufahrt zu dem Baufeld - konkrete Standorte stehen noch nicht fest - wird wohl die K29 (Flethstraße) sein. Stadtbaurat Lars Kolk: „Grundsätzlich ist geregelt, dass der Investor für Schäden zuständig ist. Es sei denn, er kann beweisen, dass er nicht verantwortlich ist.“ Die Beweislast liege generell beim Vorhabenträger, der dafür als Sicherheit eine Rückstellung von 200.000 Euro bilden muss.
Kolk betonte in der Sitzung, dass die Stadt lediglich auf planungsrechtlicher Ebene das Vorhaben begleitet. Nach der F-Plan-Änderung gebe es noch ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzrecht inklusive Umweltverträglichkeitsprüfung. Erhalte der Investor die Genehmigung, sei diese für 20 Jahre gültig, so Kolk. Danach müssten die Anlagen wieder abgebaut werden. Die Kompensationsflächen für die Windpark-Erweiterung sollen auf 40 Hektar nördlich der Rotschlammdeponie entstehen, wo dann insbesondere Weißwangengänse rasten können.
Die Gegner des Projektes, die neben vielen umweltschutzrechtlichen Aspekten und einem Werteverfall ihrer Immobilien vor allem gesundheitliche Schäden durch Infraschall befürchten, verließen enttäuscht die Sitzung. Tenor: „Wir Bürger hätten keine Chance gehabt, dieses Projekt zu verhindern.“ Dabei hat die Politik immerhin schon die Höhe der Anlagen von knapp 200 Meter auf 150 Metern abgesenkt. Entgegen der Absicht von Land und Landkreis in den jeweiligen Raumordnungsprogrammen.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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