Das Abitur erst nach 14 Jahren? "Lückenjahr" wird zum Problem für Quereinsteiger

In der Schule bricht die Ferienzeit an, doch die Ministerialbeamten müssen nachsitzen | Foto: jd
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(jd). Die Schüler jubeln: Heute beginnen die Weihnachtsferien. Doch diejenigen, die das Schulsystem in Niedersachsen mit der Einführung von G9 umgekrempelt haben, werden wohl nachsitzen müssen. In diesen Wochen muss das Kultusministerium schnell nachholen, was bei der Oberstufenreform zunächst versäumt wurde: Eine ganze Gruppe von Schülern ist gar nicht berücksichtigt worden. Quereinsteiger, die 2017 von anderen Schulformen in die Oberstufe eines allgemeinen Gymnasiums wechseln wollen, hätten nach der Neuregelung erst mit einem Jahr Verspätung Abitur machen können. Ein Abi erst nach 14 Jahren? Das hat es in Niedersachsen noch nicht gegeben!

Mit dem Wechsel von G8 auf G9 umfasst die Oberstufe ab dem Schuljahr 2018/19 wieder drei statt zwei Jahre. Damit ist das Abitur nach 13 Schuljahren wieder die Regel. Dass diese Entscheidung auch Konsequenzen für etliche Real- und Oberschüler hat, wurde in Hannover anfangs offenbar nicht bedacht. Wer nämlich im nächsten Schuljahr 2017/18 mit einem erweiterten Sekundar I - Abschluss einer Real- bzw. Oberschule nach der 10. Klasse die Oberstufe eines normalen Gymnasiums besuchen will, müsste ein weiteres Jahr dranhängen, bis er sein Abi in der Tasche hat.

Dieses sogenannte Lückenjahr hatten die Planer im Kultusministerium lange Zeit nicht auf dem Zettel: Bereits vor zwei Jahren habe er auf dieses Problem hingewiesen, kritisiert der Drochterser CDU-Landtagsabgeordnete Kai Seefried. "Die Landesregierung hat hier bereits zu viel Zeit verstreichen lassen", so der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion. Nach einer WOCHENBLATT-Anfrage hat das Kultusministerium am Montag endlich reagiert und per Pressemitteilung entsprechende Maßnahmen angekündigt. Seefried hofft nun, dass eine für den Landkreis Stade soeben beschlossene Übergangsregelung problemlos umgesetzt werden kann.

"Quereinsteiger" als Schul-Sonderfall

Wegen der Wieder-Einführung von G9 startet im Schuljahr 2017/18 der letzte G8-Jahrgang in die "alte" Oberstufe, die nur zwei Jahre umfasst. Im Jahr darauf, mit dem Schuljahr 2018/19, beginnt dann die dreijährige G9-Oberstufe. Bislang galt folgende Regelung: Wer auf der Realschule oder Oberschule nach der 10. Klasse seinen erweiterten Sekundarabschluss I erworben hat und sein Abi auf einem allgemeinen Gymnasium machen möchte, musste auf dem Gymnasium nochmals in der 10. Klasse die Schulbank drücken, da die "Zehnte" gleichzeitig Einführungsphase für die Oberstufe war.

Künftig können diese Schulform-Wechsler gleich in der 11. Klasse einsteigen, da diese im Zuge der G9-Reform dann als Einführungsphase für die dreijährige Oberstufe fungiert. Doch die neue Oberstufe startet eben erst im Schuljahr 2018/19. Die Folge: Quereinsteiger, die nach den Sommerferien 2017 in die 10. Klasse des Gymnasiums wechseln würden - bei der zweijährigen Oberstufe war das bisher Pflicht -, hätten wegen G9 noch vier Jahre bis zum Abitur vor sich. Das wäre ein Jahr mehr als nötig.

Extra-Jahrgang am Vincent-Lübeck-Gymnasium

Erst vor Kurzem entschied Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD), dass eine andere Lösung gefunden werden müsse. Der Landkreis Stade hat bereits reagiert und eine Sonderregelung geschaffen, die jetzt vom Kultusministerium abgesegnet wurde: Am Stader Vincent-Lübeck-Gymnasium (VLG) wird für die Quereinsteiger ein "Sonderjahrgang" eingerichtet: In dieser Extra-Oberstufe werden Schüler aus dem gesamten Landkreis zusammengefasst, die zum Schuljahr 2017/18 von Realschule, Oberschule und Co. in die gymnasiale Oberstufe wechseln wollen. Dieses spezielle Angebot - man könnte es G8a nennen - läuft dann drei Jahre. Der Vorteil: Die Quereinsteiger müssen keine 14 Schuljahre bis zum Abi absolvieren.

Im Landkreis Harburg interpretiert man die Signale aus Hannover anders. Hier sieht man laut Kreissprecher Johannes Freudewald die Landeschulbehörde in der Pflicht. Selbst tätig werden - wie im Landkreis Stade - werde man nicht, so der Kreissprecher. Im Landkreis Harburg sind von der Regelung rund 25 Schüler betroffen. Für die bedeutet das allerdings, wollen sie ihr Abitur auf einem allgemeinbildenden Gymnasium machen, werden sie es erst nach 14 Jahren Schule erhalten.

VLG-Leiterin Dr. Jutta Neemann rührt bereits die Werbetrommel für die Übergangs-Oberstufe: Um die Mindestvorgaben des Schulgesetzes zum Kursangebot zu erfüllen, müssen mindestens 54 Schüler zusammenkommen. Da erst vor ein paar Tagen die Genehmigung vom Ministerium gekommen ist, konnte Neemann auch noch nicht früher loslegen. Inzwischen hat sie die Real- und Oberschulen im Landkreis benachrichtigt, damit die in Frage kommenden Schüler informiert werden. Die Zeit drängt: Mitte Februar endet die Anmeldefrist.

• Infos beim VLG unter Tel. 04141 - 797900

BBS-Gymnasien nicht betroffen

Achtung - nicht verwechseln: Dieses Problematik bezieht sich nur auf diejenigen Schüler, die auf ein allgemeines Gymnasium wechseln wollen. Wer nach der Realschule, Oberschule oder auch der Sekundarstufe I des Gymnasiums die Oberstufe eines berufsbildenden Gymnasiums (gymnasialer Zweig der BBS) besuchen möchte, ist nicht betroffen. Dort wechseln die Schüler seit jeher gleich in die 11. Klasse, da es in den berufsbildenden Gymnasien schon immer drei Oberstufen-Jahre gab. Achtung - nicht verwechseln: Dieses Problematik bezieht sich nur auf diejenigen Schüler, die auf ein allgemeines Gymnasium wechseln wollen.

Wer nach der Realschule, Oberschule oder auch der Sekundarstufe I des Gymnasiums die Oberstufe eines berufsbildenden Gymnasiums (gymnasialer Zweig der BBS) besuchen möchte, ist nicht betroffen. Dort wechseln die Schüler seit jeher gleich in die 11. Klasse, da es in den berufsbildenden Gymnasien schon immer drei Oberstufen-Jahre gab. BBS-Gymnasien nicht betroffen

In der Schule bricht die Ferienzeit an, doch die Ministerialbeamten müssen nachsitzen | Foto: jd
Am Stader Vincent-Lübeck-Gymnasium wird die Extra-Oberstufe eingerichtet
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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