Kalkulations-Chaos bei den Abfallgebühren
Die Müll-Misere beim Landkreis Stade: 6 Mio. Euro in der Tonne versenkt
jd. Stade. Die Bürger im Landkreis Stade durften sich in den vergangenen Jahren über sinkende Müllgebühren freuen. Jetzt stellt sich heraus: Die günstigen Gebühren waren nicht Folge sparsamen Wirtschaftens, sondern basieren auf falschen Berechnungen im Kreishaus. Erhebliche Fehlbeträge aus den Vorjahren wurden nicht in die Jahreskalkulationen einbezogen (das WOCHENBLATT berichtete). Der dickste Brocken: Ein Defizit von 2,9 Millionen Euro beim Rechnungsabschluss der Abfallwirtschaft für das Jahr 2018. Das gab Landrat Michael Roesberg im Oktober bekannt. Daraufhin setzte der Landkreis Fachanwälte auf die fehlenden Müll-Millionen an. Diese präsentieren das Ergebnis ihrer Untersuchung auf der Sitzung des Ausschusses für Abfall und Kreislaufwirtschaft am morgigen Donnerstag, 19. November, um 8.30 Uhr im Kreishaus.
Sperrmüllkosten wurden nicht mit einkalkuliert
Die Gebühren-Experten der Berliner Fachkanzlei GGSC haben herausgefunden, dass die Sperrmüllkosten zu dem ganzen Dilemma geführt haben. Bekanntlich können die Bürger im Landkreis zweimal im Jahr ihren Sperrmüll gratis abholen lassen. Kostenlos ist die Sperrmüllentsorgung freilich nicht: Diese Dienstleistung wird auf die jährlichen Müllgebühren umgelegt. So zumindest in der Theorie.
In der Praxis sah das offenbar anders aus, wie die GGSC-Wirtschaftsprüfer feststellen mussten. Der Erste Kreisrat Thorsten Heinze erklärte auf WOCHENBLATT-Nachfrage: "Die bei der Nachkalkulation 2016 errechneten Kosten für die Sperrmüllentsorgung sind nicht in voller Höhe von 7,6 Mio. Euro, sondern nur mit 3,54 Mio. Euro in die Kalkulation der Abfallgebühren für 2018 eingeflossen."
Demnach lag das Defizit zunächst sogar bei 4 Mio. Euro. Dass der Fehlbetrag unter dem Strich nur 2,9 Mio. Euro ausmacht, hängt vor allem damit zusammen, dass sich noch Geld in einem sogenannten Sonderposten für den Gebührenausgleich befand. In diesen Sonderposten fließen Überschüsse bei den Gebühreneinnahmen, um daraus bei Bedarf in den folgenden Jahren Defizite ausgleichen zu können. Doch dieser Extratopf war 2018 längst nicht so gut gefüllt, wie die Verantwortlichen bei der Abfallwirtschaft offenbar fälschlicherweise angenommen hatten.
Defizit-Ausgleich erste Jahre später ist nicht "gerichtsfest"
So war daher der Plan, das restliche Sperrmüll-Minus im Rahmen der Gebührenkalkulationen für die Folgejahre auszugleichen. Es sei damals "irrigerweise" davon ausgegangen worden, dass dies rechtlich zulässig sei, so Heinze. Der Kardinalfehler lag also im System. Denn das Minus von 7,6 Mio. Euro hatte sich laut Landkreis bereits "aufsummiert aus den zurückliegenden Jahren".
Ziel der Abfallwirtschaft sei Gebührenstabilität gewesen, so Heinze. Sprich: Die seit ein paar Jahren sinkenden Müllgebühren sollten nicht gleich wieder deutlich ansteigen. Doch so geht das nicht, schrieben die Fachanwälte jetzt dem Landkreis ins Stammbuch. Nach dem Gebührenrecht darf der Ausgleich von Defiziten über Gebührenerhöhungen nicht über mehrere Wirtschaftsjahre verteilt werden.
Eine solche Vorgehensweise sei laut Gutachten "nicht gerichtsfest", so Heinze. "Letztendlich hätten die Unterdeckungen jeweils rechtzeitig durch Gebührenanpassungen ausgeglichen werden müssen." Nach Einschätzung der GGSC-Fachanwälte würde sich der Landkreis einem Prozessrisiko aussetzen, falls die Gebührenzahler für diese Fehlbeträge erst Jahre später zur Kasse gebeten werden und jemand dagegen klagt.
Es bestehe die Gefahr, dass die Gerichte diese Fehlbeträge als "gewollte Unterdeckung" betrachten könnten, so das Gutachten. Wörtlich heißt es darin: "Da die Unterdeckungen aber jeweils von Jahr zu Jahr angewachsen sind und (...) eine Umsteuerung nicht erfolgt ist, besteht ein aus unserer Sicht nicht unerhebliches Risiko, dass die Gerichte die Ansatzfähigkeit der Unterdeckungen mit der Begründung ablehnen, ein tatsächlicher Ausgleich der ausstehenden Beträge habe nicht rechtzeitig stattgefunden."
Das ist aber noch nicht alles: In dem Gutachten wird ein weiteres Minus aus dem Jahr 2017 in Höhe von knapp 1,9 Mio. Euro aufgeführt, das nicht durch eine Erhöhung der Abfallgebühren aufgefangen wurde. Zu diesen 1,9 Mio. Euro gesellen sich haushaltstechnisch die oben erwähnten 4 Mio. Euro, was summa summarum 5,9. Mio. Euro ausmacht.
Doch wer soll am Ende für das Defizit zahlen? Die naheliegende Lösung: Die Verwaltung will der Politik empfehlen, diesen Betrag über den allgemeinen Haushalt des Landkreises auszugleichen. Damit wird der Gebührenzahler zwar nicht direkt belastet, muss dann aber indirekt für das Minus aufkommen: Nämlich als Steuerzahler, der den Haushalt des Landkreises finanziert. Und welche Lehre zieht man im Stader Kreishaus aus dem Debakel um die Müll-Miesen? Der Landkreis will künftig bei der Gebührenkalkulation Experten hinzuziehen.
Außerdem steht im kommenden Jahr eine Erhöhung der Müllgebühren an, damit nicht weitere Defizite auf die Abfallwirtschaft zukommen. Denn das - bisher ungeprüfte - Jahresergebnis für 2019 weist auch wieder ein Minus aus - in Höhe von 1,4 Mio. Euro. Und für 2020 liegt das aktuelle Defizit auch schon bei 800.000 Euro.
Was bedeutet das für die Müllgebühren im kommenden Jahr: Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt werden bei jeweils einer 60-Liter Restmüll- und Biotonne 180 Euro im Jahr fällig.
Das sind fast 50 Euro mehr als in diesem Jahr und stellt eine Erhöhung um rund 36 Prozent dar. Müllgebühren
werden erhöht
Jetzt muss die Politik das Thema aufarbeiten
Es ist ein hausgemachtes Debakel: Die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landkreis Stade schiebt über Jahre ein Millionendefizit vor sich her - und niemand in der Kreisbehörde bemerkt es zunächst. Rund sechs Millionen Euro haben sich bei dieser Müll-Misere als Minus angehäuft. Doch wo diese riesige Summe geblieben ist, darauf konnten sich die Verantwortlichen keinen Reim machen. Erst vom Landkreis beauftragte Wirtschaftsprüfer kamen den verschwundenen Müll-Millionen auf die Spur. Am morgigen Donnerstag soll die Politik im neu gebildeten Ausschuss für Abfall und Kreislaufwirtschaft darüber informiert werden, dass die Fehlbeträge Folge falscher Kalkulationen bei den Abfallgebühren sind und die Kosten der Sperrmüllabholung nicht einberechnet wurden.
Der einleitende Satz in der Sitzungsvorlage für den Ausschuss liest sich dabei wie eine Vorab-Rechtfertigung: "Die Ermittlung und Kalkulation der Abfallgebühren gehört insgesamt zu den komplexeren Aufgaben in der Kreisverwaltung." Diese "komplexere Aufgabe" haben die Verantwortlichen in der Abfallwirtschaft offenbar nicht bewältigen können. Wenn der Landkreis jetzt externen Sachverstand in Sachen Müllgebühren hinzuziehen musste, ist dies ein Zeichen dafür, dass die Kompetenz hierzu im Stader Kreishaus offenbar nicht besonders groß ist.
Die Politiker im Abfall-Ausschuss werden nun einiges an Aufklärungsarbeit zu leisten haben. Dazu gehört auch die Frage, wer dieses Kalkulations-Chaos beim Abfall zu verantworten hat.
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