Stade will auf dem Friedhof Campe Begräbnisstätte für muslimische Glaubensangehörige schaffen
Ein Grabfeld für Muslime
jd. Stade. In Stade gibt es mehrere Moscheen und verschiedene muslimische Gemeinden, bisher aber keine spezielle Bestattungsmöglichkeit für Muslime. Das soll sich ändern: Auf dem städtischen Friedhof in Campe soll ein muslimisches Gräberfeld angelegt werden. Ins Auge gefasst ist ein Areal im nordwestlichen Bereich des Friedhofsgeländes, das Platz für rund 140 Grabstellen bietet. Die Fläche soll mit Zypressen eingefasst und so vom übrigen Friedhofsbereich abgegrenzt werden. Die Kosten für die Anlage des Gräberfelds werden sich nach ersten Schätzungen auf 155.000 Euro belaufen. Diese Summe kann später auf die Gebühren umgelegt werden. Realisiert werden soll das Vorhaben in der zweiten Jahreshälfte 2020.
Die Schaffung eines muslimischen Gräberfeldes war im Mai 2018 vom Linken-Ratsherren Nusrettin Avci beantragt worden. Der Finanzausschuss hatte die Verwaltung beauftragt, verschiedene Standorte auf die Möglichkeit einer Umsetzung zu überprüfen. Die Wahl fiel in Abstimmung mit den Vertretern der muslimischen Gemeinschaften und Vereinen in Stade auf den Camper Friedhof. Der Ausschuss stimmte den Plänen der Stadt jetzt zu.
Bei den muslimischen Glaubensangehörigen sind es vor allem Menschen mit türkischer Abstammung, die bereits in zweiter oder schon in dritter Generation in Stade leben. Gerade bei den länger hier lebenden und fest verwurzelten Muslimen kommt inzwischen der Wunsch auf, vor Ort und nicht in der Türkei bestattet zu werden. Zudem ist die Überführung mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden und sehr teuer. Eine Bestattung nach muslimischem Ritus in Stade würde vieles vereinfachen. Auch könnte so die im Glauben begründete Vorschrift erfüllt werden, Verstorbene spätestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes zu bestatten.
Die Abtrennung des Gräberfeldes ist erforderlich, da Muslime nicht auf einer Fläche gemeinsam mit Angehörigen anderer Religionen beigesetzt werden dürfen. Die Gräber müssen später so angelegt werden, dass sich der Kopf des auf der rechten Körperseite liegenden Toten Mekka zuwendet. Entsprechend muss das Raster der Grabstellen und Wege von Südwest nach Nordost ausgerichtet sein.
Eine muslimische Bestattung unterscheidet sich noch in einem weiteren Punkt von einer hierzulande üblichen: Der Leichnam wird nicht im Sarg beerdigt, sondern in Leinentücher gehüllt, bevor er ins Grab gelegt wird. Laut Bestattungsgesetz ist eine Beerdigung grundsätzlich nur in einem Sarg zulässig. Von dieser Sargpflicht kann aber in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt abgewichen werden. Dafür muss eine Genehmigung beim Landkreis eingeholt werden.
Vor dem Einhüllen in die Tücher schreibt der Glaube den Muslimen eine rituelle Waschung des Verstorbenen vor. Zunächst gab es die Überlegung, für diese Zwecke auf dem Camper Friedhof ein Waschhaus zu errichten. Eine Nachfrage in Braunschweig, wo ein solches Waschhaus vorhanden ist, ergab aber, dass die Kosten für den Bau und die Unterhaltung in keinem Verhältnis zu den Nutzerzahlen stehen. Die Waschungen müssen daher selbst von den muslimischen Gemeinden organisiert werden.
Um die bei den Muslimen vorgeschriebene "ewige Totenruhe" zu gewährleisten, wird es möglich sein, nach Ablauf der 25-jährigen Ruhezeit eine Nutzungsverlängerung zu beantragen. Das Grabfeld soll nur für Stader Bürger zur Verfügung stehen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.