Kritik am neuen Bußgeldkatalog
Ein Monat Fahrverbot - ist das eine zu harte Strafe?

Wer deutlich zu schnell fährt und geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen   | Foto: archiv/thl
  • Wer deutlich zu schnell fährt und geblitzt wird, muss mit einem Fahrverbot rechnen
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(jd). Diese neue Regelung hat viele Raser bereits in Rage gebracht: Vor knapp vier Wochen ist die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten. Am schwersten hat es dabei die Temposünder getroffen. Nach dem neuen Bußgeldkatalog wird bereits ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, wenn jemand innerorts schneller als 70 km/h oder außerorts mehr als 75 km/h fährt. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg und 80 Euro Bußgeld. Die Autofahrerlobby - allen voran der Automobilclub ADAC, läuft bereits Sturm gegen die Verschärfung bei den Fahrverboten. Deren Zahl könnte sich verfünffachen, kritisiert der ADAC. Auf welcher Basis diese Einschätzung beruht, sagt der ADAC indes nicht. Der Landkreis Stade hat auf Nachfrage des WOCHENBLATT exemplarisch zwei aktuelle Radarkontrollen ausgewertet. Einen Beleg dafür, dass die Autofahrer nun vermehrt in die "Fahrverbots-Falle" tappen, liefern diese Zahlen jedenfalls nicht.

Nur drei Tempoverstöße

Bei Messungen, die außerorts in einem Tempo-50-Bereich auf der L140 bei Jork-Hove und innerorts auf der K39 in Jork-Borstel vorgenommen wurden, gab es bei einem Verkehrsaufkommen von fast 1.500 Fahrzeugen nur drei Tempoverstöße, die ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge haben werden. Dabei wären in zwei Fällen die Fahrverbote auch nach den alten Bestimmungen verhängt worden.

Auch wenn es nur eine Stichprobe ist, zeigen diese Zahlen: Nur ein Bruchteil der Temposünder fährt so rasant, dass ihnen ein Fahrverbot droht, wenn sie geblitzt werden.

Noch keine verlässlichen Zahlen

Fest steht jedenfalls: Für eine neuerliche Diskussion in Sachen Fahrverbot ist der Zeitraum seit Inkrafttreten der neuen StVO viel zu kurz. Verlässliche Zahlen kann es noch gar nicht geben. Dennoch ist Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) offenbar bereit, schon nach den ersten Protesten zurückzurudern. Ohnehin sei die strenge Fahrverbots-Regelung nur auf Drängen des Bundesrates quasi auf den letzten Drücker in die neue StVO aufgenommen worden, heißt es fast entschuldigend aus Scheuers Ministerium.

Zu drakonische Strafe

Doch ist ein einmonatiges Fahrverbot für einen Tempoverstoß von mindestens 21 km/h im Ort bzw. 26 km/h auf der Landstraße tatsächlich eine zu drakonische Strafe, wie es der ADAC behauptet? Nach Einschätzung des Leiters des Straßenverkehrsamtes beim Landkreis Stade, Gerhard Timm, sei dieses Strafmaß "nicht aus der Luft gegriffen", wie er es formuliert. Bereits nach der alten StVO sei ein Fahrverbot verhängt worden, wenn jemand das Tempolimit um 26 km/h überschritten habe - allerdings erst im Wiederholungsfall, so Timm.

Zu hohe Geschwindigkeit häufigste Ursache für schwere Unfälle

Auch Landrat Michael Roesberg sieht in der Verschärfung der Sanktionen in Bezug auf das Fahrverbot offenbar kein Problem. Unangemessene Geschwindigkeit sei auch im Landkreis Stade eine der häufigsten Ursachen für schwere und tödliche Unfälle, so Roesberg. "Ich hoffe, dass die härteren Sanktionen diese traurige Statistik tatsächlich zum Positiven verändern."

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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