Kommunalaufsicht soll geplante Vereinbarung überprüfen
Elbe Kliniken: Grundsätzliches Ja aus der Stader Politik zum Verkauf
jd. Stade. Mit Wirkung zum 1. Januar 2022 will die Stadt Stade ihren 50-prozentigen Anteil an den Elbe Kliniken an den Landkreis übertragen. Dieses Datum hat man im Stader Rathaus weiterhin fest im Blick. Wenn ein offizieller Beschluss dazu aus Zeitgründen erst im kommenden Frühjahr möglich ist, soll dieser auch rückwirkend erfolgen. Auf seiner Sitzung am Montagabend fasste der Rat einstimmig eine entsprechende Absichtserklärung. Dieses grundsätzliche Votum ist wichtig, damit die Vereinbarung zwischen Landkreis und Stadt zur Übertragung der Klinik-Gesellschaftsanteile durch die Kommunalaufsicht des Landes überprüft werden kann. Wie mehrfach berichtet, will die Stadt aus der Klinik-Gesellschaft aussteigen, sodass der Landkreis künftiger alleiniger Gesellschafter sein wird. Das Argument der Stadt: Man müsse bereits über die Kreisumlage für die Kliniken zahlen und wolle bei künftigen Investitionen nicht noch als Anteileigner zur Kasse gebeten werden.
Bereits im Juli hatte der Kreistag der Vereinbarung zugestimmt. Demnach zahlt der Landkreis fünf Millionen Euro an die Stadt für deren Anteile. Damit sollen alle Ansprüche der Hansestadt abgegolten sein. Die Stader Politik hatte eine solche Grundsatzerklärung noch hinausgeschoben. Zunächst sollte abgeklärt werden, ob dieses Geschäft gemäß der niedersächsischen Kommunalverfassung überhaupt zulässig ist. Im entsprechenden Gesetz heißt es dazu: "Vermögensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden."
Nun stellen die fünf Millionen Euro nur den reinen Buchwert dar. Allein der Wert der Grundstücke dürfte deutlich höher sein. Doch beide Verhandlungspartner waren sich nach anfänglichen Differenzen über die Höhe des Kaufpreises für die Elbe Kliniken einig, keinen höheren Wert anzusetzen. Der Landkreis, der in den kommenden Jahren rund 36 Millionen Euro für die Sanierung der Elbe Kliniken bereitstellen muss, soll nicht über Gebühr belastet werden.
Nun könnte theoretisch auch die Kommunalaufsicht des Landkreises den Vorgang prüfen, da diese ohnehin für die Stadt Stade zuständig ist. Doch das hätte ein gewisses "Geschmäckle", sind sich alle Beteiligten einig. Denn mit dem Landkreis ist ja das eigene Haus an dem Geschäft beteiligt, das zur Prüfung vorgelegt werden soll.
Eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht des Landes würde hingegen auch nach außen Objektivität vermitteln, ist man sich im Kreishaus und im Stader Rathaus einig. Doch in Hannover ziert man sich offenbar. Offenbar sollen laut einer Mitteilung des Landkreises die Voraussetzungen für eine kommunalrechtliche Prüfung nicht vorliegen. Die Absichtserklärung des Rates wurde jetzt unter Vorbehalt gefasst. Die Politiker wollen jetzt schriftlich aus Hannover erklärt bekommen, wie man dort zu der ganzen Sache steht.
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