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Polizei Stade warnt Hundehalter vor Giftködern in Stade

Ertappte Raser dürfen sich freuen: Rigorose Temporegelung gekippt
Fahrverbote: Landkreise Stade und Harburg prüfen Bescheide

In den vergangenen Wochen wurden mehr Temposünder mit einem Fahrverbot belegt. Jetzt ist die neue Regelung auf Eis gelegt   | Foto: Chr. Schmidt/LK Stade
  • In den vergangenen Wochen wurden mehr Temposünder mit einem Fahrverbot belegt. Jetzt ist die neue Regelung auf Eis gelegt
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(jd). Seit Ende April gilt die neue Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Regelwerk stand von Anfang an unter keinem guten Stern. Kaum waren die Änderungen in Kraft getreten, lief die Automobil-Lobby, allen voran der ADAC, dagegen Sturm. Es ging um das Thema Fahrverbot. Nach der neuen StVO verliert ein Autofahrer bereits dann für einen Monat den Führerschein, wenn er 21 Kilometer pro Stunde (innerorts) bzw. 26 km/h (außerorts) zu schnell fährt. Vorher lag dieses Fahrverbot-Limit bei 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb. Jetzt hat Niedersachsen diese Regelung wie die meisten anderen Bundesländer außer Kraft gesetzt. Denn die Verordnung hat einen Formfehler. Entsprechend mussten die Landkreise reagieren. "Seit Montag verschicken wir wieder Bescheide auf Grundlage des alten Rechts", sagt Nicole Streitz, zuständige Dezernentin beim Landkreis Stade.

Derzeit müssen laut Auskunft von Streitz sämtliche Bescheide, mit denen Bußgelder oder Fahrverbote verhängt werden, per Hand geändert werden. "Wir versehen jeden Bescheid mit einem Hinweis, dass dieser jetzt wieder nach der alten Rechtslage erstellt worden ist, und einem Ausrufezeichen dahinter", sagt Streitz.
Nach ihrer Auffassung sind die in den vergangenen Wochen nach der neuen StVO verschickten Bescheide nach Ablauf der 14-tägigen Einspruchsfrist im Grundsatz aber rechtskräftig. Der Vollzug bei den betreffenden Fahrverboten werde jedoch ausgesetzt. 54 Führerscheine seien derzeit eingezogen, so Streitz. "Diese Fälle werden gerade überprüft." Außerdem gibt es nach Angaben von Streitz 150 offene Fälle, bei denen den Fahrern ein Führerscheinentzug droht. Auch hier wird jetzt die alte StVO wieder angewendet, sodass zahlreiche Betroffene am Ende wohl doch nicht ihren Führerschein abgeben müssen.

Ähnlich geht der Landkreis Harburg vor. "Grundsätzlich prüfen wir derzeit alle Bescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, nehmen sie entsprechend zurück und erteilen neue Bescheide", sagt Pressesprecher Bernhard Frosdorfer. Im Interesse der betroffenen Fahrzeugführer habe man damit begonnen, "die aufgrund der geänderten Rechtslage rechtsfehlerhaft getroffenen Entscheidungen zu heilen".

Wie es dann weitergeht, kann noch niemand sagen. Die Landkreise warten auf einen entsprechenden Erlass aus Hannover. Darin müsste auch geregelt sein, wie mit den bereits einkassierten Bußgeldern zu verfahren ist. Denn die hatten sich im unteren Bereich der Geschwindigkeitsübertretungen verdoppelt.
Von sich aus können die Landkreise aber nicht aktiv werden. Frosdorfer stellt klar: "Alle Bußgeldbescheide, die mittlerweile rechtskräftig sind, dürfen wir nicht zurücknehmen. Das muss das Land regeln, z.B. mit einem 'Gnadenerlass' für alle Betroffenen." Auf einen Erlass des Landes warte ihre Behörde händeringend, so Streitz. "Wenn bis zu diesem Wochenende nichts aus Hannover gekommen ist, werden wir im Landkreis Stade eine eigene bürgerfreundliche Lösung einführen."

Der von den Kreisbehörden erwartete Erlass des Landes wird wahrscheinlich nur übergangsweise gelten. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte bereits im Mai angekündigt, die rigorosen Regeln zu den Fahrverboten zu kippen. Die Verschärfung war auf Initiative des Bundesrates in die StVO aufgenommen worden. In der künftigen Verordnung sollen nicht nur die Formfehler, sondern auch die nach Scheuers Worten "überzogenen Fahrverbote" beseitigt werden.

Die notorischen Raser unter den Autofahrern wird das freuen. Sie können in Zukunft wahrscheinlich wieder mit bis zu Tempo 80 durch eine Ortschaft oder mit bis zu 140 km/h über die Landstraße brausen, ohne dass sie ein Fahrverbot fürchten müssen.

Zahlen sindgestiegen

Die neue, jetzt bis auf Weiteres ausgesetzte StVO hat offenbar Wirkung gezeigt: Die Zahl der im Mai und Juni verhängten Fahrverbote ist in den Landkreisen Stade und Harburg im Vergleich zu den Vorjahreswerten deutlich angestiegen. In dieser Zeitspanne wurden im Landkreis Harburg im Jahr 2019 300 Fahrverbote verhängt, in diesem Jahr sind es 480.

Der Landkreis Stade konnte nur Zahlen aus einem kürzeren Zeitraum liefern. Dort wurden von Mitte Mai bis Mitte Juni 47 Fahrverbote verhängt. 2019 gab es in den entsprechenden vier Wochen lediglich 23 Fahrverbote.

Wie viele dieser Fahrverbote tatsächlich auf die verschäften Regelungen der StVO zurückzuführen sind, lässt sich indes nicht sagen. In den Kreishäusern gibt es dazu keine detaillierten Auswertungen. Auch Rotlichtverstöße werden mit Fahrverboten geahndet. Zahlen sind gestiegen

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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