Straffreiheit bei Schwangerschaftsabbruch
Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Stade: Weg mit §218
Das Gleichstellungsbüro des Landkreises Stade und die Stader Beratungsstelle von pro familia machen sich stark für die Abschaffung des Paragrafen 218. Gemeinsam wird eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert. Noch immer gilt dieser grundsätzlich als Straftat. In der vergangenen Woche verteilten die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises und Mitarbeiterinnen von pro familia Infokarten und hinterließen mit Kreide Botschaften auf dem Pflaster in der Stader Fußgängerzone.
„Vertrauen statt Kriminalisierung“
Der Paragraf 218 stellt Schwangerschaftsabbrüche auch in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft eine Straftat dar, wenn bestimmte Bedingungen nicht erfüllt werden. Zwar bleibt ein Abbruch straffrei, wenn sich die Schwangere erst nach einer Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle für den Eingriff entscheidet. Doch der Schwangerschaftsabbruch bleibt ein im Strafgesetzbuch verankertes Delikt. „Das muss sich ändern – und zwar jetzt“, betont Elena Knoop, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Stade. „Wir sollten Schwangeren vertrauen, anstatt sie zu kriminalisieren.“
Knoop beteiligte sich mit ihren Kolleginnen Nina Deede und Silke Stelling an einer bundesweiten Aktionswoche. Auch die Gleichstellungsbeauftragten der Hansestadt Buxtehude sowie der Samtgemeinden Horneburg und Oldendorf-Himmelpforten unterstützten die Kampagne und führten Aktionen durch.
Weitere Informationen zu „legal, einfach, fair – für eine Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ gibt es online. Dort kann auch eine Petition digital unterschrieben werden:
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