Neues Gesetz gilt ab März
Hürden für Fachkräfte aus dem Ausland
tk. Landkreis. Bei einem Gipfel im Kanzleramt haben Vertreter von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaft über das neue Gesetz diskutiert, das es ab März 2020 leichter machen soll, dass Fachkräfte aus dem Nicht-EU-Ausland in Deutschland arbeiten können. Denn: Der Fachkräftemangel ist ein Riesenproblem. Schon vor dem Inkrafttreten wird aber munter gestritten, ob 25.000 Arbeitskräfte pro Jahr reichen oder es nicht besser 250.000 wären. Das WOCHENBLATT hat nachgefragt: Warum ist das Gesetz nötig, wie sieht die Gegenwart aus und wo werden Probleme liegen?
Susanne Serbest, Sprecherin der Agentur für Arbeit Stade, nennt mit Blick auf den Ist-Zustand drei Themenfelder, die wichtig für die Einwanderung von Fachkräften sind: Sprache, Anerkennung der beruflichen Qualifikation sowie den Aufenthaltsstatus. Zurzeit sei es so, dass jeder Fall individuell betrachtet werden müsse und dass die Verfahren, vor allem bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse, sehr lange dauern. "Wenn das einfacher wird, ist das sehr zu begrüßen." Zudem sei es heute in der Praxis so, dass bei der Anerkennung von Abschlüssen unterschiedliche Behörden beteiligt seien.
Was zudem ein Problem ist: Die duale Ausbildung, also Betrieb und Berufsschule, gibt es so nur in Deutschland. Ein Nachweis der Qualifikation sei dadurch für nicht-akademische Fachkräfte aus dem Ausland nicht einfach.
Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass Fachkräfte bereits in ihrem Heimatland Deutsch lernen. Unter anderem denkt die Bundesregierung darüber nach, das Personal an den Goethe-Instituten aufzustocken.
Sprache sei enorm wichtig, findet Susanne Serbest. Die Erfahrung aus der Arbeit mit Geflüchteten habe etwa gezeigt, dass das Sprachniveau B1 nicht für Berufsschule und Prüfungen reiche.
Das sieht Karin Fischer, Leiterin für Aus- und Weiterbildung bei der IHK Stade, genauso. Auch Fachkräfte im Handwerk müssten zum Beispiel sicherheitsrelevante Texte lesen und verstehen können. Zudem hake es in der Gegenwart gewaltig bei der Anerkennung von Abschlüssen. Ein aktueller Fall, den sie kennt: Eine Fachkraft aus dem Iran wollte in Deutschland arbeiten. 80 Prozent seiner Qualifikation sei anerkannt worden. Für die fehlenden 20 Prozent hätte der Mann Fortbildungsmodule belegen müssen. "Es gibt aber keinen Anbieter für so etwas", sagt Fischer. Hier wäre es sinnvoll, wenn solche Bausteine über Fernlehrgänge in den Heimatländern nachgeholt werden könnten.
Dass die Einwanderung qualifizierter Mitarbeiter, mit und ohne Studium, wichtig ist, ist unter Experten unumstritten. Karin Fischer befürchtet aber, dass nur ein neues Gesetz nicht reicht. Bei einem Projekt der IHK in Emden seien Fachkräfte aus Spanien engagiert worden. "Die meisten sind wieder gegangen. Sie hatten Heimweh." Ausländische Fachkräfte würden Betreuung brauchen, ähnlich wie Geflüchtete, sagt die IHK-Expertin. Das aber habe der Gesetzgeber "nicht auf dem Schirm". Sonst würden die dringend benötigten Fachkräfte vermutlich wieder gehen.
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