"In fünf Jahren gibt es nur noch digitale Akten" - Vertreter des Landkreistages tagten in Stade
jd. Stade. Wird die Verwaltung damit effektiver, transparenter und so letztlich bürgerfreundlicher - oder wird es am Ende den von Kritikern heraufbeschworenen "gläsernen Bürger" geben? Das von der großen Koalition auf den Weg gebrachte Onlinezugangsgesetz verpflichtet die Behörden dazu, innerhalb von fünf Jahren alle Verwaltungsleistungen über Online-Portale anzubieten. Abgesehen von den großen Städten sind es die Landkreise, bei denen die meisten Akten über die Bürger gesammelt werden - von Anträgen auf Wohngeld bis zur Zulassung von Fahrzeugen. In Stade kamen jetzt Vertreter des Deutschen Landkreistages (DLT) zusammen, um unter anderem über die Ausgestaltung der neuen gesetzlichen Vorgaben zu diskutieren.
"Der Bund muss die Landkreise und Kommunen dabei unterstützen, binnen dieser Fünfjahresfrist onlinefähige Dienstleistungen für die Bürger anzubieten", erklärt Udo Recktenwald, Landrat des Landkreises St. Wendel im Saarland. Der Saarländer ist Vorsitzender des 30-köpfigen DLT-Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr. Auf Einladung von Stades Landrat Michael Roesberg, der Niedersachsen im Ausschuss vertritt, fand die halbjährliche Tagung diesmal in Stade statt. "Der Ausschuss erarbeitet zum Thema Digitalisierung ein Positionspapier, in dem die Erwartungen des Landkreistages an die Politiker in Berlin formuliert werden", sagt Roesberg.
Der Stader Landrat betrachtet die Einführung einer elektronischen Verwaltungsakte, der sogenannten E-Akte, unter dem Aspekt des Servicegedankens: "Wir Verwaltungen müssen für die Bürger da sein und dazu gehört die Einrichtung eines digitalen Portals, das auch per Smartphone erreichbar ist." E-Government erleichtere nicht nur die Abläufe in den Ämtern, sondern bringe auch für diejenigen Vorteile mit sich, über die eine Akte angelegt werden, seien es Privatleute oder auch Firmen.
Ziel dieser Digitalisierungs-Offensive in der Verwaltung soll es laut Recktenwald sein, dass sämtliche Daten des betreffenden Bürgers nur einmal erfasst werden müssen und dann alle Behörden je nach Bedarf darauf zugreifen können: "Auf diese Weise könnten wir viele Verwaltungsabläufe verschlanken." Die Bedenken von Datenschützern wollen weder Recktenwald noch Roesberg vom Tisch wischen: "Es ist Aufgabe des Bundes, den rechtlichen Rahmen dafür zu setzen, unter welchen Voraussetzungen diese Daten hinterlegt und abgefragt werden dürfen."
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