Kein Bauen in zweiter Reihe in Haddorf
Wohnbau-Projekt abgelehnt / Investor sieht sich als Bürokratie-Opfer
tp. Haddorf. Aus zwei mach eins: dieses einfache Prinzip hat sich schon vielfach ausgezahlt - nicht aber für Immobilienmakler Andreas Schwab aus Stade. Bei seinem Projekt, am Heidkamp 8 in der Ortschaft Haddorf zwei Wohngebäude zu errichten, macht ihm das Bauamt in Stade einen Strich durch die Rechnung. Die Behörde duldet in dem ruhigen Wohngebiet kein Bauen in zweiter Reihe. Auch Nachbarn wehren sich gegen die Pläne.
Einige Monate, nachdem Schwab das mehr als 1.500 Quadratmeter große Grundstück für rund 200.000 Euro erwarb, ging er frohen Mutes ans Werk und entwickelte mithilfe eines Architekten Entwürfe für ein Mietshaus mit drei Wohnungen an der Straßenseite sowie einem dahinter gelegenen Einfamilienhaus zur Vermietung, für das er eine eigene Fläche abteilte. "Bestem Wissen und Gewissen" folgend, respektierte Schwab nach eigenen Worten den örtlichen Baustil, hielt vorgeschriebene Firsthöhen und Mindestabstände zu Nachbargrundstücken ein. Doch das Stader Bauamt erteilte ihm eine Absage.
Die Behörde um den Leiter Bauen und Stadtentwicklung, Nils Jacobs, beruft sich dabei auf Paragraf 34 des Baugesetzbuches, in dem Vorhaben in Gebieten ohne Bebauungsplan geregelt sind, wie es am Heidkamp der Fall ist. Die Zweite-Reihe-Bebauung sei dort unzulässig, "da sie sich nicht nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart näheren Umgebung einfügt". Auch sieht Jacobs die Interessen der Nachbarn, die nach dem Gesetz in solchen Fällen gefragt werden müssten, nicht ausreichend gewahrt. Ein Anwohner sammelte Unterschriften gegen Schwabs Projekt. Die Gegner gaben dabei u.a. die Parkplatzknappheit in der engen Wohnstraße zu bedenken.
In der Einzellfallbetrachtung fällt für die Stadt auch nicht bedeutend ins Gewicht, dass nur eine Straße weiter, am Mittelsdorfer Weg, ein Bauvorhaben in zweiter Reihe gestattet wurde.
Zwischenzeitlich hat Andreas Schwab seine Entwürfe reduziert und plant jetzt nur noch zwei Einfamilienhäuser. Doch auch hier signalisierte das Amt rotes Licht und stellte ihm nur für ein Wohnhaus mit Einliegerwohnung Erfolg in Aussicht.
Als letzte Lösung für das nicht zulässige, aber vom Investor gewollte Vorhaben schlägt die Behörde die Aufstellung eine Bebauungsplanes vor. Angesichts der auf ihn zukommenden Kosten, die Andreas Schwab auf mindestens 30.000 Euro beziffert, und des schon jetzt erlittenen finanziellen Schadens sieht davon ab, das Bauleitverfahren auf eigene Faust zu eröffnen. Der Unternehmer sieht sich als Opfer von Bürokratie. Aus seiner Sicht läuft die Haltung der Stadt deren eigenen Bemühungen zuwider, Wohnraum in Baulücken zu schaffen.
Redakteur:Thorsten Penz aus Stade |
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