Keine Einigung der Bundestagsfraktionen
Kinderrechte kommen vorerst nicht ins Grundgesetz
(jab). Die Rechte von Kindern sollten im Grundgesetz verankert werden: So sieht es der Koalitionsvertrag von CDU und SPD vor. Doch daraus wird nun vorerst nichts.
Ende 2019 hatte Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) einen Entwurf zur Grundgesetzänderung vorgelegt. Grundrechte von Kindern sollten darin geschützt und gefördert sowie das Wohl des Kindes angemessen berücksichtigt werden. Außerdem sollte jedes Kind Anspruch auf rechtliches Gehör garantiert werden. Die Behörden sollten keine weiteren Eingriffsrechte erhalten, das Elternrecht sowie die Elternverantwortung nicht beschränkt werden.
Im April wurde über den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Seitdem suchen die Beteiligten nach einer Kompromisslösung. Nun scheiterte das Vorhaben, weil sich die Vertreter der Bundestagsfraktionen nicht einigen konnten. Eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat hätte die Änderung benötigt, um umgesetzt zu werden. Das heißt, nicht nur die Große Koalition hätte sich über einen entsprechenden Passus einig werden müssen. Auch die Opposition hätte dem zustimmen müssen.
Und hier lag das Problem: Zwar einigte sich die Koalition über eine Ergänzung für das Grundgesetz. Grünen und Linken war die Formulierung allerdings nicht stark genug. Sie forderten deutlich mehr Möglichkeiten für Kinder, mitzuentscheiden.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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