Nach Urteil zur Rübker Straße: Landrat will Rechtsmittel ausschöpfen
Klagen bis zum (bitteren) Ende
jd. Landkreis. Bis zum Ende den Klageweg beschreiten und erst dann nach Alternativen schauen, wann man in der letzten Instanz unterliegt: Diese Marschrichtung gibt Landrat Michael Roesberg nach der Niederlage vor dem Verwaltungsgericht Stade im Rechtsstreit um den A26-Zubringer (Rübker Straße) in Buxtehude vor. Ende des Jahres soll die schriftliche Urteilsbegründung vorliegen. Danach will Roesberg von einem Fachanwalt prüfen lassen, ob eine Beschwerde gegen die vom Verwaltungsgericht verfügte Nichtzulassung der Berufung Aussicht auf Erfolg hat.
Sofern der Landkreis eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg einlegt - das letzte Wort hat in dieser Sache die Politik -, geht Roesberg davon aus, dass darüber "innerhalb weniger Wochen" entschieden wird. Im Falle einer Zulassung werde das Berufungsverfahren mindestens ein Jahr dauern, wahrscheinlicher seien aber zwei Jahre, so der Landrat.
Das bedeutet: Sollte die Beschwerde abgewiesen werden, wird das Urteil der Stader Richter rechtskräftig - und zwar wohl noch in der ersten Jahreshälfte 2020. Dann müssen die Planungen mit einer alternativen Trassenführung neu angeschoben werden. Wird eine Berufung zugelassen und der Landkreis scheitert auch dort, muss ebenfalls neu geplant werden - allerdings mit rund zweijähriger Verzögerung.
Ist der Landkreis hingegen in der zweiten Instanz erfolgreich und gewinnt das Berufungsverfahren, werden die Bauarbeiten an der Rübker Straße wahrscheinlich nicht vor Frühjahr 2022 beginnen. Es ist daher davon auszugehen, dass es (noch) keine Abfahrt Buxtehude gibt, wenn die A26 voraussichtlich im Jahr 2024 komplett fertiggestellt sein wird, wobei Roesberg sich in dieser Frage nicht verbindlich festlegen will. "Von den Zeitabläufen her ist wohl zu vermuten, dass es nicht klappt", erklärte der Landrat auf Nachfrage.
Dabei stellt Roesberg das von Niedersachsen und Hamburg ausgegebene Datum 2024 grundsätzlich in Frage: Er gehe davon aus, dass eine Anbindung an die A7 und damit eine durchgehende Verbindung nach Hamburg nicht vor 2027 fertig ist. Die Trasse führe auf Hamburger Gebiet durch mooriges Gelände. Daher sei über weite Strecken eine Stelzenkonstruktion erforderlich, so Roesberg. Die Errichtung eines solchen Riesenbauwerks nehme eben einige Zeit in Anspruch.
Seine Absicht, die juristische Auseinandersetzung bis zum womöglich bitteren Ende auszufechten, begründet Roesberg mit juristischen Erwägungen. "Solange keine endgültige gerichtliche Entscheidung vorliegt, brauchen wir nicht darüber zu reden, die Zubringertrasse auch nur am Rande des Vogelschutzgebiets entlangzuführen."
Selbst wenn bei einer Neuplanung nur ein kleiner Teilbereich des Schutzgebietes berührt werde, müsse ein letztinstanzliches Urteil vorliegen, das die Streckenführung über die Rübker Straße unmöglich macht.
Die bundesweite Rechtsprechung sei in diese Hinsicht bisher eindeutig gewesen, so Roesberg: Der Vogelschutz gelte nun einmal als das härteste Kriterium.
Insofern sei er verwundert über das Stader Urteil, so Roesberg: Das Gericht habe den vom EU-Recht vorgegebenen Vogelschutz und die Belange der Grundeigentümer gleichrangig bewertet. Komme das Berufungsgericht zu dem gleichen Urteil, stelle das einen Paradigmenwechsel in der Rechtsprechung dar.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.