Kommt das "Wohngebiet mit Mief"? Änderung der Bauverordnung könnte GIRL aushebeln
jd. Stade. Politiker rümpfen weiter die Nase, wenn es um die Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) geht: Die rigorose Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ist zwar vom Bundesverwaltungsgericht kassiert worden, aber nur hinsichtlich der Erweiterungen von Ställen und der dörflichen Lückenbebauung (das WOCHENBLATT berichtete). Anders sieht es bei Neubaugebieten aus: Sie unterliegen weiterhin strengeren Grenzwerten. Der Landkreis Stade, in dem besonders viele Kommunen betroffen sind, will nun auf politischem Wege eine Änderung herbeiführen: Diese betrifft nicht direkt die GIRL, sondern die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Ziel ist es, dass ländliche Gemeinden endlich wieder Baugebiete ausweisen können.
In dieser bundesweit gültigen BauNVO sind die einzelnen Arten von Baugebieten definiert: Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete usw. Dabei gelten für jedes Gebiet spezifische Kriterien, die sich wiederum in anderen Verordnungen finden. Ein Beispiel ist die Technische Anleitung Lärm (TA Lärm): Darin sind die jeweils zulässigen Höchstwerte bei den Geräuschimmissionen festgelegt.
Damit zu strenger Lärmschutz nicht die notwendige Verdichtung städtischer Wohnquartiere verhindert, ist in der BauNVO die neue Baugebietskategorie "Urbane Gebiete" eingeführt worden, für die nach der TA Lärm weniger strenge Grenzwerte als in Wohngebieten gelten. In ähnlicher Weise könnte doch bei den Geruchsimmissionen vorgegangen werden, schlägt Kreisbaurat Hans-Hermann Bode vor. Der Kreis Stade hat sich mit der Idee an seinen Spitzenverband, den niedersächsischen Landkreistag (NLT) gewandt.
Dort befasste sich das Fachreferat für Bau, Raumordnung und Landwirtschaft mit der Problematik. Es sieht in der Anregung des Landkreises Stade tatsächlich einen Ansatz, und zwar durch die Aufnahme der neuen Kategorie "ländliches Entwicklungsgebiet" in die BauNVO. Mit der Ausweisung eines solchen Gebietes, in dem eine höhere Geruchsbelastung durch landwirtschaftliche Betriebe zulässig sein soll, will man die Klippen der GIRL umschiffen. Was für die Städte beim Lärm möglich ist, sollte für den ländlichen Raum hinsichtlich des Geruchs doch auch umzusetzen sein, so die Argumentation.
Die BauNVO ist allerdings Bundesrecht, sodass eine Änderung nur über eine Bundesratsinitiative angeschoben werden kann. Hier wäre dann das Land Niedersachsen gefordert, sich entsprechend für das Thema einzusetzen. Das niedersächsische Sozialministerium, das auch zuständig für den Bereich Bauen ist, hat bereits seine wohlwollende Haltung bekundet.
Allerdings sollten die Fachleute noch an den Begrifflichkeiten feilen, denn die Bezeichnung "ländliches Entwicklungsgebiet" klingt doch sehr bürokratisch. Wie wäre es ein wenig griffiger formuliert? Bei "Wohngebiet mit Mief" wüsste jeder Häuslebauer gleich, was ihn erwartet.
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