Künftig Wildwuchs bei den Windrädern im Kreis Stade?

Beim Thema Windkraft muss der Landkreis nachbessern  Foto: jd/Archiv
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jd. Stade. Wie geht es weiter mit der Windkraft im Kreis Stade? Bei der Errichtung von Windrädern ist dem Landkreis vorerst das planungsrechtliche Instrument entzogen worden. Nachdem das Oberwaltungsgericht (OVG) die Vorgaben des Landkreises für die Schaffung von Windparks "gekippt" und den Teilbereich "Windenergie" des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für unwirksam erklärt hat (das WOCHENBLATT berichtete), bemüht man sich im Kreishaus um Schadensbegrenzung.

"Das Urteil ist seit Ende August rechtskräftig", erläutert Kreisbaurat Hans-Hermann Bode. Damit waren zwei Normenkontrollanträge gegen den Landkreis erfolgreich, mit denen bestimmte Ausschlusskriterien für den Bau von Windrädern in F. Im RROP sind Vorranggebiete für Windparks festgelegt. Dabei wird der Bau von Windrädern außerhalb dieser Standorte ausgeschlossen. Nach dem OVG-Urteil ist es nun theoretisch möglich, auf jeder in Frage kommenden freien Fläche ein Windrad zu bauen. Windräder dürfen laut Bundesrecht als sogenannte privilegierte Anlagen im Außenbereich errichtet werden, sofern nicht öffentliche Belange wie Natur- oder Denkmalschutz entgegenstehen. Gibt es künftig einen Wildwuchs bei der Windkraft?

"Eher nein", so Bode. Bei Windrädern in der heutigen Größenordnung sei ein sogenanntes Raumordnungsverfahren erforderlich, bevor eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Wer also das Urteil nutzen will, um ein Windrad außerhalb der vom Kreis festgelegten Vorrangflächen zu bauen, muss daher dennoch mit einem aufwendigen Genehmigungsverfahren rechnen. Laufende Windkraft-Projekte, die noch in den Verfahren stecken, sind laut Bode nicht betroffen.

Die OVG-Richter hatten moniert, dass der Landkreis bestimmte Bereiche, in denen Windräder nicht zulässig sein sollen, im RROP als sogenannte "harte" Tabuzonen definiert werden. Als solche Zonen galten bisher bestimmte Abstände zu Wohnsiedlungen, Vogelbiotope sowie Waldgebiete. "Nach Auffassung des Gerichtes könnte nun sogar der Bau von Windrädern auf Waldflächen möglich sein", erläutert Bode. Das gelte sogar explizit vor dem Hintergrund der Waldarmut im Kreis Stade.

Wälder und auch die Mindestentfernungen zur Wohnbebauung - für das Gericht ist allenfalls ein Radius von der doppelten Anlagenhöhe eine harte Tabuzone - müssen nun den "weichen" Kriterien zugeordnet werden. Das bedeutet, es ist der jeweilige Einzelfall im Rahmen einer Abwägung zu prüfen.

Der Landkreis muss nun das gestutzte RROP formal neu veröffentlichen. Hinsichtlich des unwirksamen Teilabschnitts Windkraft soll möglichst schnell nachgebessert werden, damit dieser wieder ins RROP aufgenommen werden kann. "Wir werden die Kriterienkataloge bei der Windkraft neu aufstellen und dabei die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigen", erklärt Bode. Sobald das Verfahren für eine Neuaufstellung des Teilabschnitts Windkraft begonnen habe, können Planungen für neue Windräder befristet auf einen Zeitraum von zwei Jahren vorläufig untersagt werden.

Windräder im Alten Land wieder möglich

Der OVG-Spruch hat auch Auswirkungen auf das Alte Land. Im RROP war festgelegt worden, dass dort aufgrund der Besonderheit dieses Gebietes in kulturhistorischer und touristischer Hinsicht keine neuen Windräder zugelassen werden. Auch das war als "hartes" Ausschlusskriterium definiert worden.
Nach dem Urteil sieht das nun anders aus: "Das Alte Land gilt nicht mehr als Tabuzone. Wir müssen diese ganze Region neu betrachten und plausibel begründen, warum wir sie von der Windkraft-Nutzung ausklammern", erklärt Kreisbaurat Hans-Hermann Bode. Eine einfache Festsetzung reiche nicht.
Die Grünen im Landkreis sehen hier eine Chance, gleich zu handeln - und das Windkraft-Verbot im Alten Land zu kippen: "Warum werden nicht entlang der A26 zwei Reihen Windräder aufgestellt?", regt die Grünen-Politikerin Verena Wein-Wilke an.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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