Erleichterung auch im Landkreis Stade
Land will Bewässerungsgebühr für Sportvereine wieder abschaffen
Mit den Ehrenamtlichen in den Sportvereinen sollte man es sich nicht verscherzen: Zu dieser Einsicht scheint die niedersächsische Landesregierung gekommen zu sein. Das rot-grüne Kabinett hat in jetzt beschlossen, die umstrittene Wasserentnahmegebühr für die Bewässerung von Sportplätzen zu kippen. Das WOCHENBLATT hatte die Gebühren-Abzocke bereits im Mai kritisiert. Die CDU-Opposition im Landtag nahm sich des Themas an und erreichte offenbar ein Umdenken im Haus des grünen Umweltministers Christian Meyer. Im Stader Kreishaus dürfte man sich jetzt denken: Warum nicht gleich so? Im Gegensatz zum Nachbarkreis Harburg widersetzte sich der Landkreis Stade zunächst der Forderung aus Hannover, Gebührenbescheide an die Sportvereine zu verschicken - mit dem Argument, die Vereine nicht unnötig zu belasten. Doch das grün-geführte Umweltministerium setzte der Stader Gebühren-Rebellion ein Ende.
Wassergeld wurde um den 13-fachen Betrag erhöht
Hintergrund für den Gebühren-Hammer war eine Änderung der Tarife im niedersächsischen Wassergesetz. Laut Gesetz ist die Entnahme von Grundwasser gebührenpflichtig. Sportvereine galten aber genauso wie land- und forstwirtschaftliche Betriebe als privilegiert und mussten deutlich weniger zahlen. Meist war der Betrag so gering, dass er gar nicht per Bescheid eingefordert wurde. Doch dieses Privileg entfiel für die Sportvereine mit der Gesetzesänderung - mit bitteren Konsequenzen: Die Wasserentnahmegebühr - auch Wassergeld oder -cent genannt - schnellte auf den 13-fachen Betrag hoch. Einige Vereine sollten auf einmal vierstellige Summen berappen, weil ab und an der Rasen auf dem Sportplatz beregnet wurde.
Befreiung für Sportvereine geplant
Die WOCHENBLATT-Berichterstattung über den Gebühren-Frust der Sportvereine wurde rasch von der CDU-Opposition im Landtag aufgegriffen. "Für die Vereine ist die Mehrbelastung wie ein Schlag ins Gesicht", hieß es in der Landtagsdebatte aus den Reihen der Union. CDU-Politiker aus der Region setzten sich für eine Gesetzesänderung ein - mit Erfolg: Das Kabinett in Hannover hat dem Landtag jetzt empfohlen, das Wassergesetz entsprechend zu ändern. "Für Sportvereine soll die Gebühr für die Bewässerung von vereinseigenen Sportanlagen ganz entfallen" heißt es aus der Staatskanzlei in Hannover.
Entscheidung wohl im kommenden Jahr
"SPD und Grüne werden jetzt einen Antrag auf vollständige Befreiung der Wasserentnahmegebühr für Sportvereine in den Landtag einbringen. Wann der Landtag abschließend entscheidet, kann nicht gesagt werden, aber sicher noch im Jahr 2024", sagt Philipp Weigand, Sprecher des Umweltministeriums in Hannover. "Da die Wasserentnahmegebühr grundsätzlich für die Entnahmen eines ganzen Kalenderjahres erhoben wird, kann die Vorschrift auch rückwirkend - mit Wirkung zum 1. Januar 2024 - in Kraft treten."
CDU legte neuen Gesetzentwurf vor
Sie sei erfreut, dass die Landesregierung nun die Initiative der CDU aufgreife, so die christdemokratische Landtagsabgeordnete Birgit Butter, die dem Ausschuss für Inneres und Sport angehört. Die vom Kabinett geplante Entlastung von Sportvereinen gehe maßgeblich auf den entsprechenden Gesetzentwurf der CDU zurück. Gerade bei hochsommerlichen Temperaturen müssten viele Rasen- und Tennisplätze im Landkreis Stade kontinuierlich bewässert werden, damit sie bespielbar blieben, so Butter. Sie ist fest davon überzeugt: "Bei der Pflege ihrer Sportstätten gehen unsere Sportwarte verantwortlich, umweltbewusst und sensibel mit der wertvollen Ressource Wasser um."
Landrat: Vernunft hat sich durchgesetzt
Auch Stades Landrat Kai Seefried zeigt sich über das Einlenken des Landes erleichtert: "Ich begrüße es sehr, dass das Land eine Kehrtwende macht und ab 2024 keine Wasserentnahmegebühren für Vereine zur Bewässerung von vereinseigenen Sportanlagen erheben will." Bereits die Einführung dieser Gebühren habe der Landkreis Stade kritisch gesehen. Sportvereine, die wichtige ehrenamtliche Arbeit leisten, sollten nicht zusätzlich belastet werden. Gerade im Bereich der Jugendarbeit sei die Arbeit der Sportvereine nicht wegzudenken und unbezahlbar. "Die Vernunft hat sich nun durchgesetzt, wenn auch verzögert", so Seefried. "Das Hin und Her hätte vermieden werden können."
Deshalb wird der Wassercent kassiert
Die Wasserentnahmegebühr – auch bekannt als der sogenannte „Wasserpfennig“ oder „Wassercent“ – ist für das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern oder aus dem Grundwasser zu zahlen. Diese Gebühr soll den wirtschaftlichen Vorteil abschöpfen, der durch die Nutzung des Allgemeingutes Wasser in bestimmten Bereichen erlangt wird. „Grundsätzliches Ziel dieser Umweltabgabe ist ein sparsamer Umgang mit der lebenswichtigen Ressource Wasser“, so Minister Meyer. Die Einnahmen aus der Wasserentnahmegebühr werden außerdem zweckgebunden für den Gewässer- und des Naturschutzes eingesetzt. Die Schuld an der unpopulären Entscheidung, Sportvereine abzukassieren, schiebt das vom Grünen-Politiker Christian Meyer geführte Umweltministerium aber von sich: Diese Entscheidung sei noch unter der alten rot-schwarzen Landesregierung getroffen worden.
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