Umstrittener Ausbau der Rübker Straße kann beginnen
Landrat Roesberg ebnet in der Politik den Weg für den Buxtehuder Autobahnzubringer
tk/sc/jd. Landkreis. Landrat Michael Roesberg hat sich im Stader Kreistag durchgesetzt: Der Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Rübker Straße (K40) zum Buxtehuder A26-Zubringer darf sofort vollzogen werden. Eine breite Kreistagsmehrheit unterstützt den Kurs des Landrats. Roesberg setzte sich mit 38 Ja-Stimmen bei elf Gegenstimmen durch. Geschlossen gegen eine sofortige Fortsetzung der Planung und vorbereitenden Baumaßnahmen votierten die Grünen und Linken.
Was sich mit dem Begriff der "sofortigen Vollziehbarkeit" eher nach juristisch-bürokratischen Spielereien anhört, hat direkte und handfeste Auswirkungen: Der K40-Ausbau wird durch erste Arbeiten, etwa für ein Regenrückhaltebecken vorbereitet, obwohl derzeit noch vollkommen unklar ist, ob diese Zubringer-Variante je gebaut wird. Denn: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg muss noch entscheiden, ob der Planfeststellungbeschluss überhaupt rechtmäßig ist. Die Richter am Stader Verwaltungsgericht hatten das verneint.
Und: Ob der aktuelle Kreistagsbeschluss Bestand haben wird, ist ebenso offen. Denn die Bürgerinitiative (BI) Rübker Straße, die den Ausbau verhindern will, wird dagegen klagen.
Nach intensiver Diskussion und einer zehnminütigen von der SPD beantragten Beratungspause stand am Montag das Ergebnis der Kreistagsberatung in Sachen Rübker Straße (K40) in Buxtehude fest: Der Landkreis Stade kann ohne Wenn und Aber weiterplanen und auch weiterbauen. Mit 38 Ja-Stimmen holte sich Landrat Michael Roesberg (parteilos) den nötigen Rückenwind, den Ausbau der Rübker Straße als Autobahnzubringer für die A26 voranzutreiben.
Mit der Entscheidung des Kreistages ist auch ein im Februar gefasster Beschluss des Kreis-Bauausschusses ad acta gelegt. Der Ausschuss hatte mehrheitlich für ein Baustopp an der K40 votiert, bis ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vorliegt. Einen entsprechenden Antrag stellten die Linken jetzt auch noch mal im Kreistag, fanden damit aber keine Mehrheit. Genauso wenig wie die FDP, die beantragt hatte, zunächst nur die notwendigen Planungen zu veranlassen und den erforderlichen Grunderwerb durchzuführen, mit der eigentlichen Bautätigkeit aber abzuwarten, bis die Richter am OVG entschieden haben.
Roesberg selbst brachte sich in die Diskussion mit einer ausführlichen Stellungnahme ein. Er verwies darauf, dass der Landkreis schon vor Jahren damit betraut worden sei, Planungen für die Anbindung Buxtehudes an die Autobahn in Angriff zu nehmen. Es sei selbstverständlich, dass die Kreisverwaltung diesen Auftrag erfülle.
"Die Kreisverwaltung und ich waren mit unseren Aussagen und unserem Tun immer sehr klar und konsequent gemäß der vom Kreistag gefassten Beschlüsse", so Roesberg. Er verstehe jetzt nicht, warum einige Politiker versuchen, "den Spieß in der Diskussion umzudrehen und so tun, als würden der Landrat und die Kreisverwaltung etwas gegen den Willen des Kreistages oder der Hansestadt Buxtehude durchsetzen." Das Gegenteil sei der Fall.
Roesberg ging in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Hintergründe des Konfliktes um den K40-Ausbau ein und betonte, dass der Planfeststellungsbeschluss aufgrund eines Beschlusses des Kreistages aus dem Jahr 2017 sofort vollziehbar sei. Verschiedene Varianten für eine Autobahnanbindung "Buxtehude Mitte" habe die Kreisverwaltung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens geprüft. Nachdem man alle rechtlichen Möglichkeiten abgeklopft habe, sei als einzige Option die Rübker Straße als Zubringer für Buxtehude übrig geblieben.
"Alle Belange der Anlieger wurden einbezogen und berücksichtigt, bis hin zu Lärmschutzfragen und Details zur Müllabfuhr", betonte Roesberg. Die ganze Stadt warte auf die Baumaßnahme, die lediglich vier Kläger verhindern wollen, so Roesberg weiter.
Das besondere öffentliche Interesse an dieser Autobahnanbindung sei gegenüber den Einzelinteressen abzugrenzen, um mit dem Bau voran zu kommen. "Die Zeit läuft uns davon", sagte Roesberg. Zunächst gehe es um die Erstellung von Bauausführungsplänen für die sich daran anschließenden Baumaßnahmen. Die geschätzten Kosten für die Ausführungspläne belaufen sich laut Roesberg auf 1,5 Millionen Euro. Alle öffentlichen Belange, wie der Naturschutz, seien im Planfeststellungsbeschluss geregelt und es gebe seitens der Naturschutzverbände keine Klagen gegen die getroffenen Festlegungen. Die privaten Kläger können nur ihre eigenen Rechte gegen den Planfeststellungsbeschluss geltend machen, sagte Roesberg. Sollten dementsprechend Nachbesserungen hinsichtlich des Bauvorhabens erforderlich sein, werde das OVG Lüneburg darauf hinweisen, so der Landrat.
Kritisiert wurde die von Roesberg skizzierte Vorgehensweise von den Gegnern eines Sofortvollzugs. "Politik mit der Brechstange", nannte Benjamin Koch-Böhnke (Linke) das Vorhaben, die Rübker Straße auszubauen, ohne auf die endgültige gerichtliche Entscheidung zu warten. Ihre Fraktion habe einen Autobahnzubringer über die Rübker Straße von Anfang an abgelehnt, so Karin Aval von den Grünen. Es sollten bessere Alternativen geprüft und keine unnötigen Baumfällungen mehr durchgeführt werden.
Der bisherige Eiertanz der Politik sei nicht hilfreich für die Glaubhaftigkeit, sagte Uwe Arndt (FWG) zu dem Hin und Her. Die Anschlussstelle "Buxtehude Mitte" sei weiterhin sinnvoll, erklärte der CDU-Fraktionschef Helmut Dammann-Tamke. Die Mehrheit im Kreistag habe sich 2017 für die Rübker Straße entschieden. Durch die Zulassung des Berufungsverfahrens beim OVG gelte wieder der alte Rechtsstand und damit die sofortige Vollziehbarkeit der Maßnahmen.
Dieses schwierige Thema wird der CDU-Landratskandidat Kai Seefried als womöglich nächster Landrat "erben". Er forderte jedenfalls, dass keine weiteren zehn Jahre ins Land ziehen dürfen, bis es eventuell eine Alternative geben könnte. Viele Bürger würden schon nicht mehr an die A26 glauben, so Seefried. "Das verloren gegangene Vertrauen wollen wir zurückgewinnen."
Auch die SPD-Fraktion steht weitgehend zur Abfahrt "Buxtehude Mitte". Doch: Der Nutzen des Autobahnanschlusses sei klar, aber das Wie müsse geklärt werden, sagte Hans-Uwe Hansen (SPD). Fakten schaffe erst das Oberverwaltungsgericht. Hansen selbst sprach sich für weitere Planungen aus, aber gegen einen voreiligen Baubeginn.
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