Mobilität im ländlichen Raum
Landtags-SPD will Bürgerbusvereine unterstützen
Die SPD-Landtagsabgeordnete Corinna Lange betont die Bedeutung von Bürgerbussen für die Mobilitätswende im ländlichen Raum. "Bürgerbusse sind ein wichtiges Puzzleteil der Mobilitätswende im ländlichen Raum", sagt sie. Um diese wichtigen Verkehrsangebote zu stärken, hat die SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit den Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes in den Landtag eingebracht.
Finanzielle Unterstützung ohne Bürokratie
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Bürgerbusvereinen finanziell zu helfen und die Bürokratie zu minimieren. Durch eine jährliche Pauschale von mindestens 3.000 Euro vom Land soll die Basis der Vereinsarbeit gestärkt werden. Dies soll dazu beitragen, dass ehrenamtlich organisierte und betriebene Verkehrsangebote im ländlichen Raum ausgebaut und bestehende Angebote gesichert werden.
Wichtiger Beitrag zur Verkehrsanbindung
Corinna Lange hebt hervor, dass Bürgerbusvereine, die ehrenamtlich Linienverkehr im Rahmen fester Fahrpläne und Bedienzeiten anbieten, einen wichtigen Beitrag zur Verkehrsanbindung leisten. "Insbesondere Menschen ohne eigenen Pkw profitieren von diesen Verkehrsangeboten. Die Vereine tragen somit auch zu einer nachhaltigen Mobilität bei, weil sie Autofahrten ersetzen."
Herausforderungen für Bürgerbusvereine
Die Vereine stehen jedoch vor besonderen Herausforderungen. Einerseits unterliegen ihre Verkehrsangebote einer gesetzlichen Betriebspflicht, andererseits müssen sie sich auf das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitglieder stützen. Mit der neuen Pauschale sollen diese Vereine nun unterstützt werden.
Wertschätzung und Entlastung für Ehrenamtliche
Corinna Lange betont: "Wir wollen Bürgerbusvereine stärker unterstützen. Ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer, die einen durchgehend zuverlässigen Fahrplanbetrieb aufrechterhalten, verdienen Wertschätzung und Entlastung durch die Unterstützung."
Hintergrund des Gesetzes
Ein gesetzlicher Finanzierungsanspruch bietet den Vereinen langfristige Finanzierungssicherheit, anders als befristete Förderprogramme. Die Pauschale von mindestens 3.000 Euro jährlich soll den Verwaltungsaufwand minimieren. Eine aufwendige Einzelabrechnung kleiner Beträge würde den Vereinsorganisationen neue Aufgaben aufbürden und dem Ziel des Gesetzes, die Vereine zu entlasten, entgegenstehen.
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