Müllverbrennung: Pläne gestoppt

Unweit der Ortschaft Bützfleth, links neben dem Seehafen, soll die
Müllverbrennungsanlage gebaut werden. Der Rohbau steht bereits | Foto: Luftbildfotograf Martin Elsen
  • Unweit der Ortschaft Bützfleth, links neben dem Seehafen, soll die
    Müllverbrennungsanlage gebaut werden. Der Rohbau steht bereits
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Gericht erklärt Baugenehmigung für MVA in Bützfleth für teilweise rechtswidrig / Neues Genehmigungsverfahren möglich lt. Stade. Erfolg für die Hansestadt Stade und die "Bürgerinitiative für eine umweltverträgliche Industrie". Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am vergangenen Donnerstag mit zwei Urteilen den Klagen der Hansestadt sowie des Obstbauern und BI-Mitglieds Rolf Köser gegen die geplante Müllverbrennungsanlage in Bützfleth teilweise stattgegeben. Es ging dabei um die Frage, ob die dritte und letzte Teilgenehmigung zur Inbetriebnahme der Anlage durch das Gewerbeaufsichtsamt zulässig ist.
Die Richter in Lüneburg erklärten die Baugenehmigung durch das Gewerbeaufsichtsamt für teilweise rechtswidrig. Unter anderem, weil die Betreibergesellschaft "EBS Stade Besitz GmbH" die Anlage nachträglich um 160 Meter versetzt hatte und sich die rechtlich zulässigen Emissionswerte geändert hatten. Aus beiden Gründen hätte erneut die Umweltverträglichkeit der Anlage geprüft und die Öffentlichkeit beteiligt werden müssen. Das beklagte Gewerbeaufsichtsamt kann das Urteil nun mit einer Revision anfechten. Die nächste Instanz wäre dann das Bundesverwaltungsgericht.
"Konkret bedeutet das zunächst, dass die Müllverbrennungsanlage zumindest in den nächsten Jahren erstmal nicht in Betrieb genommen werden kann", sagt Rolf Köser. Er war gemeinsam mit einigen anderen BI-Vertretern bei der rund achtstündigen Verhandlung dabei. Auch Vertreter der Stadt waren mit im Gerichtssaal.
Ganz vom Tisch sei die umstrittene Müllverbrennungsanlage nun zwar noch nicht, die BI hoffe aber, dass die Betreibergesellschaft aufgrund des Zeitverlusts und der zusätzlichen Kosten womöglich ihre Pläne ganz auf Eis lege.
Ganz so optimistisch ist Stades Stadtbaurat Lars Kolk nicht. Das Urteil sei zwar auf den ersten Blick als Teilerfolg zu werten, könnte sich aber doch als Pyrrhussieg erweisen. Es könne nämlich gut sein, dass das Gericht die bereits von der Stadt verhängte Veränderungssperre für das Gelände am Stader Seehafen als Verhinderungsplanung betrachte. In dem Fall und wenn die Betreiberfirma die erforderlichen Nachbesserungen vornehmen lasse, könnte die Anlage in einem ergänzenden Verfahren doch noch genehmigungsfähig werden.
Hintergrund: Das Gewerbeaufsichtsamt hatte bereits 2008 einen Bauvorbescheid für die Verbrennungsanlage erteilt, deren Rohbau bereits in Bützfleth steht - damals für die Firma Prokon Nord. Dann erwarb der umstrittene Windkraft-Unternehmer Günther Eisenhauer das Gelände. Nachdem der Millionär 2015 bei einem Flugzeugabsturz ums Leben kam, rollte die Erbengemeinschaft die Pläne für die Müllverbrennungsanlage neu auf - in abgeänderter Form.
Die neue Gesellschaft "EBS Stade Besitz GmbH" (EBS steht für Ersatzbrennstoffanlage) will dort rund 175.000 Tonnen pro Jahr verbrennen - was in etwa dem Fünffachen der Müllmenge entspricht, die im Landkreis Stade anfällt.
Der Betreiber hat vor, die komplette Energie ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen und nicht mehr - wie ursprünglich vorgesehen - einen Großteil des Stroms an die Industriebetriebe vor Ort zu liefern. Die Fernwärmeversorgung soll ganz entfallen.
Die Stadt setzt sich dafür ein, dass sowohl ein Großteil der erzeugten Energie als auch die entstehende Wärme innerhalb des Industriegebietes Bützfleth genutzt werden. Das würde auch dem damaligen Vorbescheid und dem Gesamtkonzept entsprechen, das den Teilgenehmigungen für die Müllverbrennungsanlage zugrunde lag.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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